Rechtsgutachten zu CETA

Hier finden Sie eine Auswahl der jüngsten Rechtsgutachten zu CETA und den Zusatzerklärungen, die rund um den EU-Kanada-Gipfel verfasst wurden. Alle Gutachten sind von unabhängigen ExpertInnen erstellt worden.

Gutachten zu den Zusatzerklärungen

zwischen der EU und Kanada (Joint Interpretative declaration)

Als im Sommer 2016 klar wurde, dass einige Mitgliedsstaaten sehr wohl Bedenken zu den Auswirkungen des CETA-Vertrages haben, wurden von der EU-Kommission in Abstimmung mit der kanadischen Regierung Zusatzerklärungen verfasst. Dieser Text wurde im Zuge der Verhandlungen mit Belgien unmittelbar vor dem EU-Kanada-Gipfel am 30. Oktober noch einmal erweitert, um auch die belgischen Bedenken auszuräumen. Das Fazit der bisherigen Gutachten: Es handelt sich eher um politisches Bekenntnis als um eine tatsächliche Verbesserung des Vertrages. Denn der Vertrag selbst kann auch durch die Zusatzerklärungen nicht geändert werden. Diese dienen nur als Interpretationshilfe, doch darf das Ergebnis nicht der Grundintention des Vertrages widersprechen, Handelsbarrieren aller Art abzubauen. Gus van Harten führt in seinem (englischsprachigen) Gutachten acht Argumente auf, warum die Zusatzerklärungen die Bedenken zum CETA-Vertrag nicht ausräumen können:

Gutachten zu den Zusatzerklärungen

im Hinblick auf das Investorenschutzkapitel (Investment Court System - ICS)

Das Kapitel des Investorenschutzes in CETA wurde nach zahlreicher Kritik bereits abgeändert. Doch das Grundproblem bleibt erhalten: Mit dem Investorenschutzkapitel werden Konzernen Sonderrechte eingeräumt, während Umweltschutz oder Arbeitnehmer:innenrechte weiterhin nicht einklagbar sind. Daran ändern auch die Zusatzerklärungen nichts. Prof. Dr. Krajewski gibt in seinem Gutachten zu bedenken, dass die grundlegenden Bedenken gegen diese Methode der Streitbeilegung und gegen zahlreiche Elemente des Investitionsschutzes auch im überarbeiteten Kapitel nicht entkräftet werden:

Gutachten zum Vorsorgeprinzip

Das Vorsorgeprinzip ist einer der wichtigsten Grundsätze des europäischen Umweltrechts und hat sogar Verfassungsrang. Dem Vorsorgeprinzip liegt eine grundlegend andere Herangehensweise zur Bewertung neuer Substanzen und Produkte zugrunde als in Kanada oder den USA. Im CETA-Vertrag ist dieses nicht explizit verankert. Dr. Ziehm sieht vor allem die Absenkung europäischer Umweltschutzstandards durch die Regulatorische Kooperation als Gefahr. Stoll et.al. befürchten ebenso, dass durch CETA das Prinzip der Vorsorge und dessen bisherige Errungenschaften ebenso wie seine zukünftige Verwirklichung in der Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltpolitik infrage gestellt werden könnten:

Rechtsgutachten zur Regulatorischen Kooperation

Die verstärkte Koordinierung zwischen kanadischen und europäischen Behörden, wenn es um die Entstehung von Gesetzen oder Zulassungsbestimmungen geht, ist neben dem Investorenschutz das Kernstück des CETA-Vertrages. Mit einer frühzeitigen Einbindung von Stakeholdern wie der Industrie und dem grundlegenden Bekenntnis, nichts zu unternehmen, um den Handel zwischen Kanada und der EU zu behindern, ist dieses Kapitel und alle damit verbundenen Kapitel dazu angetan, Gesetze zum Schutz der Umwelt, des Verbraucherschutzes oder zum Schutz der Gesundheit abzuschwächen und letztlich auf das Recht der Staaten, frei zu regulieren, zumindest indirekt einzuwirken.

Rechtliche Studien zu öffentlichen Dienstleistungen

Wie CETA sich auf öffentliche Dienstleistungen auswirkt und wie diese aus dem CETA-Vertrag ausgenommen und dadurch geschützt werden könnten, haben zwei Studien u.a. im Auftrag der AK und der Gewerkschaft EPSU (European Public Service Union), analysiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass CETA weite Bereiche der Daseinsvorsorge erheblich berührt: 

Fazit

Die von NGOs und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen schon früh geäußerten Bedenken in Hinblick auf Umweltschutz, ArbeitnehmerInnenrechte, öffentliche Daseinsvorsorge werden bestätigt.