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Das unsichtbare Erbe ...
Viele Pestizide verursachen Krebs oder stehen im Verdacht krebserregend zu sein. Was können wir von der neuen EU-Verordnung erwarten, die im Juni 2011 in Kraft treten soll? Wird sie den europäischen BürgerInnen mehr Schutz bieten?
Es ist seit längerem bekannt, dass der Kontakt mit Pestiziden das Risiko für Krebserkrankungen hebt. Langzeitstudien haben nun belegt, dass die Risiken auch die nächste Generation betreffen. Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft oder Stillzeit Pestitziden ausgesetzt waren, erkranken häufiger an Krebs. Und sogar Krebsarten, die typischerweise erst im Erwachsenenalter auftreten wie Brust- oder Hodenkrebs - treffen jene Menschen häufiger, die schon im Mutterleib Kontakt mit Pestiziden hatten. Brust- und Hodenkrebs haben übrigens in den letzten 40 Jahren dramatisch zugenommen.
Ein Schritt in die richtige Richtung?
Seit 2008 wurde die Gesetzgebung der einzelnen EU Mitgliedsländer harmonisiert und im Zuge dessen die meisten der „alten“ hochgiftigen Pestizide ausgemustert. Nun sollen auch die weniger unmittelbar schädlichen, aber durch ihr krebserregendes Potenzial langfristig besonders heimtückischen Pflanzenschutzmittel reduziert werden. Die neue EU-Verordnung sieht dafür so genannte “Cut-Off”-Kriterien vor. Krebserregende oder das Hormonsystem beeinträchtigende Pestizide sollen EU-weit keine Zulassung mehr erhalten. Die Cut-off Kriterien bleiben aber auf solche Pestizide beschränkt, deren krebserregende Wirkung durch Untersuchungen an Menschen oder Tieren nachgewiesen ist, Langzeitfolgen werden aber in diesen Tests nicht erfasst. Von rund 270 derzeit zugelassenen Pestiziden wären gegenwärtig lediglich 22 von dieser Cut-Off-Regelung betroffen.
Für die Vereinigung der Pestizid-HerstellerInnen (ECPA) ist das dennoch Grund genug, das Gesetz massiv anzugreifen. Die PestizidherstellerInnen sind von der Unschädlichkeit ihrer Produkte naturgemäß überzeugt. Die ECPA warnt, dass die Einführung der Cut-off-Kriterien die landwirtschaftliche Produktivität um bis zu 30 Prozent vermindern könnte, die Lebensmittelpreise in die Höhe schnellen werden und Engpässe zu erwarten seien. Laut ECPA soll es auch dabei bleiben, dass nur standardisierte Laborversuche als Bewertungskriterien anerkannt werden. Feldstudien, die Langzeitfolgen untersuchen bzw. nachweisen, sollen zur Bewertung nicht zugelassen werden.
Wenn der Notfall zum Regelfall wird
Auch stopft die neue Verordnung das Schlupfloch der Notfallzulassungen nicht. Durch so genannte Notfallerlässe können nicht mehr zugelassene Pestizide im „Notfall“ wieder eingesetzt werden. Diese Regelung, die eigentlich für den Ausnahmefall eingerichtet wurde, ist bereits in der ganzen EU zum Regelfall geworden.
Bei aller Verwässerung und Rückschlägen kann die Pflanzenschutz-Lobby den Fortschritt jedoch nicht stoppen. Die Nachfrage nach kostengünstigen und umweltfreundlichen Pflanzenschutzmitteln steigt. Längst schon forschen die Pestizidkonzerne intensiv an der Entwicklung biologischer Pflanzenschutzmittel. Noch handelt es sich zwar um eine winzige Marktnische, aber das wird nicht so bleiben. Denn die Kosten von Entwicklung und Zulassung von Bio-Pestiziden sind weit geringer als jene synthetischer Pestizide.
Sollten wir uns über diese Entwicklung nicht freuen? Die Pestizidkonzerne werden ihre Produkte durch Patente schützen lassen und in der Folge die Verfügbarkeit und den Preis biologischer Präparate kontrollieren. Kleine, bereits bestehende Firmen, die in diesem Sektor Fuß gefasst haben, werden dadurch gefährdet.
Und noch etwas: Die Pestizidriesen verkaufen die alten, gefährlichen Pestizide weiterhin an Nicht-EU-Länder. Die Umweltgifte belasten also anderswo die Ökobilanz und wir sind ihnen durch Importe trotzdem ausgesetzt.
Wie können wir den Druck erhöhen?
GLOBAL 2000 macht Druck auf Berlakovich und Co. Unser PestizidReduktionsProgramm PRP erhöht den KonsumentInnenschutz und arbeitet aktiv an der Suche nach ungiftigen Alternativen im Pflanzenschutz. Der Druck auf AnwenderInnen, HerstellerInnen, Regierung und EU- Parlament muss steigen, damit das Gesetz im Interesse der Betroffenen angepasst wird.
















