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Genehmigung von Genmais: EU gefährdet Umwelt und Bauern
Drei Genmais- und eine Genbaumwollsorte zugelassen
(Wien, 22. Dezember 2011) - Die EU-Kommission hat heute drei verschiedene Genmais-Sorten von Syngenta und eine gentechnisch bearbeitete Baumwollart von Dow Agroscience sowohl als Nahrungs- und Futtermittel sowie für Einfuhren und Verarbeitung genehmigt. Für Heidemarie Porstner, Gentechnikexpertin von GLOBAL 2000, ein Skandal: "Die Auswirkungen dieser Entscheidung werden enorm sein - neben massiven Umweltbeeinträchtigungen von verseuchten Böden bis hin zum Bienensterben zeugt der Beschluss auch von wenig Weitsicht in sozialpolitischer Sicht: Die Verbreitung von Genmais und Genbaumwolle wird über kurz oder lang zu einer Marktverdrängung der Kleinbauern führen."
Die heute genehmigten Genmaissorten sind herbizid- und insektizidresistent. "Das bedeutet, dass die das Feld umgebende Pflanzen- und Insektenwelt stirbt, während der Mais munter gedeiht", erklärt Porstner: "Für das ökologische Gleichgewicht ist das eine Katastrophe: Insekten und Pflanzen leben in gegenseitiger Abhängigkeit. Es ist mir unerklärlich, warum einerseits das bereits sehr bedrohlich gewordene Bienensterben immer wieder thematisiert wird, aber dennoch weiterhin Saatgut genehmigt wird, das zu genau diesem Bienensterben beiträgt."
Die Baumwolle wird beispielsweise in Indien sehr häufig angebaut. Die dortigen Bauern können sich das nun immer teurer werdende Saatgut sowie die zugehörigen Pestizide bald nicht mehr leisten, die Armutsfalle schnappt zu: "Seit der Verbreitung der gentechnisch veränderten Saatgutsorten ist die Selbstmordrate unter den indischen Bauern signifikant gestiegen", erklärt Porstner.
Porstner erklärt: "Das Traurige ist: Die EU-Kommission richtet sich nach den Empfehlungen der EFSA (Anm.: European Food Safety Authority) - und die wiederum scheinen ohne ökologische Hinterfragung die Empfehlungen der Herstellerfirmen als eigene Risikobewertungen zu übernehmen. Dass das nun genehmigte Saatgut in der EU nicht angebaut werden darf, macht den Schaden, der durch die Genehmigung angerichtet worden ist, nur unerheblich kleiner."














