18.04.2024

Energiearmut in Österreich - Unser Recht auf saubere und leistbare Wärme

Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt - Trotzdem kann ein großer Teil der Bevölkerungen die Wohnungen nicht angemessen warmhalten. Das muss sich ändern!

Cover zum Factsheet Energiearmut in Österreich

GLOBAL 2000

Ende 2023 gaben 9,3 % der Haushalte in Österreich an, sich eine warme Wohnung nicht leisten zu können. Energiearmut ist somit kein Nischenthema, sondern betrifft breite Teile der Bevölkerung. Zwischen 803.000 und 968.000 Personen gelten hierzulande als energiearm. Das bedeutet, sie können ihre Wohnung nicht ausreichend warm halten oder sich Haushaltsstrom nicht leisten. 

Ein-Eltern-Haushalte sind am stärksten betroffen

Die Ursachen für Energiearmut sind geringes Einkommen, das Leben in schlecht gedämmten Gebäuden und die Verwendung von Elektrogeräten mit hohem Energieverbrauch. Am stärksten sind Ein-Eltern-Haushalte betroffen. 17 % davon geben an, sich Haushaltsenergie nicht leisten zu können, 52 % können sich Energie nur dann leisten, wenn sie den Verbrauch einschränken. Das bedeutet, dass 69 % von Ein-Eltern-Haushalten mit eingeschränkten Energiedienstleistungen leben.

Mehr als die Hälfte der Haushalte muss Einschränkungen vornehmen

Generell ist für viele Haushalte mit geringem Einkommen oder solchen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Energie ein schwer erschwingliches Gut. Es geht hier nicht um einzelne Bevölkerungsgruppen, die Betroffenheit reicht bis in die Mitte der Gesellschaft. Mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung gibt an, dass die Leistbarkeit von Haushaltsenergie eine Herausforderung darstellt. Rund 52 % der Haushalte geben an, sich Haushaltsenergie entweder nicht leisten zu können oder Einschränkungen vorzunehmen.

Mögliche Maßnahmen gegen Energiearmut sind zum Beispiel:

  • Die Ausweitung des Förderprogramms “sauber Heizen” für energiearme Haushalte auf Sanierungen
  • Die steuerliche Absetzbarkeit von thermischen Sanierungen bei Gebäuden in sehr schlechtem Zustand
  • Die Einführung von verbindlichen energetischen Mindeststandards
  • Die Einrichtung eines One-Stop-Shops und die Begleitung von Sanierungen bei energiearmen Haushalten durch Energieberate

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