Pestizide werden versprüht um Insekten zu töten, Unkraut zu vernichten, Pilzbefall einzudämmen oder so genannte „Schädlinge“ zu beseitigen. Wird aber der Sprühnebel vom Wind verweht oder werden Pestizidrückstände aus dem Boden ausgewaschen, dann gelangen diese gefährlichen Chemikalien an Orte, für die sie nicht bestimmt waren – mit zum Teil fatalen Auswirkungen. Jahr für Jahr erreichen uns dutzende Anfragen von Menschen, die auf die eine oder andere Art von Pestizidabdrift betroffen sind. Oft ist es ein sich ausbreitender „Chemiegeruch“, der die Menschen in ihre Häuser treibt. Häufig wird über Augenbrennen, Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Übelkeit oder Hautausschläge berichtet. Aber können Pestizide, wenn sie legal am Markt sind und bestimmungsgemäß angewendet werden, überhaupt derartige Symptome verursachen?
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Dürfen tun sie es jedenfalls nicht. Denn laut EU-Gesetz werden Pestizide nur dann zugelassen, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Anwendung „keine sofortigen oder verzögerten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit“ haben. Die Frage ist daher, ob die Realität dem gesetzlichen Anspruch gerecht wird. Um dies zu beantworten, müssten jedoch entweder die Betroffenen den Nachweis erbringen, dass das Zulassungsverfahren des jeweiligen Pestizids die Gesundheitsrisiken nicht ausreichend berücksichtigt hat oder, dass die Anwendung desselben nicht in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist. In der Regel können sie diesen Beweis nicht erbringen, meistens wissen sie ja nicht einmal welche Pestizide im Spiel waren und welchen Mengen sie dadurch exponiert wurden. Unser erster Rat an Menschen, die sich an GLOBAL 2000 wenden, besteht meistens darin, das Gespräch mit dem oder der AnwenderIn zu suchen. Nicht selten fühlen sich letztere allerdings in eine Täterrolle gedrängt, was zu einer Abwehrhaltung führt.