Wir haben die Klimapolitik in Kärnten genau unter die Lupe genommen. Im neuen Klimareport werden die Klimaziele und Strategien des Bundeslandes analysiert und bewertet. Zwar sind einige positive Entwicklungen zu verzeichnen, jedoch müssen jetzt rasch Maßnahmen umgesetzt werden, um die Klimaziele wirklich zu erreichen.
Bundesländer haben in Sachen Klimaschutz zahlreiche Spielräume, die sie nutzen können.
Folgende Themen fallen in den Kompetenzbereich der Bundesländer:
Wohnbau, Bauordnungen und Wohnbauförderungen
Ausrichtung der Landesenergieversorger
Raumordnung und Zonierungen
Ausbau naturverträglicher erneuerbarer Energien.
Mobilität (wird maßgeblich durch die Siedlungspolitik und Projektierungen bestimmt)
Für ein Gelingen der Energiewende in Österreich ist somit entscheidend, welche Richtung jedes einzelne Bundesland in der Klimapolitik einschlägt.
Kärnten ist das einzige Bundesland, das nach wie vor keine langfristige Klimastrategie verbindlich verankert hat. 2022 wurde die ambitionierte „Klimastudie Kärnten“ veröffentlicht, die als Grundlage für eine Klimastrategie dienen sollte. Eine Klimastrategie gibt es jedoch bis heute nicht.
Die gesamten Treibhausgasmissionen sind in Kärnten zwischen 2010 und 2019 um nur 4,1% gesunken. Gleichzeitig liegt Kärnten mit einem Pro-Kopf-Treibhausgasausstoß von 7 Tonnen an letzter Stelle im Österreich-Vergleich. Der Österreich-Schnitt liegt bei 5,6 Tonnen pro Person.
Energieverbrauch und Anteil erneuerbarer Energie
Zwischen 2010 und 2021 sank der Energieverbrauch in Kärnten trotz andauernder COVID-19-Pandemie nicht. Das geht vor allem auf den Verbrauchsanstieg in der Industrie und in privaten Haushalten zurück. Im Verkehr gab es im Jahr 2021 coronabedingt einen Rückgang von 7 %. Hier kann man annehmen, dass dieser 2022 wieder verloren gegangen ist. Beim Anteil der Erneuerbaren liegt Kärnten in Österreich auf Platz 1 mit 59 %. Das ist hauptsächlich auf den hohen Anteil von Wasserkraft und Bioenergie zurückzuführen. Bei Windkraft und Sonnenenergie muss Kärnten noch deutlich ausbauen. Bisher stehen 10 Windräder im ganzen Bundesland, das ist weit entfernt von dem selbst gesetzten Ziel, bis 2025 50 Windräder zu errichten.
Strom- und Fernwärmerzeugung
Der Stromverbrauch wird bilanziell zu 107% aus Erneuerbaren gedeckt. Dieser wird hauptsächlich aus Wasserkraft gewonnen. In Zeiten, wo Wasserkraftwerke wenig Energie produzieren, muss Kärnten allerdings Energie importieren. Die 107% sind langfristig nicht sichergestellt. Dürren im Sommer und weniger Niederschlag im Winter können zu starken Schwankungen in der Energieproduktion durch Wasserkraft führen. Die Fernwärme wird ebenso fast zu 100% aus Erneuerbaren gewonnen. Auch hier ist die Energieproduktion einseitig - sie wird zu 94% von Bioenergie gedeckt. Hier wäre ein Ausbau von Geothermie und Solarthermie wichtig.
Heizen und Warmwasser
Positiv ist, dass fossile Heizungen seit 2010 von 36% auf 25% und auch Stromheizungen von 11% auf 5% reduziert wurden. Der Erneuerbaren-Anteil im Wärmebereich liegt trotzdem nur bei 70 %. Das von Kärnten angestrebte Ziel von 100 % bis 2025 wird das Land voraussichtlich verfehlen. Der Ausstieg aus fossilen Energien bei der Wärmeversorgung kann nur wie folgt gelingen: Kärnten muss einerseits thermische Sanierungen vorantreiben und eine Sanierungsrate von 3 statt der aktuellen 1,4% erreichen. Andererseits muss das Land attraktive Förderungen und Beratungen für den Heizungsumstieg bieten.
Mobilität
Verkehr stellt in Kärnten den mit Abstand größten Treibhausgasemittenten dar und die Emissionen weisen weiterhin einen steigenden Trend auf. Kärnten zählt zu den am stärksten motorisierten Bundesländern. Hier fehlen Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzten Mobilitätsziele. Außerdem gibt es keine Daten und Evaluierungen zu Entwicklungen in diesem Bereich. Dadurch wird ein Gegensteuern mit gezielten Maßnahmen bei Nicht-Erreichen von Zielen unmöglich gemacht. Die ambitionierten Mobilitätsziele, die sich Kärnten gesetzt hat, erfordern also noch deutlich mehr Anstrengungen.
„Die Kärntner Landtagswahl ist entscheidend für den Klimaschutz. Damit Klimaziele erreicht werden, muss die neue Landesregierung eine verbindliche Strategie und tiefgreifende Klimaschutzmaßnahmen festlegen. Wir fordern alle Parteien auf, Klimaschutz zur Priorität zu machen und damit Kärnten auf Zielpfad Klimaneutralität 2040 zu bringen“
Unsere Forderungen an die Kärntner Landesregierung:
Der in der „Klimastudie Kärnten“ empfohlene Zielpfad zur Klimaneutralität 2040 sollte verbindlich verankert werden. Genauso die Etappenziele und eine regelmäßige Evaluierung.
Die beschlossenen Ausstiegsziele aus fossilen Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr müssen verfolgt und mit Maßnahmen hinterlegt werden.
Der Energieverbrauch muss bis 2040 halbiert werden.
Die thermische Sanierungsrate muss auf 3 % gesteigert werden. Dafür braucht es attraktive Fördermodelle und eine öffentlichkeitswirksame Kampagne.
Das Bereitstellen von langfristigen und attraktiven Förderungen für die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen.
Der Ausbau erneuerbarer Energien muss an das Ziel der Klimaneutralität angepasst werden. Die Potenziale für Wind- und Sonnenstrom sollten ausgeschöpft und auch alternative Fernwärmequellen erschlossen werden. Dafür soll das Land Kärnten eine Zonierung für Windenergie und Photovoltaik durchführen.
Die Mobilitätsziele müssen in die Tat umgesetzt werden. Dei regelmäßige Evaluierung und Erhebung entsprechender Daten sind dafür erforderlich.
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Zweck: Bereitstellung von Audio-Inhalten über Buzzsprout Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Higher Pixels, 5133 San Jose Blvd, Jacksonville, FL 32207, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Audioinhalten über Buzzsprout wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Typeform
Zweck: Bereitstellung von Web-Formularen mit Typeform Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten Ihrer Anfrage Speicherdauer: variabel Auftragsverarbeiter: TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betriebs der technischen Systeme/p>
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotteron Karten
Zweck: Bereitstellung von Karten-Inhalten über Spotteron Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Spotteron GmbH, Faßziehergasse 5/16, 1070 Wien, Österreich Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Karten-inhalten über Spotteron wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google Formulare (Standard)
Zweck: Bereitstellung von Formularen über Google Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die eingegebenen Inhalte Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Die Eingabemöglichkeit für Google-Formulare wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.