Keramik- und Glasscherben

In Österreich werden pro Jahr 530.026 Tonnen Glas (61 kg/Kopf) produziert, davon sind 80 % für Verpackungen bestimmt (49 kg/Kopf). Dem Glas artverwandt ist Keramik, dass durch das Brennen von (Ton-)Mineralen hergestellt wird und ähnliche Umweltvorteile und -nachteile wie Glas aufweist.

Die Herstellung von Glas erfolgt, indem ein Mix verschiedener Rohstoffe (hauptsächlich Quarz und Soda) bei großer Hitze geschmolzen und in der gewünschten Form abgekühlt wird. Die benötigte Temperatur ist dafür verantwortlich, dass die Produktion von Glas sehr viel Energie verbraucht. So ist die Glasindustrie der Teilsektor mit dem dritthöchsten Energieverbrauch (nach dem Papier- und dem Chemiesektor). Rund 12 % der von der heimischen Industrie benötigten Energie geht in die Glasproduktion.

Der Vorteil von Glas ist seine gesundheitliche Unbedenklichkeit, denn es ist chemisch inaktiv und geht keine Verbindungen mit seinem Inhalt ein.

Rund 235.000 Tonnen (27 kg/Kopf) werden pro Jahr gesammelt und wiederverwertet. Glas lässt sich praktisch unendlich oft recyceln. Das Einschmelzen von Glas kann bei niedrigeren Temperaturen erfolgen als die Produktion von Glas aus neuen Rohstoffen und spart dadurch bis zu 30 % der benötigten Energie.

Landet Glas oder Keramik in der Natur, so baut sich dieses nicht biologisch ab und kann dort praktisch Millionen von Jahren verweilen. Abgesehen von dieser Problematik können sich Wild- und Haustiere, aber auch Menschen an den Scherben schwer verletzen.

    Was kann jede/-r Einzelne dagegen tun?

    • Weniger Glas verbrauchen, z.B. durch
      • den Kauf von Mehrweg- statt Einwegflaschen
      • Leitungs- statt Mineralwasser trinken
      • benützen Sie für unterwegs eine wiederbefüllbare Trinkflasche
    • Entsorgen Sie Glas korrekt
      • Verpackungsglas (Flaschen, Konservengläser) gehört in Altglassammlung, getrennt nach Weiß- und Buntglas
      • Fensterglas, Glühbirnen und Spiegel gehören in den Restmüll

    Was kann die Politik tun?

    • Einführung eines Pfandes auf Einwegprodukte
    • Verpflichtende und klare Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegprodukten
    • Einführung einer gesetzlich geschützten Mindestmehrwegquote