Hände weg von der schwarzen Sulm

2013 sollte ein Wasserkraftwerk in der Schwarzen Sulm gebaut werden, obwohl es als Europaschutzgebiet ausgewiesen wurde.

Protestaktion bei der schwaren Sulm

Global 2000

Die schwarze Sulm ist eine der letzten ursprünglich erhaltenen Flussstrecken in Österreich. Es gehört zu den letzten vier Prozent der unberührten Fließstrecken, die es in Österreich noch gibt. Das Gebiet ist zwar als Europaschutzgebiet ausgewiesen, aber dennoch hat das Land Steiermark im Jahr 2013 positive Bescheide für den Bau eines Wasserkraftwerkes erlassen. Das Wasserkraftwerk verstößt jedoch nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch gegen österreichisches Naturschutzrecht. Es hätte also nie genehmigt werden dürfen. Die EU-Kommission hat daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, was millionenschwere Strafzahlungen zur Folge haben könnte. Die potentiellen Kraftwerksbetreiber haben aber nicht aufgegeben und einen formalen Fehler im Verfahren gefunden. Somit droht der Schwarzen Sulm wieder Gefahr. Damaliger Landeshauptmann Franz Voves hatte es in der Hand, das Projekt mit einer einfachen Weisung zu stoppen, bat stattdessen Umweltminister Berlakovich, ihm eine Weisung zu geben.

Gemeinsam für die schwarze Sulm

Mit vereinten Kräften versuchten NGOs, der Verein zum Schutz der Koralpe, die Umweltanwaltschaft und die Grünen alles in ihrer Machstehende, um den schönen Fluss zu retten. Wochenlang harrten Aktivisten im Wald neben dem Fluss bei jeder Witterung aus und hielten "Mahnwache". Auch GLOBAL 2000 zeigte sich solidarisch mit den AktivistInnen an der schwarzen Sulm. Rund 9.000 Österreicherinnen und Österreicher haben innerhalb weniger Wochen mit ihrer Unterschrift bekräftigt, dass sie sich ein entschlossenes Eintreten des Umweltministers gegen die Zerstörung einer der letzten ökologisch intakten Flüsse vor der Zerstörung erhoffen.

Großer Erfolg: Berlakovich stoppt Kraftwerkspläne

Im Oktober 2013 legt Umweltminister Nikolaus Berlakovich Amtsbeschwerde ein und wendet somit die drohende Zerstörung der Schwarzen Sulm ab. Nun ist der Österreichische Verwaltungsgerichtshof am Zug, so rasch wie möglich aufschiebenden Rechtsschutz zu verhängen. Sobald der VwGH festgestellt hat, dass die wasserrechtliche Bewilligung für das Sulmkraftwerk rechtswidrig ist, steht das Verfahren. Nun müssen alle Bau- und Vorbereitungsarbeiten für das Kraftwerk eingestellt werden, bis der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde entschieden hat und bis das Europäische Vertragsverletzungsverfahren durchgeführt worden ist.

April 2014: Klage der EU-Kommission

Die EU-Kommission klagt die Republik Österreich wegen dem rechtswidrigen Bau eines Kraftwerks an der schwarzen Sulm. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wäre nicht notwendig gewesen, wenn Österreich wie die anderen EU-Staaten das UN-Abkommen über Bürgerbeteiligung (Aarhus Konvention) umgesetzt hätte. Dann hätten die Umweltorganisationen die Sache bereits vor Jahren vor österreichischen Gerichten geklärt. Die Kosten für die Beteiligten und die Umwelt sind jetzt erheblich höher. Das hätte verhindert werden können.

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