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Stellungnahme zum Ökostromgesetz
Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 – ÖSG 2012 270/ ME)
Zusammenfassung
Der Begutachtungsentwurf für ein Ökostromgesetz 2012, der am 30. März 2011 freigegeben wurde, bedarf aus Sicht von GLOBAL 2000 einer völligen Revision. Schon bisher waren durch das Ökostromgesetz nur ungenügende Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ökostrom in Österreich gegeben. GLOBAL 2000 stellt am neuen Entwurf grobe Mängel fest:
1. Im Ökostromgesetz sind keine Ausbau-Ziele bis 2020 festgelegt.
2. Die Förderdeckelung für Ökostromanlagen wurde nicht abgeschafft, sondern verschärft.
3. Anlagenbetreiber in der Warteschlange können nur dann einen gültigen Vertrag bekommen, wenn sie entgegen der bisher geltenden Rechtslage Förderabschläge von bis zu 30 Prozent hinnehmen.
4. Mit dem neuen Ausschreibeverfahren wird für ProjektwerberInnen Investitions- und Planungsunsicherheit geschaffen.
1. Fehlende Ziele für den Ökostromausbau in Österreich
Im Ökostromgesetz sind keine Ausbauziele für das Jahr 2020 angegeben, obwohl sämtliche Strategien (Energiestrategie Österreich, EU-Klima- und Energiepaket) auf diesen Zeitpunkt abzielen. Unambitionierte Ziele werden nur bis 2015 angegeben, allerdings nur für bestimmte Technologien. Für Photovoltaik fehlt jeglicher Zielwert. Forderung: Festlegung des Ziels bis 2020 einen Anteil von mindestens 25 Prozent Ökostrom am Bruttoinlandsstromverbrauch zu erreichen.
2. Verschärfung der Förderdeckelung statt Abschaffung
Entgegen der Ankündigungen wurde die Förderdeckelung für Ökostrom nicht abgeschafft, sondern ist in veränderter – und verschärfter Form – weiter Teil des Gesetzes.
Die Deckelung mit 21 Millionen Euro pro Jahr für Neuanlagen war in der Vergangenheit der Grund dafür, dass nur geringe Mengen Ökostrom in Österreich ausgebaut wurden und eine lange Warteliste an ProjektwerberInnen entstanden ist. Im Begutachtungsentwurf ist vorgesehen, die Förderdeckelung für Ökostrom völlig neu zu regeln: Ab 2012 soll nicht mehr das Unterstützungsvolumen für Ökostrom begrenzt werden, sondern das Gesamtvolumen des Erlöses von Ökostromanlagen (kontrahierbares Einspeisevolumen).
Gegenüber der vorigen Regelung ergibt das eine beträchtliche Verschlechterung: Statt einer Begrenzung der Förderhöhe, wird eine Begrenzung der Menge an zusätzlichem Ökostrom eingeführt. Zuvor war es möglich, bei gleichbleibendem Fördervolumen eine größere Anzahl an Ökostromanlagen zu errichten, wenn der Marktpreis für Strom steigt und damit weniger Förderung pro Anlage erforderlich ist. Mit dem neuen Modell wird das verhindert. Da das Volumen der Gesamterlöse für die gesamte Tariflaufzeit beschränkt werden soll, würde sich eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit von Ökostrom nicht mehr positiv auswirken. Forderung: Aufhebung der Förderdeckelung, bis das Ziel von 25 Prozent Ökostrom erreicht ist.
3. Hohe Abschläge für ProjektwerberInnen in der Warteschleife
Im Entwurf ist vorgesehen, dass Anlagen in der Warteschlange Förderabschläge von bis zu 30 Prozent hinnehmen müssen, wenn sie sofort einen Vertrag bekommen wollen. Damit werden im Nachhinein Bedingungen entscheidend verschlechtert, was die Wirtschaftlichkeitsrechnung von vielen AnlagebetreiberInnen auf den Kopf stellt. Weiters kann eine Ablehnung des Angebots zu schwerwiegenden Folgen führen, denn AntragsstellerInnen würden nicht einfach weiter in der Warteschleife bleiben, sondern aus dem System fallen, da im neuen Vergabesystem (siehe Punkt 4) keine Warteschlange mehr vorgesehen ist.
Weiters stellt GLOBAL 2000 fest, dass die Begründung für die hohen Tarifabschläge, eine vorherige Überförderung zu korrigieren, ungerechtfertigt bleibt und vom Ministerium noch sachlich darzustellen ist. Forderung: Die Warteschleife soll abgebaut werden, indem die gleichen Förderungen gewährt werden wie für Neuanlagen.
4. Neues Ausschreibungsverfahren schafft Planungsunsicherheit
Das neue „Ausschreibungsverfahren“ für Ökostromanlagen wird von GLOBAL 2000 als völlig untauglich abgelehnt. Geplant ist ab 2012 nur noch das verfügbare Kontingent in zwei Tranchen auszuschreiben. Warteliste soll es keine mehr geben. Zum Zeitpunkt der Planung und Antragsstellung ist deshalb für ProjektwerberInnen unklar, ob und wann eine Förderzusage erwartet werden kann. Damit wird Rechtsunsicherheit geschaffen.
Neu ist auch, dass es automatische Tarifabschläge von fünf bis zehn Prozent geben soll, wenn die Zahl der ProjektwerberInnen das verfügbare Kontingent übersteigt. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung ist für AntragsstellerInnen also völlig unklar, wie hoch die Förderung ausfallen wird. Damit wird Investitionsunsicherheit geschaffen.
Forderung: Streichung des neuen Ausschreibeverfahrens und Schaffung von Investitionsund Planungssicherheit durch langfristig garantierte Tariflaufzeiten und Aufhebung der Förderdeckelung.
5. Schlussfolgerungen
Der vorliegende Begutachtungsentwurf für ein Ökostromgesetz wird von der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 als völlig untauglich eingestuft. Die Änderungen führen im wesentlichen zu Rechtsunsicherheit, Planungsunsicherheit und Investitionsunsicherheit. Es wird bezweifelt, dass auf diese Weise der Ausbau von Ökostrom unterstützt und ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden kann. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass massiver Schaden für die Entwicklung von Ökostrom in Österreich entstehen würde.
GLOBAL 2000 schlägt daher vor, den derzeitigen Begutachtungsentwurf abzuändern und an folgenden Eckpunkten zu orientieren:
Wir ersuchen Sie diese Änderungen bei einer umfassenden Revision des Entwurfs zu berücksichtigen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Mag. Johannes Wahlmüller
Klima- und Energiesprecher GLOBAL 2000 GLOBAL
Stellungnahme Download
GLOBAL 2000 Stellungnahme Ökostromgesetz
2011-05-04 15:02:47
GLOBAL 2000















