Zwischen den Jahren 1950 und 2015 wurden bereits 8,3 Mrd. Tonnen Plastik produziert. Umgelegt auf die heutige Weltbevölkerung, entspricht das mehr als einer Tonne pro Kopf.
Nicht einmal zehn Prozent des jemals produzierten Kunststoffes sind recycelt worden. Laut Prognosen wird die Plastikproduktion bis 2050 nochmal um das Vierfache ansteigen!

Viele Plastikprodukte werden nur einmal und das auch nur sehr kurz verwendet, bewirken jedoch langfristige Probleme in der Natur. Plastikverschmutzung betrifft mittlerweile auch die abgelegensten Orte auf diesem Planeten – man findet Plastik in der Arktis im Eis, auf unseren Gletschern und auch am tiefsten Punkt der Erde – im Marianengraben im Parzifik. Daher hat das EU-Parlament die "Single-Use Plastics (SUP) Directive" beschlossen, die am 2. Juli 2019 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie soll die Verschmutzung durch Einweg-Plastik deutlich verringern. Das ist ein dringend notwendiger erster Schritt, um den gedankenlosen Einsatz von Einwegplastik zu reduzieren und gegen die Vermüllung der Natur anzukämpfen.
Übeltäter: Einwegplastik & Fischereiausrüstung
Als Grundlage der EU-Plastik-Richtlinie dienten die Untersuchungen europäischer Strände. Die dort am häufigsten gefundenen Gegenstände sind Einwegplastik und Fischereiausrüstung. Die Daten zeigen, dass Einwegplastik dabei insgesamt knapp die Hälfte ausmacht.
Die Einwegplastik-Richtlinie betrifft insgesamt 15 Einwegplastik-Produkte, die durch eine Reihe von politischen Maßnahmen – einschließlich Marktbeschränkungen, Konsumreduktionszielen, Design-, Sammel- und Kennzeichnungsvorschriften und erweiterte Produzentenverantwortung – adressiert werden. Die Maßnahmen und die Umsetzungszeitpunkte sind abhängig vom Gegenstand und bestehenden Alternativen.
Zeitplan für die Maßnahmen der Single-Use Plastics Directive
Juli 2021
Marktbeschränkungen (Verbote):
- Wattestäbchen
- Einwegplastik-Besteck
- Rührstäbchen für Getränke
- Trinkhalme
- Plastikteller
- Luftballon-Haltestäbe
- EPS18 (Styropor) Becher & Behälter für Getränke und Speisen
- Oxo-abbaubarer Kunststoff
Kennzeichnungspflicht:
- Getränkebecher
- Speisenbehälter
- Tabakwaren
- Feuchttücher
- Damenhygieneprodukte
Bewusstseinsbildung:
- Getränkebecher
- Speisenbehälter
- Getränkeverpackung (bis 3 Liter)
- Pakete und Verpackungsmaterial
- leichte Kunststofftragetaschen
- Fischereiausrüstung
- Luftballone
- Tabakwaren
- Feuchttücher
- Damenhygieneprodukte
Jänner 2023
EPR - Erweiterte Produzentenverantwortung:
- Tabakwaren
- Pakete und Verpackungsmaterial
Dezember 2024
EPR - Erweiterte Produzentenverantwortung:
- Getränkebecher
- Speisenbehälter
- Getränkeverpackung (bis zu 3 Liter)
- leichte Kunststofftragetaschen
- Fischereiausrüstung
- Luftballone
- Feuchttücher
Angebundene Verschlusskappen für alle Getränkeverpackungen (bis zu 3 Liter)
2025
25 % Recyclingmaterial für PET Getränkeflaschen (bis 3 Liter)
77 % getrennte Sammlung für alle Getränkeverpackungen (bis 3 Liter)
2026
Ambitionierte Konsumreduktion:
- Getränkebecher
- Speisenbehälter
2029
90 % getrennte Sammlung für alle Getränkeflaschen (bis 3 Liter)
2030
30 % Recyclingmaterial in allen Getränkeflaschen (bis 3 Liter)