Anforderungen und Kriterien
Die so genannten Stresstests, also die neuen Sicherheitsüberprüfungen von Atomkraftwerken auf EU-Ebene, sind umfasssend, transparent und über die geltenden Gesetzesrahmen der Atomaufsichtsbehörden hinaus durchzuführen. Der Ruf nach einer neuen Form von Sicherheitskontrollen zeigt, dass die Menschen der Atomaufsicht in der bisherigen Form nicht vertrauen. Eine neue und bessere Qualität der Sicherheit muss strengeren Prüfungen standhalten. Dieser Kriterienkatalog listet die Minimalanforderungen für die Stresstests auf:
Vorgangsweise und Transparenz
Bildung von Überprüfungsausschüssen aus ExpertInnen für jedes AKW in der EU:
Mitglieder eines solchen Überprüfungsausschusses sind unabhängige ExpertInnen, die für Universitäten oder Forschungseinrichtungen arbeiten, die nie an Genehmigungsverfahren für Nuklearanlagen beteiligt waren. TSO (Technische Hilfsorganisationen), die für Betreiber von Atomanlagen gearbeitet haben, gelten nicht als unabhängige ExpertInnen.
Jeder EU-Mitgliedsstaat entsendet ExpertInnen.
Jeder Überprüfungsausschuss setzt sich aus ExpertInnen verschiedener EU-Ländern zusammen.
Die Mitglieder jedes Überprüfungsausschusses sind bekannt zu geben, bevor die Überprüfung beginnt.
Bekannte nationale und internationale NGO nominieren ebenso ExpertInnen, um während des gesamten Prozesses volle Transparenz zu garantieren.
Die Öffentlichkeit wird während des gesamten Prozesses laufend informiert.
Alle Dokumente und Gesprächsprotokolle, die im Rahmen der Stresstets entstehen sind laufend im Internet zu veröffentlichen.
Alle Dokumente, die als Beweis für eine bestimmte Behauptung dienen, sind ebenfalls öffentlich zu machen, d.h. Dokumente der Betreiber, der Technische Hilfsorganisationen, der EU-Kommission, IAEO usw.
Als Beispiel für die Arbeitsweise könnten die Konsultationen bei ESPOO-UVP-Verfahren dienen.
Alle EU-Mitgliedsstaaten beteiligen sich an diesen Stresstests, es handelt sich nicht um eine freiwillige Beteiligung.
Bestehende atomrechtliche Regeln, Gesetze und Atomgesetze stellen keine Einschränkung für diese Sicherheitsüberprüfungen dar.
Technische Kriterien
Erdbebensicherheit
Historische Beben sind neu zu überprüfen, das größte ist mit einer zusätzlichen Sicherheitsreserve in die Auslegung einzubeziehen.
Informationen darüber, welche Erdbeben in der aktuellen Auslegung des AKW berücksichtigt wurden, sind zu veröffentlichen.
Ebenso Information darüber, für welche Lasten das AKW ausgelegt wurde.
Durch Wahrscheinlichkeitsberechnungen dürfen extreme Ereignisse nicht ausgeschlossen werden.
Flutung
Neue Bewertung möglicher Hochwässer für die einzelnen AKW-Standorte unter Einbeziehung des Klimawandels und neuer Erkenntnisse
Deterministisch bestimmte stärkste Überschwemmung Überprüfung der Sicherheitsreserve des AKW.
Die neu erstellte Gefährdungseinschätzung muss darin ausreichend berücksichtit sein.
Redundanz und Diversifizierung: Mehrfache und unterschiedliche Sicherheitseinrichtungen bei Flutungen.
Teile der Notfallanlagen sind entweder hoch gelegen oder in anderen Kraftwerksbereichen zu installieren und mit speziellem Schutz vor Flutung auszustatten (ein Teil der Notfall-Dieselgeneratoren ist erhöht zu installieren, damit diese auch im Fall dem höchsten Stand einer anzunehmenden Flutung zuverlässig arbeiten, einschließlich einer Reserve)
Der Stresstest umfasst auch extreme Wettersituationen, die durch Klimawandel eintreten und ähnliche Faktoren (Tornados, extreme Schneesituationen)
Notkühlsystem
Robustes Notkühlsystem mit hoher Reserve (5x100%): je 2 an verschiedenen Stellen, 5. Kühlstrang mit externem Tank
Das Notkühlsystem ist so dimensioniert, um 72 Stunden Notkühlung zu gewährleisten
Externe Kühlung des Reaktordruckbehälters (Flutung, Sprinkler) als letzte Maßnahme, wenn jede andere Kühlung versagt hat, Wasserversorgung vom großen externen Tank Speziell zu überprüfen ist der gesicherte Zugang zu Kühlwasser (letzte Wärmesenke), das Risiko einer Verstopfung der Rohrleitung mit Muscheln, Algen und Eis ist konsequent zu verhindern – auch während Flutungen und Hochwasser
Alter der Atomkraftwerke – 30 Jahre ist genug
Die Atomkraftwerke, die zurzeit in Europa in Betrieb sind, wurden alle für eine Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren geplant. Das Problem der verlängerten Lebensdauer ist offen zu diskutieren. Wir sind der Ansicht, dass das Risiko alter Anlagen zu hoch ist, daher sollten sie keine Genehmigung zur Lebensdauerverlängerung erhalten. Das Risiko steigt mit der Alterung der AKW (Materialermüdung), das Design erfüllt nicht mehr den Stand der Technik und kann nicht vollständig modernisiert werden. Eine wichtige Anforderung an neue Reaktoren ist die externe Reaktordruckbehälterkühlung, also die Möglichkeit die Kernschmelze zu beschränken und den geschmolzenen Kern zu kühlen. Diese Kriterien sind also auch von den Reaktoren zu erfüllen, die bereits in Betrieb sind.
Bei jedem Reaktortyp ist zu überprüfen, ob er den genannten Ereignissen standhält. Einige Reaktortypen weisen spezifische Schwachstellen bei schweren Unfallabläufen auf: WWER mit Bubbler Condenser statt einem Volldruckcontainment, die Siedewasserreaktoren (SWR) mit ihrem Druckabbausystem wie die SWR-69 in Deutschland oder AKW Garona in Spanien, welches über ein Mark I Containment wie das AKW Fukushima in Japan verfügt. Eine sofortige Schließung ist die einzige Lösung.
Terror
Szenarien für Terrorangriffe sind ernst zu nehmen, die AKW müssen so geschützt sein, dass sie allen denkbaren Szenarien widerstehen. Kein AKW ohne volle Sicherheit gegenüber Flugzeugabstürzen (größtes Passagierflugzeug) darf in Betrieb sein.
Sonstige Sicherheitskriterien
Jedes AKW bedarf einer Notwarte, die auch bei Strahlenunfällen, Flugzeugabstürzen und anderen externen Ereignissen benutzbar bleibt, um die Reaktorabschnellabschaltung und Nachwärmeabfuhr zu gewährleisten
Maßnahmen zur Verhinderung einer Wasserstoffansammlung sind nachzuweisen. Für Unfallsituationen sind auch ausreichende Rekombinatoren und Zünder in allen jenen Bereichen des AKW zu installieren, wo Wasserstoffexplosionen nicht ausgeschlossen werden können.
Das Ausschließen bestimmter externer Ereignisse von den Auslegungsstörfällen ist nicht mehr zulässig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mehrere externe Ereignisse gleichzeitig eintreten.
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