Single-Use Plastics Directive – die Einwegplastik-Richtlinie der EU

Seit Mitte 2019 gibt es in der EU eine neue Richtlinie zum Umgang mit Einwegplastik. Doch was genau wurde hier festgelegt? Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Infografik zur globalen Plastikproduktion

Plastikatlas 2019 / Appenzeller / Hecker / Sack

Zwischen den Jahren 1950 und 2015 wurden bereits 8,3 Mrd. Tonnen Plastikexternal link, opens in a new tab produziert. Umgelegt auf die heutige Weltbevölkerung, entspricht das mehr als einer Tonne pro Kopf. Nicht einmal zehn Prozent des jemals produzierten Kunststoffes sind recycelt worden. Laut Prognosen wird die Plastikproduktion bis 2050 nochmal um das Vierfache ansteigen!

Viele Plastikprodukte werden nur einmal und das auch nur sehr kurz verwendet, bewirken jedoch langfristige Probleme in der Natur. Plastikverschmutzung betrifft mittlerweile auch die abgelegensten Orte auf diesem Planeten – man findet Plastik in der Arktis im Eis, auf unseren Gletschern und auch am tiefsten Punkt der Erde – im Marianengraben im Parzifik. Daher hat das EU-Parlament die "Single-Use Plastics (SUP) Directiveexternal link, opens in a new tab" beschlossen, die am 2. Juli 2019 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie soll die Verschmutzung durch Einweg-Plastik deutlich verringern. Das ist ein dringend notwendiger erster Schritt, um den gedankenlosen Einsatz von Einwegplastik zu reduzieren und gegen die Vermüllung der Natur anzukämpfen.

Übeltäter: Einwegplastik & Fischereiausrüstung

Als Grundlage der EU-Plastik-Richtlinie dienten die Untersuchungen europäischer Strände. Die dort am häufigsten gefundenen Gegenstände sind Einwegplastik und Fischereiausrüstung. Die Daten zeigen, dass Einwegplastik dabei insgesamt knapp die Hälfte ausmacht.

Infografik zur globalen Plastikproduktion

Plastikatlas 2019 / Appenzeller / Hecker / Sack

Die Einwegplastik-Richtlinie betrifft insgesamt 15 Einwegplastik-Produkte, die durch eine Reihe von politischen Maßnahmen – einschließlich Marktbeschränkungen, Konsumreduktionszielen, Design-, Sammel- und Kennzeichnungsvorschriften und erweiterte Produzentenverantwortung – adressiert werden. Die Maßnahmen und die Umsetzungszeitpunkte sind abhängig vom Gegenstand und bestehenden Alternativen.

Zeitplan für die Maßnahmen der Single-Use Plastics Directive

Juli 2021

Marktbeschränkungen (Verbote):

  • Wattestäbchen
  • Einwegplastik-Besteck
  • Rührstäbchen für Getränke (z.B. Cappuccino)
  • Trinkhalme
  • Plastikteller
  • Luftballon-Haltestäbe
  • EPS18 (Styropor) Becher & Behälter für Getränke und Speisen
  • Oxo-abbaubarer Kunststoff

Kennzeichnungspflicht:

  • Getränkebecher
  • Speisenbehälter
  • Tabakwaren
  • Feuchttücher
  • Damenhygieneprodukte

Bewusstseinsbildung:

  • Getränkebecher
  • Speisenbehälter
  • Getränkeverpackung (bis 3 Liter)
  • Pakete und Verpackungsmaterial
  • leichte Kunststofftragetaschen
  • Fischereiausrüstung
  • Luftballone
  • Tabakwaren
  • Feuchttücher
  • Damenhygieneprodukte

Die EU-weiten Marktbeschränkungen für Einweg-Müll sind im Juli 2021 in Kraft getreten. Diese sind im Entwurf der Abfallwirtschaftsgesetz(AWG)-Novelle enthalten. Derzeit befindet sich die Abfallwirtschaftsgesetz(AWG)-Novelle allerdings noch in Begutachtung. Darum herrscht in Österreich derzeit juristische Unklarheit.

Jänner 2023

EPR - Erweiterte Produzentenverantwortung:

  • Tabakwaren
  • Pakete und Verpackungsmaterial

Dezember 2024

EPR - Erweiterte Produzentenverantwortung:

  • Getränkebecher
  • Speisenbehälter
  • Getränkeverpackung (bis zu 3 Liter)
  • leichte Kunststofftragetaschen
  • Fischereiausrüstung 
  • Luftballone
  • Feuchttücher

Angebundene Verschlusskappen für alle Getränkeverpackungen (bis zu 3 Liter)

2025

25 % Recyclingmaterial für PET Getränkeflaschen (bis 3 Liter)
77 % getrennte Sammlung für alle Getränkeverpackungen (bis 3 Liter)

2026

Ambitionierte Konsumreduktion:

  • Getränkebecher
  • Speisenbehälter

2029

90 % getrennte Sammlung für alle Getränkeflaschen (bis 3 Liter)

2030

30 % Recyclingmaterial in allen Getränkeflaschen (bis 3 Liter)

Für Plastikflaschen wurde keine Marktbeschränkung veranlasst, jedoch verlangt Artikel 9 der Single-Use Plastics (SUP) Directive das alle EU-Mitgliedsstaaten eine getrennte Sammelquote von 90 % bei Plastikflaschen bis 2029 erreichen. Diese Quote ist hoch gesetzt, weil Plastikflaschen deutlich zur Verschmutzung der Natur beitragen. In der Richtlinie wird ein Pfandsystem zur Erreichung der Quote empfohlen.

Die SUP umfasst auch sogenannte Verbundstoffe – wie zum Beispiel plastiküberzogenes Papier oder mit Kunststoff ausgekleideter Karton (z.B. Tetra Pak). Herausragend ist, dass die Richtlinie für alle gelisteten Einweg-Produkte gilt, auch wenn sie aus biologisch basierten Rohstoffen bestehen und/oder biologisch abbaubar oder kompostierbar sind.

Mit folgenden Maßnahme wird der Plastikverschmutzung der Kampf angesagt:

  • Verbote:
    Marktbeschränkungen gelten für insgesamt acht Produkte, die im Europäischen Markt in Umlauf gebracht werden und müssen von den nationalen Regierungen umgesetzt werden. Sollten sich Staaten weigern Produkte vom Markt zu nehmen, wird das von der EU bestraft.
     
  • Kennzeichnungspflicht:
    Es wird eine KonsumentInneninformation angestrebt. Auf den Etiketten muss ersichtlich sein, wie das Produkt richtig entsorgt wird, dass Plastik im Produkt enthalten ist (z.B. bei Zigarettenstummel) und negativen Auswirkungen auf die Umwelt bei Littering (achtloses Wegwerfen in die Natur) entstehen.
     
  • Bewusstseinsbildung:
    Artikel 10 der SUP-Directive verlangt, dass EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um das Bewusstsein bei KonsumentInnen zu erhöhen. Diese beinhalten Information über wiederverwendbare Alternativen, Mehrweg-Systeme, Abfallmanagement, Auswirkung von Littering und falsche Müll-Entsorgung.
     
  • EPR – erweiterte Produzentenverantwortung:
    Hiermit werden Produzenten verpflichtet Verantwortung für die sozialen und ökologischen Kosten ihrer Produkte zu übernehmen. Dieses Schema basiert auf dem Verursacherprinzip und fokussiert typischerweise auf die Kosten, die am Produktlebensende anfallen (Abfallsammlung, Entsorgung und Recycling). Ziel dabei ist, dass das Produktdesign überdacht und Abfallvermeidung forciert wird und die Zahl der Wegwerfprodukte reduziert wird (z.B. durch Nachfüll- und Mehrwegsysteme) und die getrennte Sammlung verbessert wird (z.B. durch Pfandsysteme).
     
  • Konsum-Reduktionsziele:
    Ein Problem bei der Erstellung der Gesetze war, dass die Produktion und der Verbrauch von Plastikprodukten kaum beobachtet und gemessen wurde. Daher konnten bei der Erstellung der Single-Use Plastics Directive für gewisse Produkte keine exakten Konsumreduktionsziele genannt werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis 2022 Zeit eine Ausgangslage für den Verbrauch von Becher und Speisebehälter zu evaluieren. Wir unterstützen die Einführung folgender bindender Ziele: 50 % Reduktion bis 2025 und 80 % Reduktion bis 2030, mit dem letztendlichen Ziel eines generellen Verbots.

Die EU Plastik-Richtlinie sendet eine klare Botschaft: Wir müssen unsere Wegwerfkultur und den Plastikmüll überdenken! Diese Richtlinie ist ein Startschuss für eine Trendumkehr, weg von umweltschädlichen Wegwerfprodukten, hin zu nachhaltigen Mehrweg-Lösungen.

Weitere Informationen: