Vorläufige Anwendung
CETA durchläuft gerade den Ratizierungsprozess in allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Einige wenige haben es bereits ratifizert - bei der Mehrheit der Mitgliedsstaaten steht die Ratifizierung jedoch noch aus. Das österreichische Parlament hat im Juni 2018 das Ratifizierungsgesetz unterzeichnet, jedoch stand lange Zeit die Unterschrift des Bundespräsidenten noch aus. Ein einziges "Nein" zu CTEA in nur einem Mitgliedstaat könnte das gesamte Abkommen jederzeit zu Fall bringen. Während die Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten abstimmen – das kann bis zu vier Jahre dauern – sind Teile des CETA-Abkommens jedoch schon "vorläufig" in Anwendung. Die vorläufige Anwendung ist am 21. September 2017 in Kraft getreten. GLOBAL 2000 hat sich mit vielen anderen NGOs in der EU und in Kanada gegen CETA und gegen die vorläufige Anwendung ausgesprochen.
Wie CETA beschlossen wurde und wie der aktuelle Stand der Ratifizierung ist, lesen Sie weiter unten.
Warum wir CETA ablehnen
Umweltschutz kommt unter den Hammer
Mit dem Investitionsgerichtssystem können Investoren, also meist große, internationale Konzerne, Staaten besonders leicht verklagen, ohne sich an ein nationales Gericht zu wenden. Geklagt werden kann bei „ungerechtfertigt hohen“ Maßnahmen, die Staaten beispielsweise für den Schutz der Umwelt oder der Gesundheit umsetzen wollen. Entgeht den Konzernen dadurch ein erwarteter Gewinn, sollen sie sich an dieses internationale Sondergerichtssystem wenden können. Die Kosten für das Verfahren und für die Entschädigung der Konzerne zahlt dann die Allgemeinheit, also wir SteuerzahlerInnen. Zahlreiche Umweltschutzmaßnahmen wurden in der Vergangenheit durch Investoren-Staats-Klagesysteme verhindert.
Einfluss der Industrie auf Gesetze wird noch leichter
Das Schlüsselwort lautet „Regulierungszusammenarbeit“. Das bedeutet, dass die EU und Kanada in Zukunft versuchen wollen, ihre Regulierungsmaßnahmen (Gesetze, Richtlinien, Verordnungen) auf einander abzustimmen, um Handelsbarrieren abzubauen. Das ist in vielen Bereichen problematisch, da zahlreiche Regelungen sehr unterschiedlich sind. In der EU gibt es etwa strengere Regelungen für Chemikalien oder Gentechnik. Die Industrie soll Einblick in Gesetzesentwürfe bekommen und sagen, was für sie handelshemmend wäre. Durch CETA werden Gesetze durch den Einfluss der Industrie noch häufiger verzögert oder aufgeweicht.
Gesetzliche Standards werden unterlaufen
Die EU hat bereits im Zuge der Verhandlungen offen gezeigt, Standards in der Lebensmittelproduktion zu lockern. So wurde das Milchsäurebad für Rindfleisch 2013 erlaubt. Mit chemischen Behandlungsmethoden werden schlechte landwirtschaftliche Praktiken in der Massentierhaltung einfach verschleiert. Auch die Kennzeichnung von Gentechnik in Lebensmitteln ist unter Druck.
Freie Fahrt für industrielle Landwirtschaft
Die EU-Kommission hat zumindest hier an ein paar grundlegenden Standards festgehalten: Die Einfuhr von Tieren, die mit Hormonen oder Antibiotika als Wachstumsbeschleuniger behandelt wurden und deren Fleisch bleibt, nach wie vor verboten. Doch musste die EU-Kommission dafür große Zugeständnisse machen: Die bislang niedrigen Im- bzw. Exportzahlen von Fleisch zwischen EU und Kanada sollen mit den Abkommen stark erhöht werden. Für Rindfleisch sollen es vorerst um die 50.000 Tonnen sein, für Schweinefleisch 80.000 Tonnen. Das Problem: Mit den Importquoten in TTIP und CETA könnte der Fleischbedarf der gesamten EU gedeckt werden, europäische Bauern werden somit überflüssig. Vor allem kleine und mittlere landwirtschaftlichen Betriebe werden in der EU das Nachsehen haben.
Mehr Gentechnik
CETA hat ein kurzes Kapitel zur Gentechnik. Daraus geht klar hervor, dass sich die Gentechnik-Lobby erfolgreich in die Verhandlungen eingebracht hat. Gentechnikregulierungen sollen gelockert, Zulassungsverfahren in der EU sollen beschleunigt werden. Ziel ist es, mehr Gentechnik einfacher in die EU exportieren zu können.
Kein Schutz durch Herkunftskennzeichnung
CETA bietet für TTIP auch ein Modell in puncto geografische Herkunftsbezeichnungen an. In der EU gibt es unterschiedliche Varianten, die Produkte mehr oder weniger stark an eine Region binden. Handelt es sich um eine „geschützte Ursprungsbezeichnung“, ist das Produkt tatsächlich aus einer bestimmten Region, es stellt damit den stärksten Schutz her. Mit CETA sind aber bei weitem nicht alle in der EU bestehenden Herkunftsbezeichnungen geschützt. Nur 173 von rund 1.400 sind zumindest zum Teil mit CETA geschützt. Auf dieser Liste sind vor allem namhafte Produzenten wie Parmigiano Reggiano, Parma Schinken, Champagner, Cognac oder Scotch Whisky enthalten. Nicht geschützt ist jedoch der "Tiroler Bacon", obwohl auch "Tiroler Speck" eine geschützte Ursprungsbezeichnung darstellt, darf der in Kanada hergestellte "Tiroler Bacon" trotzdem weiter so bezeichnet werden, da es eine bereits etablierte Marke ist.