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GLOBAL 2000 begrüßt EuGH- Urteil: Honig mit Mon 810- Pollen darf nicht verkauft werden

In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Honig, der nicht zugelassene, gentechnisch veränderte Mon 810-Pollen enthält, nicht in den Handel gebracht werden darf. Werner Müller, Gentechnik-Experte bei GLOBAL 2000, ist hocherfreut: "Die groben Mängel in der Zulassung von Mon 810 wurden von GLOBAL 2000 seit Jahren angeprangert, nun wurden sie endlich auch vom EuGH wahrgenommen. Die Richter haben endlich erkannt, dass für die Kontaminierung des Honigs nicht die Bienen, sondern die veränderten Pollen verantwortlich sind."

GLOBAL 2000 freut sich über dieses Urteil im Interesse des Umweltschutzes und der Imkerschaft. Der EuGH hat im Sinne derer gehandelt, die durch die chemische Industrie bereits hoch bedroht sind. GLOBAL 2000 fordert nun von der EU-Kommission, die Anbauzulassung von Mon 810 zu widerrufen: "In einer Landwirtschaft, wo Bienen leben, ist kein Platz für Gentechnik", erklärt Müller abschließend.

Rückfragehinweis:
Nunu Kaller
E-Mail: presse@global2000.at
Tel.: 0699 14 2000 20

letztes Update: 07.09.2011 12:24
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