ICS - Investitionsschutz auf dem Prüfstand
Wir haben uns angesehen ob der neue EU-Entwurf zum Investitionsschutz ICS, besser ist, als das viel kritisierte Konzernklagerecht ISDS. Das Ergebnis ist wenig erfreulich, denn Klagen gegen Umwelt- und Gesundheitsgesetze sind auch weiterhin möglich.

Da die europäische Bevölkerung in einer öffentlichen Konsultation den ursprünglichen Vorschlag zum Investitionsschutz (ISDS) in TTIP und CETA stark kritisierte, veröffentlichte die EU-Kommission im Herbst 2015 einen neuen Entwurf (ICS).
Investitionsschutz ICS gerechter als ISDS?
Die EU-Kommission behauptete, das sogenannte Investitionsgerichtssystem ICS (Investment Court System) werde „die staatliche Regulierungsfreiheit bewahren und sicherstellen, dass Investitionsstreitfälle gänzlich im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien verhandelt werden.“ Die besonders strittigen Investor-Staat-Klagen seien im Rahmen des „reformierten“ Systems nicht mehr möglich.
Ergebnis: Leere Versprechungen
Wir haben uns ICS genauer angesehen und dafür fünf der umstrittensten Investor-Staat-Klagen der letzten Jahre einer Analyse unterzogen. Das Ergebnis ist wenig überzeugend: Auch mit dem neuen Investitionsschutz ICS könnte keine einzige der umstrittenen Investor-Staat-Klagen verhindert werden.
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