Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Bei gentechnisch veränderten Lebensmittel (Gen-Food) handelt es sich um Nahrungsmittel, deren Erbgut, mit dem Ziel den Pflanzen neue Eigenschaften zu verleihen, gezielt manipuliert wurde. Das sind zum Beispiel Tomaten, die nicht matschig werden sollen, oder krankheitsresistenter Mais. In der EU und in Österreich gibt es nahezu keine gentechnisch veränderten Lebensmittel im Handel. Grund dafür sind die strengen Zulassungsregeln mit ihrer Risikobewertung und dem Vorsorgeprinzip auf EU-Ebene. Gesundheitsrisiken, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden, sind: das Entstehen neuer Allergien und Antibiotikaresistenzen. Ein weiterer Grund ist, dass Konsumentinnen und Konsumenten kein gentechnisch verändertes Essen kaufen wollen.

Wie erkenne ich gentechnisch veränderte Lebensmittel?

Pilze mit Gentechnik-Pickerl

GLOBAL 2000 - Christopher Glanzl

Frisches Obst und Gemüse und Bio-Lebensmittel enthalten keine Gentechnik. Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen in der EU ein Zulassungssystem durchlaufen und sind vom Feld bis zum Teller rückverfolgbar und gekennzeichnet. Es muss also gut sichtbar auf der Packung oder am Regal draufstehen, ob das Lebensmittel oder das Futtermittel, ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) ist, oder ob es gentechnisch veränderte Bestandteile enthält (zum Beispiel: "enthält gentechnisch veränderten Mais"). Diese Kennzeichnungspflicht gilt ab einem GVO-Anteil von 0,9 Prozent. In Österreich sind die Regeln für die gentechnikfreie Produktion in der Landwirtschaft sehr streng und die Bio-Landwirtschaft ist per Gesetz gentechnikfrei.

Anders ist das etwa in den USA und Argentinien, wo einige Pflanzen fast ausschließlich gentechnisch verändert angebaut werden (Mais, Soja, Zuckerrübe, Raps). Dort gibt es keine Verpflichtung zur Kennzeichnung. Mittlerweile gibt es jedoch auch Unternehmen, die eine freiwillige Kennzeichnung durchführen.

Ist wirklich keine Gentechnik in meinem Essen?

Hier müssen wir unterscheiden, ob tatsächlich gentechnisch veränderte Bestandteile verwendet wurden, oder ob das Produkt durch „Zuhilfenahme von Gentechnik“ hergestellt wurde. Lebensmittel dürfen in der EU grundsätzlich bis zu 0,9 Prozent Gentechnik enthalten. Das kann zum Beispiel Sojalecithin aus GV-Soja sein. Bis zu dieser Grenze muss nicht gekennzeichnet werden. Es dürfen aber nur Spuren von GVOs drinnen sein, die in der EU zugelassen sind. Das Argument dafür lautet in einer EU-Richtlinieexternal link, opens in a new tab, dass eine gewisse Verunreinigung „technisch nicht vermeidbar“ sei. Wir meinen, dass das Problem erst dadurch entsteht, dass immer mehr Gentechnik angebaut und nach Europa importiert wird.

Produkte von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen. Hier handelt es sich zum Beispiel um Eier, Milch oder Fleisch. Auf dem Weg zu einem tierischen Lebensmittel kommt es noch immer häufig vor, dass Gentechnik eingesetzt wird, und zwar als Futtermittel zur Schweine-, Rinder- oder Geflügelmast sowie für Milchkühe oder Legehennen. Die Tiere bekommen in der EU vor allem GV-Soja als Futtermittel. Das heißt also, dass zwar nicht das Fleisch, die Milch oder die Eier direkt gentechnisch verändert sind, aber dass zu ihrer Herstellung Gentechnik eingesetzt wird. Und das ist eben leider bis jetzt auch in der EU nicht kennzeichnungspflichtig.

Um es den Konsumentinnen und Konsumenten leichter zu machen, haben einige EU-Länder eine Kennzeichnung für Lebensmittel eingeführt, die ohne den Einsatz von Gentechnik auskommen. In Österreich ist dies das grün-weiße Label „Ohne Gentechnik hergestellt“ der ARGE Gentechnikfrei. GLOBAL 2000 ist im Beirat der ARGE Gentechnikfrei. Mehr zu gentechnikfreien Lebensmittel in Österreich können Sie hier nachlesen.