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GLOBAL 2000: Gentech-Anbauverbote müssen auf solide Rechtsbasis gestellt werden

 Utl.: Kernproblem: Skandalöse Zulassungspraxis durch EFSA weiterhin ungelöst

(Wien, 13. Juli 2010) Die heute von der EU-Kommission präsentierte Initiative für nationale Gentech-Anbauverbote ist ein wichtiger Schritt für die gentech-kritischen Länder. "Jetzt kommt es aber darauf an, dass die gentech-kritischen Länder von der EU-Kommission nicht über den Tisch gezogen werden. Eine Messlatte wird sein, ob die EU-Kommission dem vor mehreren Jahren abgelehnten Gentechnikverbotsgesetz Oberösterreichs nun doch zustimmen wird oder nicht", so Werner Müller, Gentechnikexperte von GLOBAL 2000. "Denn nur wenn ein flächendeckendes Verbot nach dem Vorbild Oberösterreichs von der EU-Kommission nicht beanstandet wird, kann man von einer wahren Entscheidungsfreiheit sprechen."

Die EU-Kommission hat heute Entwürfe für zwei Verfahrensschritte vorgelegt, die den EU-Mitgliedstaaten die "Freiheit über den Anbau von Gentechpflanzen" geben sollen - so die Kommunikationslinie der EU-Kommission. Der erste Verfahrensschritt ist die Verabschiedung von neuen Empfehlungen zur Koexistenz, die in den kommenden Tagen rechtswirksam werden. Sie geben nun den EU-Staaten (in Österreich auch den Bundesländern) mehr Spielraum als bisher, den Gentechanbau in Regionen zu untersagen, sofern Kontaminationen für Biolandbau und gentechnikfreie Landwirtschaft nicht ausgeschlossen werden können. Sie stellen jedoch eine schwache Rechtsbasis dar, um Gentech-Anbau zu verbieten. "Die Bundesländer müssen jetzt rasch Gentechverbote erlassen, um zu prüfen, ob die Kommission das Selbstbestimmungsrecht in der Frage des Gentechnikanbaus tatsächlich ernst meint", fordert Müller.

Der zweite Verfahrensschritt sieht eine Änderung der EU Richtlinie 2001/18/EG vor. In diesem Verfahrensschritt hat die EU-Kommission nur Vorschlagsrecht. Der Vorschlag beinhaltet eine bessere Rechtsbasis für gentech-kritische Länder den Gentech-Anbau zu untersagen. Der Umweltministerrat und das EU Parlament haben dabei ein gewichtiges Wort mitzureden. Dieser Prozess wird sich erwartungsgemäß noch ein Jahr lang hinziehen. "Minister Berlakovich muss sich dafür einsetzen, dass eine solide Rechtsbasis für gentechnikfreie Mitgliedstaaten geschaffen wird", fordert Müller. Denn kleinste Details werden entscheiden, ob das Gentech-Anbauverbot von den Biotechfirmen angefochten werden kann.

Kernproblem der Gentechnik bleibt seit Jahren unangetastet

Zahlreiche Mitgliedstaaten haben schwere Mängel in der Zulassungspraxis der EFSA (Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit) aufgezeigt. Selbst über Bedenken der Weltgesundheitsorganisation im Falle der Anbauzulassung der Amflorakartoffel hat sich die EFSA im Interesse der Industrie hinweggesetzt. "Solange das Kernproblem - das heißt die skandalöse Zulassungspraxis durch die EFSA - nicht gelöst ist - gibt es in Europa keinen Grund zu feiern. Minister Berlakovich muss dies auch unmissverständlich der EU-Kommission kommunizieren", fordert Müller. 

 

letztes Update: 14.07.2010 09:47
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