27.04.2021

Wie muss das Klimaschutzgesetz aussehen?

Rechtliche Hintergrundstudie zu den Anforderungen an ein effektives Klimaschutzgesetz

Cover "Studie Klimaschutzgesetz"

Ökobüro

Das derzeitige österreichische Klimaschutzgesetz wirkt nicht genug, um eine rasche und effektive Klimawende zu bewirken. Um den Anforderungen von umfassendem Klimaschutz gerecht zu werden braucht es eine grundlegende Reform. Diese Hintergrundstudie vom Ökobüro befasst sich mit der rechtlichen Umsetzbarkeit bestimmter Aspekte, die für die Erreichung der Klimaziele wesentlich sind. Die Vorschläge aus dem Klimavolksbegehren werden dabei unterstützt und sind Ausgangspunkt der Überlegungen.

Warum brauchen wir eine Änderung des Klimaschutzgesetzs?

In den letzten zehn Jahren sind vor allem folgende fünf Probleme aufgetreten, für die es in Zukunft eine Lösung braucht:

  • Derzeit können wir nicht sicherstellen, ob die Vorgaben aus dem Gesetz auch tatsächlich eingehalten werden. Es fehlen Möglichkeiten für beispielsweise Umweltschutzorganisationen hier Hebel anzusetzen.
  • Bund, Länder und Gemeinden teilen sich viele für den Klimaschutz notwendige Kompetenzen. Es ist bisher keine klare und verbindliche Aufteilung der Zuständigkeiten geplant.
  • Noch immer gibt es keinen Klimaschutzplan in Österreich, der mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens kompatibel und zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abgestimmt ist.
  • Langfristige Ziele fehlen oder werden zu unverbindlich festgelegt. Es braucht ein wirksames Signal für einen zeitgerechten Ausstieg aus fossiler Energie.
  • Wenn Reduktionsziele nicht erreicht wurden, wurde zu langsam oder ungenügend von Seiten der Politik reagiert. Ein Steuermechanismus fehlt.

Was muss im Klimaschutzgesetz geändert werden?

Ein zeitgemäßes Klimaschutzgesetz sollte daher auf folgende fünf Säulen aufbauen, damit sich die Probleme der Vergangenheit nicht wiederholen:

  1. Rechtsschutz stellt Einhaltung von Klimaschutzbestimmungen sicher
    Allem voran steht ein ausreichender Rechtsschutz, der ermöglicht, dass die Einhaltung von gesetzlich festgelegten Klimaschutzbestimmungen gerichtlich durchgesetzt werden kann. Diese Möglichkeiten fehlen im bisherigen Klimaschutzgesetz gänzlich. Dieser muss in Umweltangelegenheiten enthalten sein, damit insbesondere Umweltschutzorganisationen ihrer Funktion als Public Watchdog nachkommen können.
     
  2. Klare Zuständigkeiten für Bund und Länder
    Wer dafür zuständig ist, Klimaschutzmaßnahmen zu erlassen, wurde bisher nicht ausreichend geregelt. Bund, Länder und Gemeinden teilen sich die Verantwortung für Maßnahmen zum Klimaschutz. Derzeit fehlen Vereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften zur Verantwortlichkeit. Anstrengungen vom Bund als auch von den Länder ihre Emissionsreduktionspflicht zu erfüllen sind teils sehr mangelhaft. Im Klimaschutzgesetz soll daher klar geregelt werden, wer für welche Aufgaben zuständig ist. Wird die Zuständigkeit nicht ausreichend wahrgenommen, so soll der Bund tätig werden.
     
  3. Wirksame Klimaschutzpläne
    Das Klimaschutzgesetz soll festlegen, dass Bund und Länder konkrete Klimaschutzpläne erarbeiten, die mit dem 1,5 °C-Ziel von Paris kompatibel und mit Maßnahmen sowie klaren Zuständigkeiten hinterlegt sind. Die bisherigen Klimaschutzfahrpläne sind nicht ausreichend. Die Öffentlichkeit soll eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit der Pläne erwirken können. Über den Rechtsschutz (siehe oben) wird die Umsetzung dieser Pläne zudem gerichtlich durchsetzbar.
     
  4. Verbindlicher Ausstiegsplan aus fossiler Energie
    Um die Klimaneutralität 2040 erreichen zu können, ist eine Reduktion der THG-Emissionen um mindestens 95 % erforderlich, was spätestens bis dahin einen Ausstieg aus fossilen Energieträgern bedeutet. Im Klimaschutzgesetz gilt es deshalb, das Ziel Klimaneutralität 2040 verbindlich zu verankern. Weiters soll ein sektorenspezifischer Ausstiegsfahrplan aus fossilen Energieträgern festgelegt werden, der mit unserem begrenzten CO2-Budget kompatibel ist und der für jeden fossilen Energieträger ein Enddatum der Nutzung festlegt.
     
  5. Steuermechanismus bei Zielverfehlungen
    Werden die Reduktionsziele verfehlt, soll ein vorab definierter Sofortmechanismus korrigierend eingreifen. So soll es bei einer Zielverfehlung einen Ökobonus für Haushalte und einen Zukunfts- und Innovationsfond geben, der sich aus einem vorab definierten steigenden CO2-Preis finanziert. Auch eine Erweiterung auf andere sofort wirksame Maßnahmen ist denkbar (zB Tempolimits).

Im kürzlich geleakten Entwurf zum neuen Klimaschutzgesetz sind Teile unserer Forderungen bereits enthalten. An anderen Stellen wie etwa dem Ausstieg aus fossilen Energieträgen und der Definition von Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, ist der Entwurf noch unzureichend.