Der nächste Schritt: Wir ziehen vor den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof
Update Juni 2022: Die Beschwerde, die im September 2021 beim Wiener Verwaltungsgericht eingereicht wurde, wurde abgewiesen. Daher gehen wir gemeinsam mit den vier Betroffenen der Klimakrise den nächsten Schritt. So fordern wir jetzt vor dem VfGH und dem VwGH Klimagerechtigkeit ein. Die beiden Höchstgerichte haben nun die Gelegenheit den Schutz vor Klimagefahren in ihren Entscheidungen einen hohen Stellenwert zu geben.
Die Politik handelt nicht, daher sind diese rechtliche Schritte notwendig, um ein verbindliches Ablaufdatum für fossile Energien durchzusetzen. Diese Arbeit für unser Klima ist nur mit Ihrer Hilfe möglich. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, damit wir uns mit allen Mitteln für eine lebenswerte Zukunft einsetzen können.
Unser gutes Recht auf saubere Energie
Unsere Zukunft liegt in unseren Händen, darum müssen wir jetzt gemeinsam handeln. Mit vier Betroffenen der Klimakrise, fordern wir ein Ablaufdatum für fossile Energien. Die Bundesregierung hat bereits beschlossen bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen, dafür ist ein vollständiger Ausstieg aus Öl, Gas und Kohle notwendig. Für unsere Versorgungssicherheit und eine lebenswerte Zukunft ist es entscheidend, dass die zuständigen Politiker:innen nicht nur Lippenbekenntnisse machen, sondern wirklich rechtzeitig auf saubere Energie umsatteln.
Die wichtigsten Meilensteine seit Beginn des Antrags
Auftakt im Mai: Bei Gefahr für Leib und Leben, die Gesundheit oder die Umwelt kann im Rahmen der Gewerbeordnung die Wirtschaftsministerin (ehem.: Dr. Margarete Schramböck) eine Verordnung erlassen, die den Handel und die Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen betrifft. Gemeinsam mit vier Betroffenen von der Klimakrise stellen wir einen Antrag auf eine Verordnung für unser “Recht auf saubere Energie” im Wirtschaftsministerium, um den Verkauf von Kohle, Heizöl, Benzin und Diesel schrittweise bis 2040 einzustellen.
August 2021: Der Antrag auf Klimaschutzverordnung zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern wurde vom Wirtschaftsministerium zurückgewiesen. Als Begründung wird angegeben, dass keine Kompetenz des Bundes zur Erlassung der beantragten Maßnahmen bestehe. Rechtlich gesehen, ist das aber nicht der Fall. Es bleiben vier Wochen um Einspruch zu erheben. Wir bleiben dran und bereiten uns vor.
September 2021: Gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schanda beschreiten wir nun den Rechtsweg und reichen im Namen von GLOBAL 2000 und den vier Betroffenen der Klimakrise Beschwerde beim Wiener Landesverwaltungsgericht ein.
Aktuelle Entwicklungen 2022
Juni 2022: Das Verwaltungsgerichtshof Wien hat unsere Beschwerde abgewiesen. Wir wollen nun mit unserem Anliegen auf der nächsten Instanz, vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH), den Umstieg auf Klimafreundliche Energien durchsetzen. Mit diesem Schritt können wir einen stabilen rechtlichen Rahmen erreichen, der den Weg zum Umstieg auf klimafreundliche Energieträger ebnet.
Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien, wenn wir jetzt die richtigen Entscheidungen treffen. Nur so können wir uns unabhängig machen und eine saubere und preisstabile Energieversorgung für alle Menschen in Österreich erreichen. Unsere Arbeit braucht einen langen Atem. Helfen Sie uns durchzuhalten – mit Ihrer Spende ist das möglich. Danke!
Unsere Unterstützer:innen
Gemeinsam mit vier Betroffenen der Klimakrise, haben wir den Antrag auf den Erlass einer Verordnung im Mai 2021 eingereicht. Menschen wie sie sind von der Klimakrise beeinträchtigt und wir stehen hinter ihnen. Hier geht's zur Kurzreportage.
Für unsere Gesundheit „Die ansteigenden Hitzetage im Sommer machen mir und meinem Herzen zu schaffen. Die Innenstadt muss ich an solchen Tagen mit meinen 80 Jahren meiden.“
Für unsere Zukunft „Ich setze mich für den Klimaschutz ein, weil es mich nervt, dass die Emissionen von sehr wenigen Leuten, das Leben von uns allen bedrohen.“
Für unsere Sicherheit „Die Klimakrise ist für Gemeinden eine wesentliche Bedrohung. Bei Starkregen kommt in kurzer Zeit sehr viel Wasser. Letztes Mal mussten wir fünf Gebäude mitten in der Nacht aussiedeln, weil nicht sicher war, ob die Häuser in einer halben Stunde noch stehen oder ob sie mit der Mure im Graben liegen.“
Für unsere Lebensgrundlage „Ich bin seit 30 Jahren Biobäuerin. Was mir besonders auffällt, ist die Frühjahrstrockenheit. Wir müssen schon im März mit dem Gießen beginnen, das gab es früher nicht.“
Unterstützen Sie unsere Arbeit für Klimagerechtigkeit mit Ihrer Spende. Danke!
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Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Buzzsprout
Zweck: Bereitstellung von Audio-Inhalten über Buzzsprout Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Higher Pixels, 5133 San Jose Blvd, Jacksonville, FL 32207, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Audioinhalten über Buzzsprout wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Typeform
Zweck: Bereitstellung von Web-Formularen mit Typeform Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten Ihrer Anfrage Speicherdauer: variabel Auftragsverarbeiter: TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betriebs der technischen Systeme/p>
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotteron Karten
Zweck: Bereitstellung von Karten-Inhalten über Spotteron Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Spotteron GmbH, Faßziehergasse 5/16, 1070 Wien, Österreich Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Karten-inhalten über Spotteron wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google Formulare (Standard)
Zweck: Bereitstellung von Formularen über Google Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die eingegebenen Inhalte Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Die Eingabemöglichkeit für Google-Formulare wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.