Gutachten zu den Zusatzerklärungen
zwischen der EU und Kanada (Joint Interpretative declaration)
Als im Sommer 2016 klar wurde, dass einige Mitgliedsstaaten sehr wohl Bedenken zu den Auswirkungen des CETA-Vertrages haben, wurden von der EU-Kommission in Abstimmung mit der kanadischen Regierung Zusatzerklärungen verfasst. Dieser Text wurde im Zuge der Verhandlungen mit Belgien unmittelbar vor dem EU-Kanada-Gipfel am 30. Oktober noch einmal erweitert, um auch die belgischen Bedenken auszuräumen. Das Fazit der bisherigen Gutachten: Es handelt sich eher um politisches Bekenntnis als um eine tatsächliche Verbesserung des Vertrages. Denn der Vertrag selbst kann auch durch die Zusatzerklärungen nicht geändert werden. Diese dienen nur als Interpretationshilfe, doch darf das Ergebnis nicht der Grundintention des Vertrages widersprechen, Handelsbarrieren aller Art abzubauen. Gus van Harten führt in seinem (englischsprachigen) Gutachten acht Argumente auf, warum die Zusatzerklärungen die Bedenken zum CETA-Vertrag nicht ausräumen können:
Gutachten zu den Zusatzerklärungen
im Hinblick auf das Investorenschutzkapitel (Investment Court System - ICS)
Das Kapitel des Investorenschutzes in CETA wurde nach zahlreicher Kritik bereits abgeändert. Doch das Grundproblem bleibt erhalten: Mit dem Investorenschutzkapitel werden Konzernen Sonderrechte eingeräumt, während Umweltschutz oder ArbeitnehmerInnenrechte weiterhin nicht einklagbar sind. Daran ändern auch die Zusatzerklärungen nichts. Prof. Dr. Krajewski gibt in seinem Gutachten zu bedenken, dass die grundlegenden Bedenken gegen diese Methode der Streitbeilegung und gegen zahlreiche Elemente des Investitionsschutzes auch im überarbeiteten Kapitel nicht entkräftet werden: