Der Gebäudesektor ist für 17 Prozent der Treibhausgasemissionen (ohne Emissionshandel) verantwortlich. Diese entstehen durch die Heizungs- und Warmwasserbereitung in den Gebäuden. Rund 911.000 Gasheizungen und 509.000 Ölheizungen sind in Österreich nach wie vor in Betrieb. Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen alle fossilen Heizsysteme durch erneuerbare und klimafreundliche Systeme (insbesondere Solar- und Fernwärme, Wärmepumpen) ersetzt werden. Für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist sichere, saubere und leistbare Energie die Grundlage. Als demokratischer Rechtsstaat müssen wir uns von der Energieabhängigkeit von autoritär regierten Staaten lösen, die Menschenrechte mit Füßen treten und die noch dazu mit unserem Geld Konflikte und Kriege finanzieren. Um die Menschen für diesen „Umbau“ zu gewinnen, muss die Politik klare Zielvorgaben setzen, geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung beschließen und sozial gestaffelte, finanzielle Anreize für Mieter:innen und Eigentümer:innen vorsehen. Dafür braucht es einen Rechtsrahmen, der dies ermöglicht, und öffentliche Förderungen. Ansonsten wird insbesondere bei Mietwohngebäuden die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme nicht oder nur verzögert durchgeführt werden, was vorwiegend finanziell schlechter gestellte Haushalte in längerer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen belässt.
Wir fordern daher:
Sanierungsoffensive für alle Gebäude in Österreich, die nicht auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Dafür soll die Sanierungsrate auf drei Prozent gesteigert werden. Jene Menschen, die sich das nicht aus eigener Kraft leisten können, sollen im Rahmen spezieller Förderprogramme nicht nur finanziell unterstützt werden, sondern auch durch eine umfassende Beratung und fachliche Begleitung bei der Umsetzung von Sanierungsprojekten unterstützt werden.
Hitzeschutzfonds für klimafreundliche Investitionen: Um vulnerable Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf vor zunehmender Hitze in den Sommermonaten besonders zu schützen, bedarf es in Wohneinrichtungen häufig umfangreicher Veränderungen, energetischer Sanierungen oder Beschattungsmaßnahmen. Für Träger der freien Wohlfahrt sind diese Kosten nur mit Unterstützung von Bund und Ländern leistbar.
Leistbaren Wohnraum für alle, der gut gedämmt ist. Sanierungen müssen mit einem starken Mietrecht in Verbindung gebracht werden, damit insbesondere armutsgefährdete Haushalte von diesen auch profitieren können – und nicht delogiert werden.
Leistbare, qualitativ hochwertige Wohngebiete der kurzen Wege mit Naherholung und -versorgung, welche Armut und klimaschädliche Emissionen stark reduzieren sowie soziale Teilhabe und Lebensqualität steigern. Zentral ist hier die Abkehr einer Raumplanung für den motorisierten Individualverkehr und hin zu einer Raumplanung des Gehens, Radfahrens und der lokalen Pflege-, Sorge- und Lohnarbeit.
Finanzielle, logistische und planerische Unterstützung, die einen breiten Fossil-Kesselaustausch umsetzt, muss auch für Menschen, die in Mietverhältnissen wohnen, gewährleistet werden. Dabei bleibt zu beachten, dass bei der Umsetzung der Energiewende Gentrifizierung verhindert wird, ausgelöst durch Sanierungsarbeiten, durch den Ausbau erneuerbarer Energien oder durch Wohnviertelbegrünung.
Einen nationalen Stufenplan zur Umstellung von Heizsystemen und Fernwärme auf klimafreundliche Energieträger und gleichzeitig attraktive Förderungen, damit die Umstellung für alle leistbar ist. Ein Auslaufen fossiler Brennstoffe beim Betrieb von Fernwärme als auch Systemen der Kraft-Wärme-Kopplung.
Ausbau von Energieberater:innen, die darin geschult sind, Fälle der Energiearmut zu erkennen und die Betroffenen entsprechend zu beraten. Hierfür sind sozialarbeiterische Kompetenzen zentral und sollen in alle Curricula entsprechend integriert werden. Alternativ können auch Energie-Zusatzmodule für Sozialarbeiter:innen angeboten werden.
Energiefonds für einkommensarme Haushalte: Der Wechsel zu energieeffizienten, emissionsarmen Elektrogeräten und die Installation von Photovoltaik-Anlagen müssen insbesondere in vulnerablen Haushalten prioritär vorangetrieben werden. Eine sozialarbeiterische und technische Betreuung, als auch eine öffentliche Umsetzung der Vorhaben können hier eine wesentliche Unterstützung darstellen.