Der Begriff “Pestizide” setzt sich aus den lateinischen Wörtern “pestis”, was soviel heißt wie Seuche / Unheil und “caedere” fällen / töten zusammen. Pestizide sind also Stoffe die Unerwünschtes töten sollen. Wenn sie Insekten den Garaus machen, nennt man sie Insektizide. Geht es gegen Pilze greift man zu Fungiziden, gegen “Unkräuter” zu Herbiziden. Akarazide setzen den Spinnen zu, Molluskizide töten Schnecken und Rodentizide töten Nagetiere. Unter Haus- und Gartenpestiziden verstehen wir jene Arten die wir im privaten Haushalt oder Garten einsetzen um ungebetene Tierchen wie Fliegen, Ameisen und Schnecken oder Unkraut im Gartenbeet zu beseitigen.

Unerwünschte Nebenwirkungen

Tote Biene

GLOBAL 2000

Leider wirken Pestizide meist nicht nur auf die Zielorganismen gegen die sie eingesetzt werden, sondern haben oft unerwünschte Nebenwirkungen: Zum Beispiel machen Insektengifte, die gegen Schädlinge wie Blattläuse eingesetzt werden, auch vor “Nützlingen” wie Marienkäfern, welche ihrerseits die Blattläuse dezimieren, nicht halt. Auch Bienen, Hummeln und Schmetterlinge, die für die Bestäubung der Pflanzen so wichtig sind, zählen zu ihren Opfern.

Insektizide aus der Gruppe der Neonicotinoide wie beispielsweise Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin stehen schon seit vielen Jahren im Verdacht, wesentlichen Anteil am Bienensterben zu haben. Sie sind 7.000 Mal giftiger für Bienen als DDT. Schon die Winzigkeit von 4 Nanogramm ist für Bienen sofort tödlich, und noch viel kleiner Mengen führen zu einer schleichenden Vergiftung der Nützlinge. Sie sind chemisch recht beständig und reichern sich in den Böden an, verschmutzen das Wasser, von dem (auch) die Bienen trinken, und sie wirken systemisch, d.h. dass die ganze Pflanze von der Wurzel bis zu Blattspitze (inklusive Pollen und Nektar) für Insekten giftig wird.

 

Gesetzliche Regelungen

Um die Risiken und Gefahren von Pestiziden für die menschliche Gesundheit, aber auch für Bienen und andere Nützlinge sowie für Flüsse, Seen und Grundwasser einzudämmen, hat der Gesetzgeber für jedes Pestizid detaillierte Auflagen für die Anwendung festgesetzt. Ob diese Pestizide für die Anwendung in der Landwirtschaft zugelassen sind und/oder für Haus und Garten bestimmt sind spielt dabei keine Rolle. In vielen Fällen sind die Produkte sogar ident bzw. unterscheiden sich nur in der Verpackungsgröße. Diese Anwendungsbestimmungen regeln, wann, wie oft, in welchen Mengen, auf welchen Pflanzen und gegen welche Schädlinge ein bestimmtes Pestizid eingesetzt werden darf. Dadurch sollen negative Auswirkungen auf Tiere - sogenannte “ Nichtzielorganismen ” -, auf Grund- und Oberflächengewässer sowie auf die menschliche Gesundheit eingegrenzt werden. So dürfen beispielsweise bienengiftige Insektizide nicht im Freien auf blühende Pflanzen gespritzt, Unkrautvernichtungsmittel zum Schutz des Grundwassers nicht auf versiegelte Flächen (z.B Garageneinfahrten) ausgebracht und gespritzte Lebensmittel erst nach Ablauf einer gesetzlichen Wartefrist geerntet bzw. konsumiert werden, da sonst Überschreitungen der Pestizidgrenzwerte drohen.

Spät aber doch beschloss die EU-Kommission im Mai 2013 ein Gesetz, das in allen Mitgliedstaaten die Verwendung von bestimmten Neonicotinoiden in der Landwirtschaft stark einschränkt und im Hausgarten-Bereich komplett verbietet.