Geben Sie der Umwelt eine Stimme!

Durch die weltweit steigende Nachfrage nach Lithium steigt der Druck auf Behörden, Bergbauprojekte rasch zu genehmigen. Doch Bergbau ist immer mit Auswirkungen auf Menschen und Umwelt verbunden und muss dementsprechend auch demokratisch geplant und verhandelt werden. Als anerkannte Umweltschutzorganisation hat sich GLOBAL 2000 erfolgreich dagegen gewehrt, dass auf der Kärntner Koralpe Lithium ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgebaut werden darf. Das BVwG hat die Entscheidung an die Landesbehörde zurückgewiesen. Nun geht das australische Unternehmen, das in Europa Lithium schürfen will, in Revision. Bitte unterstützen Sie uns dabei, der Umwelt eine Stimme zu geben! Danke.

Gerichtsverfahren zum Schutz der Natur sind teuer. Jede Spende ist ein Stück Zukunft. Vielen Dank!

Mit 30 Euro helfen Sie uns, eine Revisions-Beantwortung einreichen zu können

Mit 50 Euro und mehr unterstützen Sie unseren Einsatz gegen unkontrollierten Lithium-Abbau. Wir informieren, setzen uns ein und fordern:

  • Kreislaufwirtschaft geht vor! Statt nur auf mehr Bergbau zu setzen, müssen wir alle Möglichkeiten für eine Reduktion des Rohstoffverbrauchs ausschöpfen.
  • Umwelt und Menschen müssen vor rücksichtslosem Bergbau geschützt werden! Neuer Bergbau braucht Transparenz, Einhaltung aller Standards und Beteiligungsverfahren.

Was bisher geschah

Im Juni 2025 gab es dazu eine mündliche Verhandlung vor dem BVwG (Bundesverwaltungsgericht), wo wir uns wieder gemeinsam mit einem Anwalt geäußert haben

Dann der Erfolg: Im November 2025 hat das BVwG entschieden, dass die Entscheidung des Landes Kärntens falsch war und das Land die Bewertung unter Einbeziehen neuer Dokumente des Projektwerbers neu erstellen muss; allerdings wurde dem Projektwerber die Möglichkeit der ordentlichen Revision (quasi Anfechtung) eingeräumt

Anfang 2026 hat European Lithium Revision erhoben, womit nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Zug ist.

Bitte unterstützen Sie unabhängigen Umweltschutz mit einer Spende! Das Verfahren rund um die UVP in Kärnten hat uns bislang mit Anwalts- und Gerichtskosten bereits mehr als 8.000 Euro gekostet. Durch die Revision kommen mindestens weitere 2.000 Euro hinzu.