Warum wird BPA nicht verboten?

Die Meinung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und anderen Behörden, die kein Risiko durch Bisphenol A sehen, lautet: Ein BPA-Verbot würde unweigerlich dazu führen, dass die Hersteller von Verpackungen und Bedarfsgegenständen (Produkte für den Lebensmittelkontakt) auf andere Stoffe ausweichen müssten, deren Toxizität weniger gut bekannt ist. Das würde bedeuten, dass ein gut charakterisiertes Risiko durch ein deutlich schlechter einschätzbares Risiko ersetzt würde.

Die Position der EFSA

Die EFSA sieht keine Gefährdung des Menschen, weil beim Menschen BPA schneller abgebaut wird als bei Nagetieren.
Keine der vielen unabhängigen Studien, die mehrheitlich gesundheitsrelevante Effekte im Niedrigdosisbereich ergeben, wurde bisher von Seiten der EFSA anerkannt.
Aus den letzten Risikobewertungen ergibt sich für die EFSA eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 4 μg/kg Körpergewicht. Der TDI wurde vorläufig bestimmt, und die EFSA verpflichtete sich zu einer weiteren Neubewertung der Toxizität von BPA, die Neubewertung startete 2018 und wird voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein.

Kritische Stimmen – brisante Theorien

Weltweite mediale Aufmerksamkeit erlangte der Wissenschaftler Frederick vom Saal (Universität von Missouri, USA) nicht allein auf Grund seiner bemerkenswerten Forschungsergebnisse, sondern auch durch seine scharfe Kritik an namhaften Chemiekonzernen, die er beschuldigt, Studienergebnisse gezielt zu manipulieren.
Um dies zu beweisen, prüfte vom Saal insgesamt 163 Niedrigdosis-Studien, die bis November 2006 veröffentlicht worden waren. Dabei stellte er fest, dass 138 der 152 öffentlich finanzierten Studien auf Schäden hinweisen, während sämtliche elf industriell gesponserten Studien keine Hinweise auf Schäden fanden. Er zeigt auf, wie sich mit subtilen Tricks die Resultate von Untersuchungen in gewünschte Richtungen lenken lassen und polarisiert mit Aussagen wie: „Das Resultat einer Studie hängt offenbar davon ab, wer sie bezahlt.“

„Alles, was in einem Polycarbonatbehälter aufbewahrt wird, enthält Bisphenol A. Hundertprozentig! Das steht fest, es ist ein indirekter Nahrungsmittelzusatz. Jedes Nahrungsmittel, das in einem Bisphenol A enthaltenden Gefäß aufbewahrt wird, das wir letztlich essen, sollte zumindest Bisphenol A als Inhaltsstoff ausweisen. Denn was für einen Unterschied macht es, ob der Lebensmittelhersteller oder der Verpackungshersteller Bisphenol A befügt? Der Lebensmittelhersteller ist gesetzlich verpflichtet anzugeben, welche Zutaten ein bestimmtes Nahrungsmittel enthält. Warum ist der Verpackungshersteller nicht auch verpflichtet, die Inhaltsstoffe der Nahrungsmittelverpackung anzugeben? Die Verpackungsindustrie in den USA sind zufällig die größten Chemiekonzerne der Welt: General Electric, Dow Chemical, Shell Oil for many years, Bayer AG, Mitsubishi. Das sind sehr, sehr mächtige Konzerne, die massiven Einfluss auf Politiker haben."
Frederick vom Saal (Zitat aus Plastic Planet)

In Österreich wurde im Herbst 2011 das BPA-Verbot in Babyschnullern- und fläschchen erlassen. Die Durchsetzung des BPA-Verbots in Babyschnullern erfüllt ganz klar das von GLOBAL 2000 geforderte Vorsorgeprinzip bei Kleinkindern. Die Chemikalie muss aus dem direkten Umfeld von Kindern so weit wie möglich verbannt werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Österreich ist damit eines der ersten Länder nach Dänemark, Frankreich und Schweden, die ein ähnliches Verbot durchgesetzt haben. Bleibt zu hoffen, dass die gesamte EU dem positiven Beispiel folgt und BPA aus allen kindernahen Produkten verschwindet.

Plastiküberblick: Welche Arten man meiden sollteexternal link, opens in a new tab