Bilder Download
Presseübersicht
-
10.02.12
GLOBAL 2000 zum IV-Positionspapier „Rohstoffsicherheit 2020+“: Deutliche Reduktion ... -
06.02.12
GLOBAL 2000 zu Fukushima: „Kaltabschaltung“ der Reaktoren bleibt weiter Fiktion: Temperaturanstieg ... -
27.01.12
Global 2000 begrüßt Neuauflage des Sanierungschecks für 2012: Klimaschützer ... -
24.01.12
GLOBAL 2000: OMV verteilt „Beruhigungspillen“ an die Bevölkerung in Poysdorf : Umweltschützer ...
Europäischer ...
Minister ...
Österreich ...
Geplanter ...
...
...
...
...
...
...
GLOBAL 2000 zu Hormonfleisch-WTO-Urteil: KonsumentInnenschutz darf nicht Handelsinteressen geopfert werden
PRESSEINFORMATIONHormonfleischverbot als illegal bewertet, Entscheidung noch nicht rechtsverbindlich
Wien (1. April 2008) Die europäischen Importverbote für hormonbehandeltes Fleisch verstoßen gegen die Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO). Zu diesem Schluss kommt das WTO-Schiedsgericht in seinem gestern veröffentlichten Endbericht. „Reine Handelsinteressen dürfen nicht auf Kosten der Gesundheit durchgesetzt werden. Es ist ein Skandal, dass die WTO uns zwingen will, Fleisch auf den europäischen Markt zu lassen, das gesundheitsschädigend sein kann“, empört sich Jens Karg, Sprecher der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. Der wissenschaftliche EU-Ausschuss für Veterinärmaßnahmen bewertet das Hormon Östradiol 17ß, eines der eingesetzten Mittel, als möglicherweise krebserregend und Mutationen auslösend. „Es gibt vermehrt wissenschaftliche Erkenntnisse, dass der Einsatz von Wachstumshormonen in der Fleischindustrie negative gesundheitliche und umweltrelevante Auswirkungen hat, dennoch gibt die WTO Handelsinteressen den Vorrang gegenüber dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten“, so Karg weiter.
In dem seit Jahrzehnten andauernden Streit um die Einfuhr von hormonbehandeltem Rindfleisch aus den USA und Kanada hat die EU im Jahr 2005 die beiden Staaten vor der Welthandelsorganistaion verklagt. Die beiden Länder weigern sich, ihre Strafzölle gegen europäische Produkte aufzuheben. Die Handelssanktionen wurden 1999 auf Produkte im Gesamtwert von 96,5 Millionen Euro eingeführt. Hintergrund hierfür ist das Verbot der EU für den Import von Rindfleisch, das mit Hilfe von Wachstumshormonen erzeugt wurde. Die EU ist der Ansicht, dass sie die Auflagen der WTO aus einem früheren Schiedsspruch erfüllt hat und die Sanktionen damit nicht länger gerechtfertigt sind. Die Rechtmäßigkeit der Importverbote sind damit nicht der eigentliche Gegenstand des aktuellen Verfahrens, wodurch sich zunächst aus formaljuristischen Gründen keine unmittelbar Auswirkung ergibt.
„Die Welthandelsorganisation ist nicht der Ort, um über Umwelt- und Gesundheitsbelange Entscheidungen zu treffen. In diesen Fragen ist es von allergrößter Bedeutung, dass das Vorsorgeprinzip angewendet wird, das die WTO immer wieder ignoriert. Vorsicht ist besser als Nachsicht, deshalb muss die EU nun alles daran setzen, die europäischen Konsumentinnen und Konsumenten vor gefährlichen Lebensmitteln zu schützen“, verlangt Jens Karg.
Weitere Informationen:
GLOBAL 2000: Dipl. Pol. Jens Karg, 0699/14 2000 20
GLOBAL 2000 Presse: Mag. Ruth Schöffl 0699/14 2000 19, Mag. Lydia Matzka-Saboi 0699/14 2000 26, presse@global2000.at












