08.10.2015

HCB auch in Görtschitztaler Rindfleisch

Verfehltes Krisenmanagenment und unnötige Gesundheitsrisiken für die Görtschitztaler Bevölkerung - wir reichen Umweltbeschwerde ein.

GLOBAL 2000/Martin Aschauer

Nach dem Nachweis gesundheitlich inakzeptabler HCB-Belastungen in einem Schaf, zeigte nun auch die Untersuchung eines Görtschitztaler Rindes eine deutliche Überschreitung des Maximalwertes für Hexachlorbenzol. Die festgestellte HCB-Belastung beträgt im mageren Rindfleisch sieben Mikrogramm und im Nierenfett 22 Mikrogramm pro Kilogramm.

Der Maximalwert für HCB in Fleisch von zwei Mikrogramm ist damit im mageren Schnitzelfleisch um das 3,5-fache überschritten. Solange derart belastetes Fleisch auf den Tellern landet, wird die HCB-Belastung in Blut und Muttermilch der Görtschitztaler Bevölkerung zwangsläufig weiter ansteigen. Das darf nicht sein.

Belastete Bevölkerung braucht besonderen Schutz

Anfang des Jahres hatten Blutuntersuchungen an 135 Frauen, Männern und Kindern aus dem Görtschitztal eine eindeutig erhöhte Konzentration von HCB quer durch alle Altersgruppen gezeigt. Etwa die Hälfte der untersuchten Personen (63 von 135) überschritten einen oder mehrere gesund­heitliche Richtwerte. Die Umweltmediziner betonten daher in ihrem Abschlussbericht, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass für diese Personen keine weitere HCB-Belastung mehr hinzukommt. Denn bei langfristiger Überschreitung der Richtwerte für die tolerierbare Aufnahmemenge können gesundheitliche Folgen nicht ausgeschlossen werden.

Eine wesentliche Erkenntnis aus den Blutuntersuchungen war, dass HCB-Belastungen deutlich unter den Grenzwerten bereits ausreichen, um die erhöhten HCB-Werte im Blut zu verursachen. Das liegt unter anderem daran, dass die in der EU geltenden Grenzwerte noch aus einer Zeit stammen, als Hexachlorbenzol als sicher galt. In den 70er Jahren änderte sich diese Einschätzung sukzessiv. Es folgte 1981 ein Verbot in der Europäischen Gemeinschaft, und 2004 weltweit. Die lebensmittelrechtlichen Grenzwerte wurden in Anbetracht des generellen HCB-Verbots allerdings nicht mehr an die neuen toxikolog­ischen Erkenntnisse angepasst. Im Falle des HCB-Grenzwertes von Fleisch passierte im Zuge der 2008 erfolgten EU-weiten Harmonisierung der Lebensmittelgrenzwerte zudem noch ein Übertragungsfehler, indem die entscheidende Fußnote, dass der Grenzwert auf den Fettgehalt umzurechen ist, verloren ging.

EU-Grenzwert für HCB nicht sicher

Aus diesen Gründen berechneten die MedizinerInnen im Auftrag des Landes Kärnten, wieviel HCB in Milch, Fleisch, Eiern und anderen Lebensmitteln gerade noch enthalten sein dürfte, damit die an einem Tag über die Ernährung aufgenommene Menge an HCB zumindest um ein Prozent niedriger ist als jene Menge, die der Körper an einem Tag ausscheiden kann. Die derart berechneten “HCB-Maximalwerte“ liegen für Gemüse rund um die Hälfte, für Milch zehnfach und für Fleisch sogar hundertfach unter dem jeweiligen Grenzwert der EU.

Es würde möglicherweise noch Jahre dauern, bis die HCB-Belastung von Nutztieren im Görtschitztal auf natürlichem Weg unter diese Maximalwerte abgesunken ist. Deshalb ist die Wiedereinführung der Untersuchungspflicht und ein Austausch belasteter Tiere dringend geboten. Leider sieht Gesundheitslandesrätin Beate Prettner auf telefonische Anfrage von GLOBAL 2000 hierfür keine Notwendigkeit und verweist darauf, dass ja nach wie vor eine Verzehrswarnung für die gesamte Görtschitztaler Bevölkerung aufrecht sei.

Gesundheitsrisiko durch Verharmlosung

Verwundert darüber zeigt sich die betroffene Görtschitztaler Biobäuerin Isa Priebernig. „Wenn diese Verzehrswarnung tatsächlich aufrecht ist, dann ist das wohl eines der bestgehütetsten Geheimnisse des Görtschitztals“, sagt die Mutter von vier HCB-belasteten Kindern: „Obwohl meine Familie, da wir immer Selbstversorger waren, zur Gruppe der hochbelasteten Personen zählt, war mein Betrieb einer der ersten, bei dem die Untersuchungspflicht per Bescheid des Landes Kärnten aufgehoben wurde. Mir wurde gesagt, dass meine Tiere wieder unter den Grenz­werten liegen und ich sie wieder verkaufen darf.“

Die GLOBAL 2000 Untersuchungen haben aber HCB-Belastungen gefunden, die das Fleisch für den regelmäßigen Verzehr disqualifizieren. Über diese Ergebnisse ist auch die Biobäuerin erschüttert und verärgert zugleich.

Tatsächlich konnten wir trotz intensiver Recherche auf der HCB-Info-Seite des Landes Kärnten keine Hinweise auf eine Verzehrswarnung finden. Stattdessen fanden wir als ersten Punkt “Aktuelle Erkenntnisse – Experten geben Entwarnung“. Diese prominent platzierten “Erkenntnisse“ sind aber weniger aktuell als die Überschrift vermuten lässt. Sie stammen allesamt aus dem Vorjahr.

Falsche Behauptungen und keine Einsicht

Erhebliche Zweifel daran, dass die Landesverantwortlichen gewillt bzw. dazu in der Lage sind die Sicherheit für die belastete Bevölkerung im Görtschitztal herzustellen, lassen öffentliche Aussagen des HCB-Krisenkoordinators und der Gesundheitslandesrätin des Landes Kärnten aufkommen: Letztere behauptete anlässlich der neunfachen Überschreitung des HCB-Maximalwertes, welcher ja nicht nur von der MedUni Wien sondern auch im Auftrag des Landes Kärnten ermittelt wurde, es handle sich “nur um einen Richtwert von GLOBAL 2000“, der hier überschritten wurde und verweist auf die Einhaltung des in der EU gültigen Grenzwertes. Ins selbe Horn blies auch der Krisen­koordinator des Landes und fügte hinzu, die Probe “stamme aus dem Nierenfett“, das ja niemand essen würde. Auch hätte die MedUni Wien in sämtlichen Stellungnahmen festgehalten, dass keine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Hexachlorbenzol bestehe. Beide Behauptungen sind unrichtig.

Umweltbeschwerde soll Rechte der Betroffenen stärken

Die Verbreitung von HCB hat zu einer inakzeptablen Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner im Görtschitztal geführt. Landwirtschaftliche Betriebe wurden durch die HCB-Kontamination an den Rand des Ruins gebracht. Da sei es nur recht und billig, wenn die Behörden ihren Aufgaben nachgehen, die Verursacher feststellen, Sanierungsmaßnahmen prüfen und vorschreiben, alles zu tun um weiteren Schaden von der Bevölkerung und den Betrieben fernzuhalten, dafür zu sorgen, dass die Verursacher den Schaden ersetzen, und die Bevölkerung über ihre Tätigkeit informieren. Nichts davon ist bis jetzt passiert. Unsere Umwelt­beschwerde soll nun dazu dienen, dass die Behörde gemäß dem Bundes-Umwelthaftungs­gesetz vorgeht und die Verursacher feststellt. Dann können auch die Geschädigten mit besseren Karten ihre Ansprüche gegen die Verursacher geltend machen.

Das weitere Prozedere sieht wie folgt aus: Die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan muss die Einbringung der Umweltbeschwerde bekanntgeben. Innerhalb von zwei Wochen können sich dann Betroffene diesem Verfahren anschließen.

Dringende Sofortmaßnahme

Aus diesen Gründen fordern wir das Land Kärnten dazu auf, umgehend alle Haushalte im Görtschutztal schriftlich über die HCB-Maximalwerte in Lebensmitteln und über die aufrechte Verzehrswarnung zu informieren. Wir haben daher einen offenen Brief an das Land Kärnten geschickt.external link, opens in a new tab

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