Verkehr und Gesundheit: Feinstaub

Feinstaub ist das größte vom Verkehr verursachte Gesundheitsproblem. Alljährlich sterben mehr als dreimal so viele Menschen an verkehrsbedingtem Feinstaub als bei Verkehrsunfällen.

GLOBAL 2000

verkehr, bundesstraße

Was bewirkt Feinstaub?

Feinstaub besteht aus besonders kleinen Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als 10 µg, also ein Hundertstel Millimeter. Dabei gilt die Regel: Je kleiner der Feinstaub, desto gefährlicher. Er dringt über die Atemwege in Blut- und Nervenbahnen ein und verursacht Lungen- und Herzkreislauf-Erkrankungen; also z.B. Asthma und Herzinfarkte. Feinstaub verkürzt die Lebenserwartung der ÖsterreicherInnen um durchschnittlich neun Monate, die BewohnerInnen der „Feinstaubhauptstadt“ Graz sterben sogar 17 Monaten früher! Chemisch gesehen kann Feinstaub sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein: Kohlenstoffverbindungen als Ruß von Verbrennungsprozessen und von Reifenabrieb, Mineralien von Straßenabrieb, Streusplitt oder Baustellen, Sulfate und Nitrate, die sich aus Abgasen gebildet haben sowie Salze und Schwermetalle.

Wie entsteht Feinstaub?

In den Städten – wo das Feinstaubproblem am größten ist – ist der Autoverkehr Hauptverursacher. Ein erheblicher Anteil geht dabei auf Dieselruß (krebserregend!) zurück, der Rest auf Abrieb von Reifen, Bremsen und Straßen sowie Streusplitt und Aufwirbelungen. Im Winter ist die Feinstaubbelastung besonders hoch, da Streusplitt und Heizungen zu einer Zusatzbelastung führen. Zudem herrschen in vielen österreichischen Städten in dieser Jahreszeit windstille Inversionswetterlagen vor, an denen der Smog wie eine Glocke über der jeweiligen Stadt hängt.

Gibt es gesetzliche Grenzwerte?

Seit 2005 darf der Grenzwert von 50 µg Feinstaub pro Kubikmeter Luft laut EU-Recht an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Nach österreichischem Gesetz sogar nur an 30 Tagen. Die Landeshauptleute sind für die Einhaltung der rechtlich bindenden Vorschriften verantwortlich. Sie nehmen dies Verantwortung aber nicht wahr, wie die ungesetzlich häufigen Tage mit Grenzwertüberschreitungen in vielen Bundesländern zeigen. Und das ohne rechtliche Konsequenzen. Denn im österreichischen Rechtssystem gibt es für die BürgerInnen kein einklagbares Recht auf Einhaltung von Gesetzen.