27.06.2022

Sommerartikel im Test: Schädliche Chemikalien in Schwimm-, Garten- & Heimwerkartikeln

Der im Rahmen des LIFE AskREACH-Projekts durchgeführte Sommerartikel-Test zeigt, dass viele Schwimm-, Garten- und Heimwerkartikel besorgniserregende Chemikalien wie beispielsweise Weichmacher enthalten, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind.

Was steckt in unserem Freizeitartikel? Der AskREACH Sommer-Test 2022

GLOBAL 2000

Die lang ersehnten Sommermonate stehen vor der Tür. Viele von uns freuen sich bereits aufs Schwimmen, die Gartenarbeit oder das Heimwerken. Deshalb haben wir von GLOBAL 2000 Produkte wie Luftmatratzen, Gartenwerkzeug oder Arbeitshandschuhe genauer unter die Lupe genommen.

Ein umfassender Test von Schwimm-, Garten- und Heimwerkprodukten in ganz Europa hat gezeigt, dass viele Artikel immer noch giftige Chemikalien enthalten. Diese sind entweder für Menschen, für die Umwelt oder sogar für beide, schädlich. Einige der untersuchten Artikel dürften so gar nicht mehr auf dem europäischen Markt verkauft werden.

Unabhängiges Labor testet 106 Produkte auf giftige Stoffe

Insgesamt wurden 106 Artikel in 13 verschiedenen EU-Ländern eingekauft. Die Erzeugnisse wurden an ein unabhängiges und akkreditiertes Labor geschickt und auf besonders besorgniserregende Stoffe (eng. Substances of Very High Concern, kurz: SVHCs) untersucht. Diese Stoffe können verschiedene negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben, wie etwa:

  • Krebs verursachen
  • DNA schädigen
  • Hormonsystem aus dem Gleichgewicht bringen
  • sich in der Umwelt anreichern
  • giftig für Wasserorganismen sein

Einige Produkte illegal am Markt

Fast ein Drittel der untersuchten Produkte enthielt mindestens ein SVHC. In 10 Fällen wurde der Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent überschritten. 7 dieser 10 Artikel enthielten Weichmacher, die in der EU seit Juli 2020 nur mehr sehr beschränkt zugelassen sind. Die betreffenden Produkte dürften so gar nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Bereits in sehr geringen Konzentrationen können diese Weichmacher fortpflanzungsgefährdend sein. Dennoch wurden sie in Konzentrationen von bis zu 23 Gewichtsprozent gefunden, was eine 230-fache Überschreitung des Grenzwertes ist. Das bedeutet, dass fast ein Viertel des Artikels aus diesen schädlichen Substanzen bestand. Diese hohen Konzentrationen an Weichmachern wurden zum Beispiel in Gartenhandschuhen und sogar in einer Malschürze für Kinder gefunden.  Was das für Auswirkungen auf das filigrane Hormonsystem eines Kindes hat, will man sich gar nicht ausmalen.

In einem Fugengummi wurden gleich 4 verschiedene polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe gefunden. Sie sind allesamt krebserregend und schwer abbaubar und haben jeweils noch zusätzliche gesundheitsschädliche Eigenschaften. Sie zerstören zum Beispiel unsere DNA oder schaden unserer Fruchtbarkeit. Da diese Stoffe so gefährlich sind hat die EU einen niedrigeren Grenzwert festgelegt, welcher bei 3 von 4 Substanzen um mehr als das 20-fache überschritten wurde. Auch dieser „Giftcocktail“ hätte natürlich so nicht mehr verkauft werden dürfen.

Die Unternehmen bei denen SVHCs über dem Grenzwert nachgewiesen wurden, wurden kontaktiert und um ein Statement gebeten. Falls gewünscht werden diese Statements noch nachgereicht.

Unternehmen müssen SVHCs kommunizieren

Viele SVHCs sind trotz ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt weiterhin in Alltagsgegenständen erlaubt. Diese müssen aber zumindest entlang der Lieferkette und auf Anfrage auch gegenüber den Verbraucher:innen kommuniziert werden. Somit können Verbraucher:innen Informationen über SVHCs für jedes Erzeugnis von jedem Unternehmen anfordern, das dieses Erzeugnis verkauft oder weiterverkauft. Wenn ein SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist, sind Händler, Importeure und Hersteller gesetzlich verpflichtet, dem Verbraucher diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies schreibt die EU-Chemikalienverordnung REACH vor. Verbraucher:innen können sich mit dem "Recht auf Auskunft" davor schützen, unwissentlich immer mehr giftige Chemikalien in ihr Haus zu holen. 

Die Testergebnisse zeigen, dass viele Artikel auf dem europäischen Markt immer noch SVHCs enthalten, manchmal auch in sehr hohen Konzentrationen und teilweise sogar Substanzen, die gar nicht mehr erlaubt wären. Im Vergleich zu unseren früheren Testrunden wissen Hersteller:innen und Verkäufer:innen besser über SVHCs in ihren Artikeln Bescheid. Es gibt aber immer noch Unternehmen, die sich dessen nicht bewusst sind und daher nicht auf SVHC-Anfragen reagieren.

Mit unserer App „Scan4Chem“ Produkte scannen und SVHC-Informationen erhalten

Das von der Europäischen Union geförderte Projekt "LIFE AskREACH" geht diese Probleme seit September 2017 an. Einerseits haben wir die Smartphone-App "Scan4Chem" entwickelt, mit der Verbraucher:innen den Barcode eines Produkts scannen können und sofort SVHC-Informationen aus unserer europäischen Datenbank erhalten. Wenn die Informationen noch nicht vorhanden sind, wird eine automatische Anfrage an das Unternehmen gesendet. 
Andererseits arbeiten wir mit den Unternehmen zusammen. Dabei helfen wir, ihre Lieferketten besser zu handhaben und ihre SVHC-Anfragen zu verwalten und gesetzeskonform zu beantworten. Außerdem arbeiten wir daran, das Bewusstsein für SVHCs und die SVHC-Politik in Unternehmen zu verbessern.

Scan4Chem App AskREACH

GLOBAL 2000

GLOBAL 2000 empfiehlt Konsument:innen dringend, sich die "Scan4Chem"-App herunterzuladen und Informationen über alle Artikel anzufordern, die sie interessieren. Das Antwortverhalten der Unternehmen und die Substitution von Schadstoffen in Konsumgütern wird sich nur dann verbessern, wenn die Kunden und Kundinnen dies auch einfordern. "Scan4Chem" macht es den Verbrauchern leicht, ihre Stimme zu erheben. Nach der Ersteinrichtung können SVHC-Anfragen in weniger als einer Minute direkt an die Unternehmen gesendet werden.

Die "Scan4Chem"-App kann für iOSexternal link, opens in a new tab und Androidexternal link, opens in a new tab heruntergeladen werden. Außerdem haben wir eine Web-Appexternal link, opens in a new tab entwickelt, die z.B. beim Online-Shopping genutzt werden kann.

Im Rahmen der Produkttests wurden auch 25 bereits in der AskREACH-Datenbank erfasste Artikel analysiert, um die Korrektheit der Angaben der Firmen zu überprüfen. Nur einer dieser Artikel enthielt SVHCs über 0,1 Gewichtsprozent. Das betreffende Unternehmen wurde bereits aufgefordert die Angaben zu korrigieren. 

Registrieren Sie ihr Unternehmen in der Datenbank

Wenn Ihr Unternehmen bestrebt ist, die Vorschriften einzuhalten und transparent zu sein, können Sie sich in unserer AskREACH-Datenbank registrieren.external link, opens in a new tab

Das Projekt LIFE AskREACH

Das Projekt LIFE AskREACH (No. LIFE16 GIE/DE/000738) wird durch das LIFE Programme der Europäischen Union gefördert.

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