Das AKW Bohunice (Slowakei) liegt nur etwa 85 Kilometer von Wien entfernt. Der Standort besteht aus einem schwer verunfallten Reaktor.

Bohunice (Slowakei) liegt nur etwa 85 Kilometer von Wien entfernt (zum Vergleich: zwischen Wien und Tschernobyl liegen 1045 km Luftlinie). Der Standort besteht aus einem schwer verunfallten Reaktor, welcher – nachdem es 1977 zu einer Kernschmelze gekommen war – abgeschaltet wurde, einem stillgelegten AKW und zwei noch in Betrieb befindlichen Alt-Reaktoren sowie einem Atommüll-Zwischenlager.

AKW Bohunice

GLOBAL 2000

Angaben zu den Reaktoren sowie Zwischenfälle und Störfälle des AKW Bohunice finden Sie hier: Atomkraft in der Slowakeiexternal link, opens in a new tab

Stellungnahme zum Neubau Bohunice

Derzeit befindet sich das Projekt eines weiteren Reaktors in Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Bei einem positiven Bescheid könnte 2021 mit dem Bau begonnen werden – jedoch ist die Finanzierung derzeit völlig ungeklärt. Da die dazugehörige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht den Anforderungen an eine sinnvolle UVP entspricht, haben wir eine Stellungnahme dazu verfasst. 

Der Standort Jaslovské Bohunice liegt nur etwa 85 Kilometer von Wien entfernt und gefährdet Österreich, aber potentiell auch ganz Europa bei einem schweren Unfall mit einer großen Freisetzung an radioaktiven Stoffen. Da die dazugehörige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht den Anforderungen an eine sinnvolle UVP entspricht, haben wir eine Stellungnahme im ESPOO-Verfahren zum Neubau des AKW am Standort Jaslovské Bohunice in der Slowakei verfasst.

Die Kernpunkte unserer Stellungnahme:

  • Die GLOBAL 2000 Stellungnahme stellt ganz klar fest: Dieser UVP–Bericht zum Neubau des AKW Bohunice III führt die wesentlichen Daten zum Projekt nicht an, wie etwa den gewählten Reaktortyp, oder die Daten für alle in Betracht gezogenen Reaktoren, d. h. der Gegenstand der UVP ist unbekannt – umso mehr, als sämtliche Reaktortypen nirgends in Betrieb sind und daher von Prototypen gesprochen werden muss.
  • Diese UVP entspricht nicht den Anforderungen an eine sinnvolle Umweltverträglichkeitsprüfung. Da diese Informationen nicht in einem Zusatzdokument vor Abschluss der UVP oder während der Anhörung in Wien nachgereicht wurden, ist dieses UVP-Verfahrens abzubrechen.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie unten im Downloadbereich.