14.11.2023

Allianz für soziale Klimapolitik

Im Vorfeld der Nationalratswahl 2024 fordert eine Allianz aus Umwelt-, Hilfs- und Sozialorganisationen ein Maßnahmenpaket für ein klimagerechtes und sozial faires Österreich.

Allianz für soziale Klimapolitik

Die akute Erderhitzung und der rasante Verlust der biologischen Vielfalt zählen zu den größten Bedrohungen für unsere gemeinsamen Lebensgrundlagen. Damit einher gehen massive soziale Probleme und menschenrechtliche Risiken, die sich ohne Gegenmaßnahmen weiter verstärken werden. Daher muss die Politik rasch, ambitioniert und präventiv handeln - auch um die mit dem Wandel verbundenen Chancen für unsere gesamte Gesellschaft, die Wirtschaft und neue Arbeitsplätze bestmöglich zu nutzen. In diesem Sinne fordern wir die Umsetzung eines Aktionsplans für soziale Klimapolitik, wie er in diesem Positionspapier skizziert wird.

Ein Jahr vor den nächsten Nationalratswahlen fordern wir die gesamte österreichische Politik zum gemeinsamen konstruktiven Handeln auf: Für einen wohldurchdachten Übergang Österreichs zu einer klimafitten, sozial gerechten und menschenrechtskonformen Zukunft. In diesem Sinne muss die Politik bei den unausweichlichen Anpassungs- und Vermeidungsmaßnahmen frühzeitig faire Bedingungen für alle schaffen und die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen wie Unterkunft, Wärme, Energie, Ernährung, Gesundheit und soziale Teilhabe in den Mittelpunkt stellen.

Teil der Initiative sind:

  • Österreichisches Rotes Kreuz
  • GLOBAL 2000
  • Diakonie
  • WWF
  • Caritas
  • Südwind
  • Hilfswerk
  • Volkshilfe

Ziele und Forderungen der Initiative

Der Gebäudesektor ist für 17 Prozent der Treibhausgasemissionen (ohne Emissionshandel) verantwortlich. Diese entstehen durch die Heizungs- und Warmwasserbereitung in den Gebäuden. Rund 911.000 Gasheizungen und 509.000 Ölheizungen sind in Österreich nach wie vor in Betrieb. Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen alle fossilen Heizsysteme durch erneuerbare und klimafreundliche Systeme (insbesondere Solar- und Fernwärme, Wärmepumpen) ersetzt werden. Für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist sichere, saubere und leistbare Energie die Grundlage. Als demokratischer Rechtsstaat müssen wir uns von der Energieabhängigkeit von autoritär regierten Staaten lösen, die Menschenrechte mit Füßen treten und die noch dazu mit unserem Geld Konflikte und Kriege finanzieren. Um die Menschen für diesen „Umbau“ zu gewinnen, muss die Politik klare Zielvorgaben setzen, geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung beschließen und sozial gestaffelte, finanzielle Anreize für Mieter:innen und Eigentümer:innen vorsehen. Dafür braucht es einen Rechtsrahmen, der dies ermöglicht, und öffentliche Förderungen. Ansonsten wird insbesondere bei Mietwohngebäuden die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme nicht oder nur verzögert durchgeführt werden, was vorwiegend finanziell schlechter gestellte Haushalte in längerer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen belässt.

Wir fordern daher:

  • Sanierungsoffensive für alle Gebäude in Österreich, die nicht auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Dafür soll die Sanierungsrate auf drei Prozent gesteigert werden. Jene Menschen, die sich das nicht aus eigener Kraft leisten können, sollen im Rahmen spezieller Förderprogramme nicht nur finanziell unterstützt werden, sondern auch durch eine umfassende Beratung und fachliche Begleitung bei der Umsetzung von Sanierungsprojekten unterstützt werden.

  • Hitzeschutzfonds für klimafreundliche Investitionen: Um vulnerable Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf vor zunehmender Hitze in den Sommermonaten besonders zu schützen, bedarf es in Wohneinrichtungen häufig umfangreicher Veränderungen, energetischer Sanierungen oder Beschattungsmaßnahmen. Für Träger der freien Wohlfahrt sind diese Kosten nur mit Unterstützung von Bund und Ländern leistbar.

  • Leistbaren Wohnraum für alle, der gut gedämmt ist. Sanierungen müssen mit einem starken Mietrecht in Verbindung gebracht werden, damit insbesondere armutsgefährdete Haushalte von diesen auch profitieren können – und nicht delogiert werden.

  • Leistbare, qualitativ hochwertige Wohngebiete der kurzen Wege mit Naherholung und -versorgung, welche Armut und klimaschädliche Emissionen stark reduzieren sowie soziale Teilhabe und Lebensqualität steigern. Zentral ist hier die Abkehr einer Raumplanung für den motorisierten Individualverkehr und hin zu einer Raumplanung des Gehens, Radfahrens und der lokalen Pflege-, Sorge- und Lohnarbeit.

  • Finanzielle, logistische und planerische Unterstützung, die einen breiten Fossil-Kesselaustausch umsetzt, muss auch für Menschen, die in Mietverhältnissen wohnen, gewährleistet werden. Dabei bleibt zu beachten, dass bei der Umsetzung der Energiewende Gentrifizierung verhindert wird, ausgelöst durch Sanierungsarbeiten, durch den Ausbau erneuerbarer Energien oder durch Wohnviertelbegrünung.

  • Einen nationalen Stufenplan zur Umstellung von Heizsystemen und Fernwärme auf klimafreundliche Energieträger und gleichzeitig attraktive Förderungen, damit die Umstellung für alle leistbar ist. Ein Auslaufen fossiler Brennstoffe beim Betrieb von Fernwärme als auch Systemen der Kraft-Wärme-Kopplung.

  • Ausbau von Energieberater:innen, die darin geschult sind, Fälle der Energiearmut zu erkennen und die Betroffenen entsprechend zu beraten. Hierfür sind sozialarbeiterische Kompetenzen zentral und sollen in alle Curricula entsprechend integriert werden. Alternativ können auch Energie-Zusatzmodule für Sozialarbeiter:innen angeboten werden.

  • Energiefonds für einkommensarme Haushalte: Der Wechsel zu energieeffizienten, emissionsarmen Elektrogeräten und die Installation von Photovoltaik-Anlagen müssen insbesondere in vulnerablen Haushalten prioritär vorangetrieben werden. Eine sozialarbeiterische und technische Betreuung, als auch eine öffentliche Umsetzung der Vorhaben können hier eine wesentliche Unterstützung darstellen.

Der Verkehrssektor ist für 45 Prozent der Treibhausgasemissionen (ohne Emissionshandel) verantwortlich. Die starken Steigerungen in diesem Sektor haben bisher alle Einsparungsbemühungen Österreichs zunichte gemacht. Daher braucht Österreich eine umfassende Mobilitätswende im Güter- und Individualverkehr, die den öffentlichen Verkehr priorisiert und eine sichere Rad- und Gehweg-Infrastruktur schafft.

Die Mobilitätswende ist im Sinne einer sozialen Transformation für Kinder, Ältere, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen auch die Chance, um nachhaltig ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, die ihnen durch die Abhängigkeit vom Automobil verwehrt wird.

Wir fordern daher:

  • Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs durch Reduktion der Fahrtkosten (in Ballungsräumen über das Klimaticket hinaus) sowie Verdichtung der Intervalle und Haltestellen bis 2040.

  • Barrierefreier Ausbau von öffentlichem Nahverkehr mit ortsangemessener Taktung in Stadt und Land, verbunden mit leistbaren Angeboten für sozial und ökonomisch benachteiligte Menschen.

  • Sichere Rad- und Gehweg-Infrastruktur schaffen und Schnell-Radwege zwischen Gemeinden einrichten. Davon profitieren insbesondere der ländliche Raum sowie die dort wohnenden Menschen.

  • Flexible Lösungen wie Rufbusse, Car/Bike-Sharing-Angebote, die das öffentliche Netz ergänzen – es gibt zahlreiche Beispiele, wie das Postbus-Shuttle Mödling.

  • Ökologisierung sozialer Versorgungsstrukturen (z. B. Förderung der eMobilität bei mobilen Diensten in der Hauskrankenpflege und Heimhilfe) sowie Forcierung der Digitalisierung zur Vermeidung unnötiger Wege (z. B. im Bereich der Gesundheitstelematik).

  • Stärkung der Stadt- und Ortskerne anstatt sozial ausgrenzender Konsum-Infrastruktur an den Siedlungsrändern, die großteils nur mit dem Auto erreichbar ist.

  • Ambitioniertes Bodenschutzgesetz gegen den Flächenfraß, verbunden mit einer Ökologisierung der Raumordnung und des Steuersystems.

  • Schaffung eines Fonds zum Rückbau und zur Entsiegelung von (Gewerbe- und Industrie-)Brachen.

Ein breit gefächertes Maßnahmenbündel muss den demografischen Wandel der Gesellschaft begleiten, die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft erfüllen und bedürfnissichernde Löhne in diesem Übergang ermöglichen. All das sichert auch ein klimafittes und nachhaltiges Wirtschaften, das den Standort Österreich unabhängiger von ressourcenintensiven Importen macht.

  • Gesellschaftlich essentielle und klimafreundliche Berufe angemessen entlohnen und Arbeitsbedingungen verbessern, insbesondere Pflege-, Gesundheits- und Bildungspersonal, Angestellte im Hygienebereich, dies umfasst Lohn, Arbeitszeiten, Mitbestimmung und Arbeitnehmer:innen-Flexibilität.

  • Ausreichend finanzierter Arbeitsmarktfonds zur Um- und Aufschulung von Arbeitskräften mit Blick auf die für die Energiewende dringend benötigten Berufsfelder, insbesondere im MINT-Bereich bzw. im Handwerk.

  • Schutz der heimischen Wirtschaft vor Sozial- und Ökodumping und Schutz der Menschenrechte in den globalen Lieferketten der österreichischen Unternehmen, insbesondere durch ein starkes, menschenrechtskonformes Lieferkettengesetz und den Einsatz der Bundesregierung für EU-weit hohe Standards sowie ein Recht auf staatliche Regulierung im Kontext internationaler Handelsabkommen.

  • Strukturelle Verzahnung der Arbeitsmarktpolitik mit relevanten Querschnittsthemen wie Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Insbesondere müssen Fördermittel für den Bereich der Kreislaufwirtschaft auch für soziale Unternehmen und deren Qualifizierungs- und Arbeitsmarktintegrationsprojekte geöffnet werden.

Mit 17 Prozent hat die Landwirtschaft einen bedeutenden Anteil an den Treibhausgasemissionen (ohne Emissionshandel). Hauptverantwortlich sind die Treibhausgase Methan und Lachgas durch die Viehhaltung und Stickstoffdüngung, insbesondere angetrieben durch den starken Konsum tierischer Lebensmittel, der weit über allen Empfehlungen von Gesundheitsfachleuten liegt. Zugleich werden allein in Österreich jedes Jahr rund eine Million Tonnen genießbarer Lebensmittel weggeworfen.

Armutsbetroffene können sich gesunde, biologisch produzierte Nahrungsmittel aus der Region weniger leisten, essen tendenziell industriell verarbeitete Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzanteil und Fleisch und leiden in Folge häufiger unter chronischen Krankheiten. Schon alleine aus gesundheitspolitischen Gründen ist daher eine ökologische und sozial gerechte Ernährungswende notwendig.

Wir fordern daher:

  • Umfassender Schutz unseres Naturerbes und der Biodiversität gemäß dem Weltnaturabkommen und den geltenden EU-Richtlinien und Strategien. Österreich sollte sich hier als Vorreiter bei der Umsetzung positionieren.

  • Agrarpolitik gerecht reformieren: Nachhaltig und fair produzierte Lebensmittel sind gesund und haben einen deutlich geringeren CO2-Fußabdruck. Durch Humusaufbau und CO2-Speicherung kann eine nachhaltige Landwirtschaft einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zugleich muss die Politik heimische Bäuer:innen bei der Umstellung auf eine agrarökologische Landwirtschaft besser unterstützen. Damit kann sich Österreich in der Klimakrise nachhaltig ernähren und wird unabhängiger von Importen von CO2-intensiven Pestiziden und Düngemitteln.

  • Der öffentliche Sektor muss verstärkt regionale und bio-faire Verpflegung in Kindergärten und Schulen anbieten.

  • Zumindest Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030 – durch verbindliche Maßnahmen und Reduktionsziele entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Zudem sollte die Bundesregierung bisherige Hürden für die Lebensmittelweitergabe an bedürftige Menschen abbauen.

  • Verbindliche Regierungsstrategie für eine umfassende Ernährungswende: Dazu gehören wirkungsvolle Maßnahmen für mehr pflanzliche Ernährung und einen reduzierten Konsum tierischer Produkte in Österreich. Darüber hinaus muss die Politik die geltende Ernährungspyramide klima- und umweltgerecht reformieren.

Wir brauchen ein inklusives Bildungssystem, das die klimagerechte Transformation Österreichs bestmöglich unterstützt. Es muss Angebote über die gesamte Lebensspanne geben, für alle Menschen in Österreich unabhängig von ihrem Wohnort und ihrem sozioökonomischen Hintergrund.

Wir fordern daher:

  • Schule als „Lernort für nachhaltige Entwicklung“ ausbauen: Bestehende Unterrichtsprinzipien der (globalen) politischen Bildung, Klimabildung und Menschenrechtsbildung mit konkreten Lehr- und Übungsinhalten in allen Fächern hinterlegen und durch die Schulentwicklung, im Leitbild und im „Whole School Approach“ im Schulleben implementieren.

  • Reformen im Schulsystem, um die Lehrpläne an die Anforderungen der Klima- und Biodiversitätskrise anzupassen und um (globale) politische Bildung, Klimabildung und Menschenrechtsbildung auszubauen.

  • Ausbau der Global Citizenship Education und Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Lehrplänen aller Fächern und Schultypen im Einklang mit SDG 4.7 (als transformative Bildung im Sinn der ökosozialen Transformation) ebenso wie in praktischen Übungen und Exkursionen. Aufnahme in Schulentwicklungsprozesse (inkl. Fortbildungen dazu), in der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Pädagog:innen.
    Für den Ausbau wird auch die Zusammenarbeit über die Schule hinaus mit dem „Bildunggrätzel“ und insb. zivilgesellschaftlichen Akteur:innen wesentlich sein.

  • Implementierung des Unterrichtsprinzips „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ auch in den Lehrplänen der Berufsschulen, abgestimmt auf die Bedarfe und Anforderungen des jeweiligen Lehrberufs.

  • Nachhaltige Begleitung ohne Brüche am Übergang Schule-Beruf durch (sozial-)pädagogisches Personal, vor allem für Jugendliche mit prekären Bildungskarrieren. Durch die Vermeidung von Schulabbrecher:innen und Sicherstellung des Berufseinstiegs bzw. des Verbleibs im Beruf können nachhaltig Fachkräfte für die gesellschaftliche Transformation ausgebildet werden.

  • Schaffung von Koordinationsstellen in jedem Bundesland zur strategischen Förderung von Kooperationen zwischen schulischen und außerschulischen Stakeholdern zur Implementierung von Partizipationsmöglichkeiten von Schüler:innen, die auf regionalen Bedarf abgestimmt sind (in Ballungszentren Projekte zur nachhaltigen Stadtentwicklung, in ländlichen Gebieten Projekte zur ländlichen Entwicklung).

  • Anpassung des Schul-Unterrichts an die sprachliche Vielfalt von Schüler:innen und Anerkennung der Potentiale von Mehrsprachigkeit, um den Herausforderungen der globalisierten Welt und der global nötigen Lösungen z. B. im Bereich erneuerbarer Energien gerecht zu werden.
    Ausweitung der Lehrgänge „Muttersprachlicher Unterricht“ (derzeit nur an der PH Wien), verstärkte Aufnahme von erstsprachlichem Lehrpersonal und z. B. standortübergreifender Einsatz wo möglich, Implementierung von Mehrsprachigkeitsdidaktik in Lehramtsausbildungen, Anerkennung z. B. durch „Sprachdrehscheiben“, bei denen Schüler:innen mit anderen Erstsprachen ihr Wissen an Mitschüler:innen weitergeben.

  • Anpassung aller Essensangebote (z. B. Frühstück, Mittagessen, Schulbuffets) an die Kriterien der Nachhaltigkeit. Bildungseinrichtungen haben Vorbildwirkung, deswegen sind nachhaltiger Wareneinkauf und ein regionales, saisonales (bei mindestens 50 % der Lebensmittel) sowie biologisches Lebensmittelangebot (bei tierischen Lebensmitteln ist auf die Aspekte des Tierschutzes zu achten) zu forcieren, wobei die Essensangebote vollfinanziert (Kindergarten, Pflichtschule) bzw. leistbar bleiben müssen.

  • Sicherstellung der Teilhabe aller durch öffentliche Finanzierung von ein- und mehrtägigen Schulveranstaltungen.

  • Flächendeckender Ausbau komplementärer Lernprogramme für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien zur nachhaltigen Schaffung von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.

  • Flächendeckender Ausbau von Krippen- und Kindergartenplätzen mit angemessenen Öffnungszeiten, um die Barcelona-Ziele der EU zügig zu erreichen. Dies gilt insbesondere für jene ländlichen Regionen, in denen bisher Angebote fehlen bzw. nicht ausreichen. Dafür sollte der Grundsatz „Angebot schafft Nachfrage“ gelten.

Die Klima- und Biodiversitätskrise und ihre Folgen erzeugen neue Risiken für unser Zusammenleben. Daher muss die Politik frühzeitig faire Bedingungen für alle schaffen, bestehende Ungleichheiten reduzieren und falsche Anreize beseitigen.

Wir fordern daher:

  • Öko-sozial umsteuern: CO2-Emissionen klimagerecht bepreisen und im Gegenzug durch die soziale Staffelung des Klimabonus für einen fairen Ausgleich innerhalb der Gesellschaft sorgen sowie die drohende soziale Schieflage im Zuge des Transformationsprozesses hintanzuhalten. Zugleich soll dieser Ausgleich nicht nur finanzieller Natur sein, sondern auch die notwendigen öffentlichen, sozial-ökologischen Dienstleistungen und Infrastrukturen bereitstellen.

  • Beschluss eines Abbau- und Reformplans für umwelt- und biodiversitätsschädliche Subventionen.

  • Klimakrise als neues soziales Risiko denken, das wir sozialpolitisch in Angriff nehmen.

  • Klimagerechte Politik muss insbesondere vulnerable Personengruppen einbinden, um Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln, die ihren Ansprüchen gerecht werden. Hierfür müssen sozialarbeiterische und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, um eine entsprechende Teilhabe auch zu ermöglichen.

  • Hitzeschutz-Programme in allen Städten und Gemeinden umsetzen: Dicht verbaute und versiegelte Gebiete verstärken Hitzeinseln, Verkehrslärm und Naturgefahren. Angesichts der eskalierenden Klimakrise sind deshalb systematische Hitzeschutz-Programme in allen Städten und Gemeinden notwendig, zum Beispiel durch Entsiegelung und mehr Grünräume und Bäume, verkehrsberuhigte und autofreie Zonen sowie die Renaturierung von städtischen Wasserläufen.

  • Zum Schutz vor Hitze und Kälte und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts müssen öffentliche, leistbare, kühlende sowie wärmende (Community-)Räume (wie Freibäder, Büchereien, Museen, Nachbarschaftszentren) bewahrt und ausgebaut werden.

Die Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise erfordern neue Konzepte für den Krisen- und Katastrophenschutz in Österreich.

Wir fordern daher:

  • Prävention statt Reaktion: Die Politik muss die finanziellen Mittel für Präventionsmaßnahmen im Gesundheits- und Katastrophenschutz erhöhen. Dies umfasst unter anderem die Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems, den Ausbau von Frühwarnsystemen und die Durchführung von Aufklärungskampagnen zur Risikominimierung.

  • Vorbereitung: Einsatzorganisationen müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um auf klimabedingte Gesundheitskrisen und Katastrophen bestmöglich reagieren zu können. Die Vorsorge und Vorbereitung der Bevölkerung auf Notfallsituationen sollen durch Informationskampagnen verbessert werden.

  • Krisen- und Katastrophenschutz, der insbesondere für vulnerable Personengruppen Notfallpläne und Maßnahmenpläne entwirft und im Bedarfsfall mit ausreichend finanziellen Ressourcen umsetzen kann

  • Auftrag an das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM), die Klima- und Biodiversitätskrise in den Sicherheitsanalysen zentral zu betrachten und wissenschaftsbasierte Strategien für die Vorbeugung und Anpassung zu entwickeln – unter verpflichtender Einbindung der Zivilgesellschaft und ihres Know-hows.

  • Naturschutz-Offensive für Österreich: Intakte Naturräume sind unsere besten Verbündeten gegen die Klima- und Biodiversitätskrise und ihre Folgen. Daher ist ein Aktionsplan für natürliche Schutzmaßnahmen notwendig, der unsere gemeinsamen Lebensgrundlagen schützt und verbessert.

  • „Gläserner Staat statt gläserner Bürger“: Bund, Länder und Gemeinden müssen ihre Handlungen besser erklären und insgesamt transparenter werden – Basis dafür ist ein ambitioniertes Informationsfreiheitsgesetz, dazu die klare Kommunikation von Zielen, Strategien und Maßnahmen-Paketen sowie die laufende Evaluierung der Umsetzung.

Die Auswirkungen der Klimakrise sind vielfältig und betreffen so gut wie alle Bereiche unseres Lebens. Gleichzeitig trifft die Klimakrise nicht alle Menschen im gleichen Ausmaß; einige Menschen sind stärker betroffen. Hier muss Österreich sicherstellen, dass alle Menschen vor den negativen Auswirkungen der Klimakrise geschützt sind und auch die notwendigen Ressourcen haben, um sich bestmöglich vor den Auswirkungen zu schützen. Eine menschenrechtskonforme und gerechte Klimawende umfasst: 

  • Beschluss eines ambitionierten Klimaschutzgesetzes, das einen verbindlichen Zielpfad und Rahmen für die Klimaneutralität 2040 schafft. Der gesetzliche Rahmen muss klimagerecht und menschenrechtskonform gestaltet sein. Das schafft Fairness und Planungssicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft.

  • Den Schutz von Menschenrechten und des Klimas in globalen Wertschöpfungsketten durch den Einsatz für ein effektives EU-Lieferkettengesetz und ein weltweit verbindliches UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte.

  • Die Klimakatastrophe trifft arme Menschen in sogenannten „Entwicklungsländern“ am stärksten. Daher muss die Entwicklungszusammenarbeit endlich auf die international beschlossenen 0,7 Prozent des BNE erhöht werden. Zusätzlich muss sich Österreich führend an der Klimaanpassungsfinanzierung sowie neuen Finanzinstrumenten zu Loss & Damage beteiligen.

  • Immer mehr Menschen migrieren, weil ein menschenwürdiges Leben in ihrer Heimat aufgrund der Klimakatastrophe nicht mehr möglich ist. Für sie braucht es Unterstützung in den Herkunfts- und Transitländern sowie internationalen Schutz und Anerkennung.

  • Die Teilhabe und Partizipation von Menschen an Entscheidungen, die sie betreffen, v. a. jene, die am meisten von der Klimakrise betroffen sind. In diesem Zusammenhang muss auch die Menschenrechtsbildung verbessert werden, denn jeder Mensch muss seine:ihre Rechte kennen, um an relevanten Entscheidungsprozessen mitwirken zu können

  • Ein konstantes Monitoring über allfällige Auswirkungen der Maßnahmen für eine gerechte Klimawende auf die Rechte der Menschen, insbesondere sogenannte ‚unintended consequences‘,  sowie die Sicherstellung von Rechtsbehelfen gegen allfällige negative Folgen.

  • Die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Diskriminierung und Gleichstellung: Denn auch in Österreich sind nicht alle Menschen gleichermaßen von den negativen Folgen der Klimakrise betroffen.

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