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Vereinte Nationen: AKW Mochovce bricht internationales Recht

GLOBAL 2000-Klage bei der UNO in Genf (UN-ECE) endgültig bestätigt, UmweltschützerInnen fordern Baustopp und neue Umweltverträglichkeitsprüfung

(Wien, 14. Januar 2010). Das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) hat in seiner abschließenden Entscheidung bestätigt, dass beim Bau des AKW Mochovce 3/4 die Aarhus-Konvention über Umweltinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung missachtet wird. „Wir fordern einen Baustopp des unrechtmäßigen Projekts, korrekte Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie eine neue, rechtlich korrekt durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung“, sagt die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000, die zusammen mit Friends of the Earth Europe, Greenpeace Slowakei und International sowie Za Matky Zem und VIA IURIS die Beschwerde bei der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) eingereicht hat.

Die slowakische Regierung wollte sogar die Genfer Richter davonüberzeugen, dass die Richter die Aarhus-Konvention falsch auslegen, und schickte noch in der letzten Phase der Entscheidung lange Erklärungen ihres Standpunktes. Das zeigt, dass die slowakische Republik dieses Gerichtsverfahren ernst nimmt, jetzt muss sie sich dem Richterspruch aber auch beugen“, berichtet Reinhard Uhrig, Anti-Atom-Experte von GLOBAL 2000

Das Komitee bestätigt in der Rechtsprechung, dass drei zentrale Abänderungen des ursprünglichen Bauplans im Jahr 2008 ohne Beteiligungsmöglichkeit der betroffenen BürgerInnen erfolgt sind und dass die erst im Nachhinein durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), bei welcher sich auch die österreichische Öffentlichkeit beteiligt hatte, nichts daran änderte, da sie Beteiligung „frühzeitig und effektiv“ zu erfolgen habe. 

Die Slowakei begeht Rechtsbruch

„Die Slowakei bricht damit Artikel 6, Absatz 4 der Aarhus-Konvention, die die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreibt. Das Komitee bestätigt klar unsere Sicht der Rechtslage“, sagt Mag. Thomas Alge, der ÖKOBÜRO-Jurist, der die Umweltschutzorganisationen bei diesem Fall unterstützt.

„Die Slowakei redet wiederholt von 'kleineren Abänderungen' bei der Fertigstellung der alten Reaktoren aus den 1980ern, für die keine Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig sei“, so Uhrig, „gleichzeitig wird jedoch behauptet, dass durch die Änderungen beim Bau des sowjetischen Reaktordesigns aus den 1970ern der technische Stand des 21. Jahrhunderts erreicht würde. Dafür wurden unter anderem das 'Gehirn', die analoge Leittechnik des AKW ausgetauscht und 120 sicherheitstechnisch relevante Änderungen genehmigt. Das sind definitiv keine kleinen Änderungen und damit ist klar, dass die Slowakei rechtswidrig vorgeht!“

Das Bestreben der Slowakei, das Bauprojekt so schnell wie möglich fertig zu stellen und dabei die 'mühsame' Beteiligung der betroffenen BürgerInnen möglichst gering zu halten wird jetzt drastisch gebremst: Die Europäische Union hat die Aarhus-Konvention ebenfalls ratifiziert und die Europäische Kommission ist daher verpflichtet, die Einhaltung der Aarhus-Konvention durch die Mitgliedsstaaten zu überwachen und gegebenenfalls die Einhaltung des europäischen Rechts einzuklagen. „Die EU-Kommission sollte sofort ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten“, so Alge, denn die unzureichende Bürgerbeteiligung stellt eine Verletzung der UVP-Richtlinie da. Die slowakischen Gerichte sind nun am Zug, diesen Spruch in der Slowakei durchzusetzen. Die slowakischen NGOs haben weitere rechtliche Maßnahmen wie etwa einstweilige Verfügungen angekündigt.

Die Originaldokumente:

©UN Findings and Recommendations  2011-01-14 09:42:33
Findings and recommendations Compliance Commitee
UN

©UN topartiesC41_2009_Findings  2011-01-14 09:44:25
topartiesC41_2009_Findings
UN

Kontakt:

Jens Karg, Tel.: 0699 14 2000 20, Reinhard Uhrig, Tel.: 0699 14 2000 18, presse@global2000.at

letztes Update: 14.01.2011 09:55
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