Machen Sie sich Gedanken über die Zukunft und die Erhaltung unseres Lebensraumes für die kommenden Generationen? Engagieren Sie sich schon jetzt für den Schutz unserer Natur und möchten Sie auch über Ihr Ableben hinaus Umweltschutz fördern?
Mit einer Testamentsspende oder einem Legat an GLOBAL 2000 investieren Sie in eine lebenswerte Zukunft für alle kommenden Generationen. Denn Ihre Unterstützung macht es uns möglich, für das Schöne zu kämpfen. Wer GLOBAL 2000 mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis bedenkt, kann sich seiner Sache sicher sein. Sicher, dass wir auch in Zukunft alles geben werden, um unseren Nachkommen eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Sicher, dass Ihr Vermächtnis so eingesetzt wird, wie Sie es wünschen.
Was kann Ihr Vermächtnis bewirken?
Seit über 40 Jahren ist GLOBAL 2000 ein wichtiges Sprachrohr für den Umweltschutz in Österreich. Als Mitglied des weltweiten Netzwerkes Friends of the Earth (FoE), können wir akute Umweltprobleme international angehen und dabei den Fokus auf Österreich behalten. Unsere Aufgaben sind so vielfältig wie die Natur, die wir bewahren wollen. Wir decken Umweltskandale auf, üben hartnäckig Druck auf Wirtschaft und Politik aus und bewegen Menschen, sich mit uns für eine gesunde Umwelt - unsere Lebensgrundlage - einzusetzen. Das ist nur mit der Unterstützung unserer Spender:innen möglich.
Ihre Testamentsspende wird ganz nach Ihrem Wunsch eingesetzt. Sie können GLOBAL 2000 die Spende als Organisation hinterlassen und damit ermöglichen, das Vermächtnis dort einzusetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird, oder Ihr eigenes Herzensanliegen wählen.
Dafür stehen wir
Lebensmittelsicherheit & Biodiversität
Denken wir an unsere Kinder und Kindeskinder: wir wollen sie gesund ernähren und nicht Pestiziden, Hormonen und Antibiotika aussetzen. Hormone im Essen beeinträchtigen vor allem Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. Tumore, Störungen des Stoffwechselsystems, Unfruchtbarkeit oder Herz-Kreislauf-Probleme können die Folge sein. Bewahren wir unsere Kinder auch vor Fleisch, das Antibiotika-resistente Keime enthält und das von Tieren stammt, die mit gentechnisch verändertem Futter gezüchtet worden sind.
Bienen, Schmetterlinge, Käfer und Co. sind die wahren Helden der Natur. Durch ihre vielfältigen Leistungen sichern sie unser aller Überleben. Doch Insekten und auch viele andere Tiergruppen sind stark bedroht.
Die Hauptursache für das Artensterben ist der Verlust von Lebensräumen. Alleine in Österreich werden täglich Flächen in der Größe von 17 Fußballfeldern verbaut oder für intensive Landwirtschaft mit Monokulturen genutzt.
Ihre Hilfe macht es möglich, dass wir uns für das Summen und Brummen auf unseren Wiesen und Feldern einsetzen und die Biodiversität fördern.
Ressourcenschonung & Gerechtigkeit
Natürliche Ressourcen bilden die Lebensgrundlage von uns und unseren Nachkommen. Der wachsende Verbrauch von Energie, Wasser und Rohstoffen, die höheren Abfallmengen und die steigende Plastikproduktion, sowie die intensive Flächennutzung durch den Mensch führen zu einer gravierenden Veränderung unseres gesamten Ökosystems und unserer Lebensräume. Wir setzen uns für einen strukturellen Wandel und nachhaltige Ressourcenschonung ein. Eine Welt ohne Plastikverschmutzung und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ist eine Vision, für die es sich zu kämpfen lohnt.
Mit dem Projekt Tschernobyl-Kinder sorgen wir gemeinsam dafür, dass ukrainische Kinder, trotz der Nachwirkungen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, Armut und Umweltverschmutzung ihres Landes eine Zukunft haben. Mit Medikamenten für krebskranke und leukämiekranke Kinder durch die Finanzierung von Wasseraufbereitungsanlagen durch das Ermöglichen von Erholungsaufenthalten in Österreich und seit dem Krieg mit Versorgung von Familien in Österreich und im Kriegsgebiet.
Klimaschutz & Energiewende
Kümmern wir uns gemeinsam um eine lebenswerte Welt. Eine Welt, in der unsere Kinder und Kindeskinder sicher und gesund aufwachsen können. Setzen wir uns gegen den Klimawandel ein und bekämpfen wir weiterhin Atomkraftwerke und Atommüllendlager, Klimakatastrophen wie Hitzewellen, Dürren und Hochwasser und stoppen wir klimaschädliche Energiegewinnung aus Kohle und Gas.
Wie funktioniert eine Testamentsspende?
Vergissmeinnicht - die Initiative für das gute Testament
GLOBAL 2000 ist Partner von Vergissmeinnicht - Die Initiative für das gute Testament.
Eine Erbschaft wird auch als Nachlass bezeichnet und besteht aus dem gesamten vererblichen Vermögen einer Person.
Ein Vermächtnis oder Legat ist ein festgelegter Teil des Vermögens, der einer Person bzw. einer Organisation hinterlassen wird. Zum Beispiel ein Sparbuch, ein Grundstück oder bestimmte Wertgegenstände. Vermächtnisnehmer:innen - sogenannte ”Legatare” - haben nur das Recht auf Ausfolgung dieses vermachten Gutes. Sie übernehmen nicht automatisch Forderungen oder Schulden des Erblassers/der Erblasserin,
Unabhängig vom Testament besteht für Ehepartner und Kinder (bis 1.1.2017 auch für Eltern, falls keine Kinder vorhanden sind) ein gesetzlicher Mindestanspruch, der sogenannte Pflichtteil, auf einen Teil des Erbes. Seit 1. Jänner 2017 sind nur noch die Nachkommen und der Ehegatte / eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt. Als Pflichtteil steht ihnen – wie schon bisher – die Hälfte der gesetzlichen Erbquote zu. Der Pflichtteilsanspruch von Eltern / Großeltern entfällt.
Welche Möglichkeiten gibt es GLOBAL 2000 zu begünstigen?
Sie vermachen GLOBAL 2000 einen klar definierten Geldbetrag oder einen Sachwert.
An erster Stelle stehen Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil Ihres Erbes. Frei verfügen können Sie über das restliche Vermögen. Nachdem die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt sind, können Sie GLOBAL 2000 als Miterbin einsetzen. Sie entscheiden dann über den genauen Prozentsatz, den Sie GLOBAL 2000 als Teil der Erbgemeinschaft hinterlassen wollen.
Falls Sie ledig und kinderlos sind, gibt es bei Ihnen keine gesetzlichen Pflichtteilansprüche zu berücksichtigen. Sie können dann GLOBAL 2000 sogar als Alleinerbin einsetzen.
Ihre Ansprechpartnerin
Mag. Astrid Stelmann
Jedes Leben ist einzigartig. So einzigartig wie unsere Welt. Es liegt an uns, verantwortungsvoll mit beidem umzugehen. Wer sich heute für gesunde Lebensmittel, saubere Energie, für Artenvielfalt und Klimaschutz stark macht, stellt die Weichen für die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Für mehr Informationen wenden Sie sich gerne an mich.
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Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000/Friends of the Earth Austria, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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Zweck: Bereitstellung von Facebook Diensten Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Facebook; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Facebook Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Facebook wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Buzzsprout
Zweck: Bereitstellung von Audio-Inhalten über Buzzsprout Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Higher Pixels, 5133 San Jose Blvd, Jacksonville, FL 32207, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Audioinhalten über Buzzsprout wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Typeform
Zweck: Bereitstellung von Web-Formularen mit Typeform Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten Ihrer Anfrage Speicherdauer: variabel Auftragsverarbeiter: TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betriebs der technischen Systeme/p>
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotteron Karten
Zweck: Bereitstellung von Karten-Inhalten über Spotteron Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Spotteron GmbH, Faßziehergasse 5/16, 1070 Wien, Österreich Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Karten-inhalten über Spotteron wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google Formulare (Standard)
Zweck: Bereitstellung von Formularen über Google Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die eingegebenen Inhalte Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Die Eingabemöglichkeit für Google-Formulare wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.