Abdrift - wenn sich Pestizide verirren

Was bedeutet Abdrift? Und warum ist Abdrift ein Problem? Was kann man dagegen tun?

In der konventionellen Landwirtschaft werden Pestizide eingesetzt. Je nach Kultur und Jahreszeit kann man beobachten, wie in Obst-, Wein- oder auf Feldkulturen mitunter im wöchentlichen Rhythmus gespritzt wird.

Die Zulassung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind in Österreich gesetzlich geregelt. Aber selbst die gesetzlichen Auflagen können den Pestizidnebel nicht zwingend an der Grundstücksgrenze halten.

In unserem Report "Vom Winde verweht" zeigen wir anhand eines Fallbeispiels wie gefährlich Pestizidabdrift sein kann.

Auch die Studie „Leben im Giftnebel“external link, opens in a new tab von unseren KollegInnen von PAN Germany zeigt, wie lästig bzw. gesundheitsgefährdend das Leben in der Nachbarschaft von landwirtschaftlichem Kulturland sein kann.Wir erhalten immer wieder Anrufe von Rat- und Hilfesuchenden, die von Pestizideintrag vom nachbarlichen Feld betroffen sind. Das zeigt uns, dass dieses Problem auch hierzulande ein Thema ist. Wenn Pestizide aus der Landwirtschaft auf sogenannte „Nicht-Zielflächen“, oder „Nicht-Zielorganismen“ treffen, spricht man von "Abdrift". Abdrift ist also der Anteil des ausgebrachten Pflanzenschutzmittels, der nicht auf dem zur Behandlung vorgesehenen Feld verbleibt.

Pestizidabdrift - vom Winde verweht

Abdrift kann in drei Kategorien unterteilt werden

  • Wind: Das Spritzmittel gelangt beim Ausbringen durch Wind auf Nachbarflächen.
  • Spritzgerät: Die Spritzen sind so eingestellt oder werden so nahe an Nachbarflächen herangeführt, dass der Strahl auch ohne Windeinwirkung Nicht-Zielflächen erreicht.
  • Verdampfung: Durch Verdampfung gelangen Wirkstoffe in die Luft und können sich auch bei langsamer Luftbewegung über weitere Flächen ausbreiten und dort kondensieren. Diese Form der Abdrift kann besonders für Bio-Flächen in der näheren Umgebung zum Problem werden.

Um Abdrift gering zu halten, gibt es für die Anwender eine Reihe von Auflagen, wie zum Beispiel:

  • Keine Behandlung bei Windgeschwindigkeit über 5m pro Sekunde
  • Keine Behandlung bei über 25 °C
  • Maximale Fahrgeschwindigkeit in sensiblen Bereichen 5 km/h
  • Dazu kommen Abstandsauflagen, die für jedes Präparat je nach Spritzgerät und Kultur von der AGES festgelegt und auf Pflanzenschutzmittelpackung mit den Verwendungsbestimmungen angegeben werden.

Und wer kontrolliert die Einhaltung dieser Auflagen?

Die gesetzlichen Regeln für Inverkehrbringen und Anwenden von Pflanzenschutzmitteln sind in Österreich aufgeteilt auf Bund und Länder. Im Bundesgesetz ist das Inverkehrbringen und die Grundsatzgesetzgebung geregelt. Für die Anwendung haben die Länder Ausführungsgesetze zu erlassen. In den Grundsatzgesetzen des Bundes ist angeordnet, dass die Bundesländer Landesaktionspläne erstellen sollen, die die Anwendung und die Kontrolle sowie die Umsetzung der Gesetze regeln sollen. „Die Kontrolle der Verwender erfolgt durch die Landesregierung bzw. durch eine beauftragte Institution“. Die Verantwortung liegt also bei den Landesregierungen.

Kontakte der diversen Landesbehörden

Burgenland:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel: 057-600/0

Niederösterreich:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, Haus 12, 3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005-12825
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at

Oberösterreich:

Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel: 0732/77 20-115 01
E-Mail: lfw.Post@ooe.gv.at

Salzburg:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Lebensgrundlagen und Energie
Tel: 0662/8042-3901

Steiermark:

Steiermärkische Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
Tel: 0316/877-6903
E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at

Kärnten:

Amt der Kärntner Landesregierung
Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536

Tirol:

Tiroler Landesregierung, Gruppe Agrar
Heiliggeiststraße 7-9, Raum 04-034, 6020 Innsbruck
Tel: 0512/508 3902 oder 0512/508 743905
E-Mail: gr.agrar@tirol.gv.at

Vorarlberg:

Landwirtschaft Landhaus
A-6901 Bregenz
Tel: 05574/511 25105
E-Mail: landwirtschaft@vorarlberg.at

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten Sie von Abdrift betroffen sein, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden der Landesregierungen, diese Stellen sind verantwortlich für die Einhaltung der Anwendungsgesetze. Es ist vor allem in ländlichen Regionen weithin toleriert bzw. wird stillschweigend hingenommen, „dass es stinkt“. Dass es sich dabei durchaus um gesundheitsgefährdende Belastungen handeln kann, ist nur wenigen bekannt.

Hier können Sie Pestizidabdrift bei uns melden

Für Betroffene empfehlen wir folgende Vorgangsweise (in beliebiger Reihenfolge):

  1. Dokumentieren des Vorfalles. Sinneseindrücke, Geruch, sichtbare Phänomene wie Sprühnebel, versehen mit Daten zu Ort, Datum, Uhrzeit, Wetter, etc.
  2. Mit dem Bauern reden, was er gespritzt hat und ob er es künftig ankündigen kann, wenn er wieder eine Behandlung plant.
  3. Zum Arzt gehen. Bei körperlichen Beschwerden, z.B. Kopfschmerz, Augenbrennen, Juckreiz, Hustenreiz, etc. sofort einen Arzt aufsuchen. Der Gemeindearzt ist zudem verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen in seinem Gemeindegebiet zu melden
  4. Zum Bürgermeister gehen, der Bürgermeister ist für das Wohl seiner GemeindebürgerInnen verantwortlich.
  5. Die zuständige Landesregierung kontaktieren und den Vorfall melden.

Links zu Informationen und hilfreichen Einrichtungen zum Thema Abdrift:

Weitere Studien zum Thema Abdrift:

Unterstützen Sie unsere Petition für Pestizidreduktion: