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REACH: Chemikaliengesetz ohne Biss
Nach neun Jahren Vorbereitung und heftiger Debatte ist das Chemikaliengesetz REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Zufrieden kann man mit REACH in dieser Form aus umwelt- und gesundheitspolitischer Sicht nicht sein. Trotzdem ist ein europäisches Chemikaliengesetz - selbst in dieser unzureichenden Fassung - dringend notwendig.
Die Rate der Krebssterblichkeit steigt seit einigen Jahren kontinuierlich an. In Europa leidet jedes siebte Kind an Asthma, 15% aller Pärchen können keine Kinder bekommen und die Zahl der angeborenen Missbildungen steigt.
All diese Erkrankungen stehen mit den chemischen Verunreinigungen unserer Umwelt im Zusammenhang. Wenn man weiß, dass über 90% der sich in Europa am Markt befindenden Chemikalien nie auf ihre Gesundheits- und Umweltauswirkungen getestet worden sind, wundert man sich nicht über diesen Zustand. Diese Chemikalienbelastung betrifft uns alle, da wir täglich und fast überall Industriechemikalien ausgesetzt sind.
Wer glaubt, dass die oben genannten wissenschaftlichen Erkenntnisse ausreichen, um ein strenges europäisches Chemikaliengesetz zu beschließen, hat die Chemielobby unterschätzt. Seitens der Industrie wurde intensiv Lobbyarbeit betrieben. Auch außerhalb der EU sorgte REACH für Unruhe. Staaten wie die USA und Japan fürchteten Nachteile für ihre Industrie, da die Regeln auch für Substanzen und Produkte gelten, die in die EU importiert werden. Unter diesem Druck wurde REACH verwässert und das ursprüngliche Ziel, nämlich Bevölkerung und Umwelt vor giftigen Chemikalien zu schützen, nur teilweise erreicht - wenn überhaupt.
Die vier Forderungen der Umweltschützer
Um dies zu verdeutlichen, anschließend vier Forderungen, die vor allem von Umwelt-, Gesundheits - und Konsumentenschutzorganisationen erhoben wurden, und im Kommentar dazu vergleichend, was in REACH davon übrig blieb:
1. Die Forderung der verpflichtenden Substitution - also die Verpflichtung, giftige Chemikalien durch ungiftigere zu ersetzen, soweit solche vorhanden sind.
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Die Verpflichtende Substitution gilt nun lediglich für langlebige bioakkumulierende Substanzen. Für krebserregende, fortpflanzungsschädliche und andere gefährliche Chemikalien gilt, dass sie selbst dann weiter vermarktet und in Alltagsprodukten verwendet werden dürfen, wenn Alternativen vorhanden sind. |
2. Die Forderung der allgemeinen Sorgfaltspflicht- die Chemische Industrie soll die volle Verantwortung für ihre Produkte tragen, das soll gesetzlich gesichert sein.
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Die Verpflichtung, dass die Industrie für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich ist, wurde auf nahezu Null reduziert. |
3. Die Forderung: the „right to know“ – KonsumentInnen sollen das Recht haben zu wissen, welche Chemikalien in den Produkten, die sie kaufen, enthalten sind.
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Eine Auskunftspflicht für Hersteller gibt es nur, wenn hoch riskante Chemikalien über einen bestimmten Grenzwert hinaus verwendet werden. In Zahlen bedeutet das, dass man lediglich über 1.500 Substanzen von den 30.000 Substanzen, die von REACH abgedeckt werden, Informationen erhalten wird. Die VerbraucherInnen werden also weiterhin gezwungen, die sprichwörtliche Katze im Sack zu kaufen, inklusive der eventuell gesundheitsschädlichen Chemikalien. |
4. Die Forderung der Information - es sollen genügend Sicherheitsinformationen vorgelegt werden, um gefährliche Chemikalien und somit sicherere Alternativen zu identifizieren.
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Relevante Umweltdaten müssen erst ab einer Produktionsmenge von zehn Tonnen bekannt gegeben werden. Rund 60 Prozent aller unter REACH fallenden Chemikalien werden von Firmen hergestellt oder importiert, die unter dieser Quote liegen. Unternehmen sind verpflichtet, selbst erzeugte oder importierte Substanzen in einer zentralen Datenbank registrieren zu lassen. |
Positiv kann aber abschließend zusammengefasst werden, dass in Zukunft wenigstens die nicht abbaubaren und sich im menschlichen Körper anreichernden Stoffe durch Alternativen ersetzt werden müssen, sobald diese vorhanden sind. Auch können Stoffe, die in sehr großen Mengen hergestellt werden, nicht mehr ungetestet vermarktet werden. Zudem erlaubt das Gesetz den Verbrauchern, von Firmen Informationen über zumindest einige besonders gefährliche Substanzen zu verlangen.
Nun geht es darum, dass REACH dementsprechend umgesetzt wird und von strengen Kontrollen begleitet wird, dafür wird sich GLOBAL 2000 auch weiterhin einsetzen.














