CETA - was ist das?

CETA, kurz für Comprehensive Economic and Trade Agreement, ist das Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU und gilt als "Blaupause" für TTIP. Es trat am 21. September 2017 vorläufig in Kraft, da es noch in vielen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss. GLOBAL 2000 fordert alle Mitgliedstaaten der EU auf, das Abkommen nicht zu ratifizieren, weil es Umweltschutz- und Verbraucher:innen-Standards in der EU untergräbt.

Vorläufige Anwendung

CETA durchläuft gerade den Ratizierungsprozess in allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Einige wenige haben es bereits ratifizert - bei der Mehrheit der Mitgliedsstaaten steht die Ratifizierung noch aus. Das österreichische Parlament hat im Juni 2018 das Ratifizierungsgesetz unterzeichnet, jedoch stand lange Zeit die Unterschrift des Bundespräsidenten noch aus. Ein einziges "Nein" zu CETA in nur einem Mitgliedstaat könnte das gesamte Abkommen jederzeit zu Fall bringen. Während die Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten abstimmen – das kann bis zu vier Jahre dauern – sind Teile des CETA-Abkommens schon "vorläufig" in Anwendung. Die vorläufige Anwendung ist am 21. September 2017 in Kraft getreten. GLOBAL 2000 hat sich mit vielen anderen NGOs in der EU und in Kanada gegen CETA und gegen die vorläufige Anwendung ausgesprochen. 

Wie CETA beschlossen wurde und wie der aktuelle Stand der Ratifizierung ist, lesen Sie weiter unten.

Warum wir CETA ablehnen

Umweltschutz kommt unter den Hammer

Mit dem Investitionsgerichtssystemexternal link, opens in a new tab können Investoren, meist große, internationale Konzerne, Staaten besonders leicht verklagen. Dabei müssen sie sich nicht einmal an ein nationales Gericht wenden. Geklagt werden kann bei „ungerechtfertigt hohen“ Maßnahmen, die Staaten beispielsweise für den Schutz der Umwelt oder der Gesundheit umsetzen wollen. Entgeht den Konzernen ein erwarteter Gewinn, sollen sie sich an dieses internationale Sondergerichtssystem wenden können. Die Kosten für das Verfahren und für die Entschädigung der Konzerne zahlt dann die Allgemeinheit, also wir Steuerzahler:innen. Zahlreiche Umweltschutzmaßnahmen wurden in der Vergangenheit durch Investoren-Staats-Klagesysteme verhindert.

Einfluss der Industrie auf Gesetze wird noch leichter

Das Schlüsselwort lautet „Regulierungszusammenarbeit“. Das bedeutet, dass die EU und Kanada in Zukunft versuchen wollen, ihre Regulierungsmaßnahmen auf einander abzustimmen. Gesetze, Richtlinien, Verordnungen werden gestaltet, um Handelsbarrieren abzubauen. Das ist in vielen Bereichen problematisch, da zahlreiche Regelungen sehr unterschiedlich sind. In der EU gibt es strengere Regelungen für Chemikalien oder Gentechnik. Die Industrie soll Einblick in Gesetzesentwürfe bekommen und sagen, was für sie handelshemmend wäre. Durch CETA werden Gesetze durch den Einfluss der Industrie noch häufiger verzögert oder aufgeweicht.

Gesetzliche Standards werden unterlaufen

Die EU hat im Zuge der Verhandlungen offen gezeigt, Standards in der Lebensmittelproduktion zu lockern. So wurde das Milchsäurebad für Rindfleisch 2013 erlaubt. Mit chemischen Behandlungsmethoden werden schlechte landwirtschaftliche Praktiken in der Massentierhaltung verschleiert. Auch die Kennzeichnung von Gentechnik in Lebensmitteln ist unter Druck.

Freie Fahrt für industrielle Landwirtschaft

Die EU-Kommission hat zumindest hier an grundlegenden Standards festgehalten: Die Einfuhr von Tieren, die mit Hormonen oder Antibiotika als Wachstumsbeschleuniger behandelt wurden, und deren Fleisch bleibt verboten. Doch musste die EU-Kommission große Zugeständnisse machen: Die bislang niedrigen Im- bzw. Exportzahlen von Fleisch zwischen EU und Kanada sollen mit den Abkommen stark erhöht werden. Für Rindfleisch sollen es vorerst um die 50.000 Tonnen sein, für Schweinefleisch 80.000 Tonnen. Das Problem: Mit den Importquoten in TTIP und CETA könnte der Fleischbedarf der gesamten EU gedeckt werden, europäische Bauern werden somit überflüssig. Vor allem kleine und mittlere landwirtschaftlichen Betriebe werden in der EU das Nachsehen haben.

Mehr Gentechnik

CETA hat ein kurzes Kapitel zur Gentechnik. Daraus geht klar hervor, dass sich die Gentechnik-Lobby erfolgreich in die Verhandlungen eingebracht hat. Regulierungen zu Gentechnik sollen gelockert, Zulassungsverfahren in der EU sollen beschleunigt werden. Ziel ist es, mehr Gentechnik in die EU exportieren zu können.

Kein Schutz durch Herkunftskennzeichnung

CETA bietet für TTIP ein Modell in punkto geografische Herkunftsbezeichnungen an. In der EU gibt es unterschiedliche Varianten, die Produkte mehr oder weniger stark an eine Region binden. Handelt es sich um eine „geschützte Ursprungsbezeichnung“, ist das Produkt tatsächlich aus einer bestimmten Region, stellt e damit den stärksten Schutz her. Mit CETA sind aber nicht alle in der EU bestehenden Herkunftsbezeichnungen geschützt. Nur 173 von rund 1.400 sind zumindest zum Teil mit CETA geschützt. Auf dieser Liste sind vor allem namhafte Produzenten wie Parmigiano Reggiano, Parma Schinken, Champagner, Cognac oder Scotch Whisky enthalten. Nicht geschützt ist jedoch der "Tiroler Bacon". Obwohl auch der "Tiroler Speck" eine geschützte Ursprungsbezeichnung darstellt, darf der in Kanada hergestellte "Tiroler Bacon" trotzdem so bezeichnet werden, da es eine etablierte Marke ist.

So wurde CETA (vorläufig) beschlossen

CETA wurde als sogenanntes "gemischtes Abkommen" eingestuft. Das heißt, dass das EU-Parlament und die nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedsstaaten über das Handelsakommen abstimmen und es ratifizieren müssen. Dass das Abkommen überhaupt als "gemischt" eingestuft wurde, ist dem Protest vieler Bürger:innen und zivilgesellschaftlicher Organisationen in der EU zu verdanken. Ursprünglich sah die EU-Kommission nur einen Beschluss des Europäischen Rates (der EU-Staats- und Regierungschefs) vor.

Das Gerangel um die Unterzeichnung

Auch nach dem offiziellen Ende der Verhandlungen um das Abkommen, gab es in vielen EU-Mitgliedsstaaten noch erhebliche Einwände gegen verschiedene Aspekte von CETA. Gegenargumente gab es insbesondere gegen die Mechanismen der regularischen Kooperation. Auf Drängen dieser Staaten wurde eine sogenannter "Zusatzerklärung" zum fertig verhandelten Vertrag verfasst, der die kritischen Stellen klarer fassen sollte.

Leider mussten wir feststellen, dass es sich um keine rechtsverbindliche Vereinbarung handelt, die CETA in der Substanz in irgendeiner Weise modifiziert. Es ist eine interpretierende Erklärung, deren rechtlicher Stellenwert mit einem „Urlaubskatalog“ verglichen wurde. Ein Text, der uns mit viel schönen Worten CETA nochmal nahebringen will, aber keine Substanz hat. 

Wallonie erkämpft weitere Zugeständnisse

Wenige Tage vor der geplanten feierlichen Unterzeichnung des CETA-Abkommens auf einem EU-Kanada-Gipfel, erklärte die belgische Regierung, dem Abkommen nicht zustimmen zu können. Am 14. Oktober 2016 hatte sich das Wallonische Regionalparlament mehrheitlich gegen CETA ausgesprochen und die Belgische Regierungsspitze war an dieses Votum gebunden. Das Parlament der belgischen Region Wallonie war EU-weit das einzige, das den öffentlichen Widerstand gegen CETA wagte.

Die EU-Kommission setzte daraufhin zwei weitere Ultimaten, die damit endeten, dass die Wallonie beide Male die Zustimmung zum CETA-Vertragstext verweigerte. Letztlich wurde ein Kompromiss mit der Wallonie ausgehandelt. Die Wallonie konnte einige ihrer Forderungen in der Zusatzerklärung unterbringen, doch nicht alle. Die Wallonie war mit ihren Einwänden aber nie alleine, viele Bürger:innen aus der ganzen EU und viele Organisationen erklärten sich solidarisch mit dem Nein der Wallonie zu CETA. Nachdem die Wallonie am 27. Oktober 2016 eingelenkt hatte, wurden über Nacht alle anderen EU-Staaten auch noch einmal um ihre Zustimmung zu dem nun erweiterten Beipackzettel und den Klarstellungen der Wallonie gebeten. Zwei Tage später als geplant wurde am 30. Oktober CETA auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet.

Rechtsgutachten bestätigen Befürchtungen

Mehrere Rechtsgutachten zu CETA und den Zusatzvereinbarungen bestätigen die Befürchtungen vieler Bürger:innen und Organisationen. Die von NGOs und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen schon früh geäußerten Bedenken in Hinblick auf Umweltschutz, Arbeitnehmer:innenrechte, öffentliche Daseinsvorsorge werden bestätigt. Hier finden Sie alle Rechtsgutachten

Volksbegehren gegen CETA

Mitte Jänner 2017 startet das Volksbegehren gegen CETA in Österreich. Mit 562.552 Unterschriften war es eines der erfolgreichsten Volksbegehren in Österreich. Hunderttausende Österreicher:innen forderten mit dem Volksbegehren einen Neustart der europäischen Handelspolitik. Im Interesse von Mensch und Umwelt, auf beiden Seiten des Atlantiks. Die Menschen in Österreich fordern Umweltschutz und Demokratie statt Hinterzimmer-Deals für Konzerninteressen.

EU-Parlament stimmt zu

Am 15. Februar 2017 stimmte das Europäische Parlament dem CETA-Vetrag mit Kanada zu (408 Stimmen dafür, 254 Gegenstimmen, 33 Enthaltungen). Jetzt liegt es in der Hand der Mitgliedsstaaten CETA eine klare Absage zu erteilen. Und somit die darin enthaltenen Mechanismen wie der 'regulatorischen Kooperation', die das Vorsorgeprinzip zum Schutz von Mensch und Umwelt in der EU aushebeln können, zu verhindern. Rechtlich gilt CETA solange als nicht ratifiziert bis alle 28 EU-Mitgliedsstaaten dem Abkommen zugestimmt haben. Eine Ablehnung in einem einzigen Mitgliedsstaat könnte ausreichen, um das Handelabkommen zu Fall zu bringen.

Mit Stand Juni 2022 haben 16 Mitgliedstaaten dem Abkommen zugestimmt. Dazu zählen: Tschechien, Dänemark, Estland, Spanien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Finnland, Schweden, Großbritannien.

Ratifizerung in Österreich

In Österreich wurde am 13. Juni 2018  das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada mehrheitlich durch die Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen. Obwohl die FPÖ im Vorfeld gegen das Abkommen kämpfte, stimmten sie im Nationalrat zu. Im Juli 2018 gab der Bundespräsident Alexander Van der Bellen bekannt, mit seiner Unterschrift zu CETA auf das Gutachten des europäischen Gerichtshofes zu warten. Dieses prüfte, ob das Handelsabkommen mit dem EU-Rechts konform ist. Als das Gutachten die Vereinbarkeit von CETA mit dem europäischen Recht bestätigte, gab die Präsidentschaftskanzleiexternal link, opens in a new tab im April 2019 bekannt, das Abkommen zu unterzeichnen.

Die Industriellenvereinigungexternal link, opens in a new tab sowie die Wirtschaftskammerexternal link, opens in a new tab befürworteten die Ratifizierung des Abkommens in Österreich als deutliches Zeichen für freien Handel und gegen Abschottung. Der Gewerkschaftsbundexternal link, opens in a new tab, die Arbeiterkammerexternal link, opens in a new tab sowie die SPÖ machten sich besonders gegen die Sonderklagsrechte für Konzerne stark.

Das Volksbegehren gegen CETA und Co aus dem Jahr 2017 wurde von mehr als 560.000 BürgerInnen unterzeichnet. Der österreichische Nationalrat hat sich dennoch für das CETA-Abkommen entschieden. Für den Abschluss des Handelsabkommen braucht es eine Zustimmung aller EU-Länder. Deutschland zum Beispiel lehnte die Ratifizierung 2018 im Bundestag abexternal link, opens in a new tab.

2019 wurde erneut ein Volksbegehren von anderen Initiator:innen gestartet, welches mit rund 100.000 weniger erfolgreich war als das erste.

CETA-Abkommen zum Nachlesen

Den CETA-Vertragstext können Sie hier einsehen. Die Originalfassung des CETA Vertrages finden Sie hier: CETA-Vertragstext (englisch)external link, opens in a new tab
Die deutsche Übersetzung des Textes finden Sie hier: CETA-Vertragstext (deutsch)external link, opens in a new tab 
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