Hormonell wirksame Chemikalien

Hormonell wirksame Chemikalien, auch endokrine Disruptoren genannt, sind synthetische Stoffe, die ähnlich wirken wie körpereigene Hormone. Sie sind meist nicht akut giftig, können jedoch wichtige Entwicklungsprozesse stören und sich negativ auf unsere Gesundheit auswirken.

Was sind hormonell wirksame Chemikalien?

Hormonell wirksame Chemikalien, auch endokrine Disruporen (endocrine disrupting chemicals, kurz: EDC) sind körperfremde Stoffe, die aufgrund einer zufälligen strukturellen Ähnlichkeit mit körpereigenen Hormonen die Wirkung dieser Hormone imitieren oder auch blockieren. Sie sind meist nicht akut giftig, können jedoch wichtige Entwicklungsprozesse stören, die in ganz bestimmten Zeitfenstern des Wachstums ablaufen. Viele Substanzen wirken dabei auf die gleichen Hormonrezeptoren wie die weiblichen und männlichen Sexualhormone.

Die Weltgesundheitsorganisation hat hormonell wirksame Chemikalien im Frühjahr 2013 als „globale Bedrohung" bezeichnet. Denn es deuten immer mehr Studien darauf hin, dass sie zu verschiedenen Krankheiten führen können, die in den vergangenen Jahren häufiger geworden sind.

Wie gefährlich sind hormonell wirksame Chemikalien?

Föten im Mutterleib, Kleinkinder und Pubertierende reagieren besonders empfindlich auf hormonelle Schadstoffe. Hormonell wirksame Chemikalien werden unter anderem mit Unfruchtbarkeit, Lern- und Gedächtnisschwierigkeiten, Fettleibigkeit, Altersdiabetes, Herzkrieslauferkrankungen, verfrühter Pubertät und verschiedenen hormon-assoziierten Krebsarten wie Brust-, Hoden- und Prostatakrebs in Verbindung gebracht.

Doch auch das Hormonsystem der Schilddrüse und andere Hormonsysteme können durch hormonell wirksame Schadstoffe gestört werden. Das Hormonsystem kontrolliert eine Vielzahl von Prozessen im Körper. Dazu gehören einerseits die Zelldifferenzierung während der Embryonalentwicklung und damit die Bildung von Geweben und Organen, andererseits ebenso die Steuerung wesentlicher Stoffwechselvorgänge und Körperfunktionen bei Erwachsenen.

Die wissenschaftliche Beweislast für einen Beitrag von hormonell wirksamen Chemikalien an der weltweiten Zunahme von Brust- und Prostatakrebs, Fortpflanzungsstörungen, Übergewicht, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen und kognitiven Störungen hat sich in den letzten Jahren massiv verdichtet. Daran lässt die im Oktober 2016 publizierte “Wissenschaftliche Stellungnahme“ der Endokrinologischen Gesellschaft, der weltweit größte Organisation von Ärzten und Wissenschaftern, die sich der Erforschung und Therapie von hormonassoziierten Erkrankungen widmen, keinen Zweifel.

Auswirkungen von hormonell wirksamen Chemikalien, Grafik: BUND/i-gelb

BUND/i-gelb

Grafik: Auswirkungen von hormonell wirksamen Chemikalien, Grafik: BUND/i-gelb

Laut einer Studie der Health and Environment Alliance (HEAL) könnten in der EU bis zu 31 Mrd. Euro Gesundheitsausgaben vermieden werdenexternal link, opens in a new tab, wenn die Belastung mit hormonell wirksamen Chemikalien reduziert wird. Der HEAL Bericht schätzt, das hormonbedingte Krankheiten in Österreich bis zu 11 Mrd. Euro pro Jahr kosten könnten. Falls 5 % der Gesamtkosten in Verbindung mit der Belastung durch endokrine Disruptoren stehen, wären dies etwa 540 Mio. Euro jährlich.

Schon kleine Mengen können schädlich sein

Besonders im Entwicklungsstadium von Kindern und Jugendlichen können bereits extrem niedrige Dosen zu einer Störung des Hormonsystems führen. Niedrige Dosen führen teilweise sogar zu stärkeren Effekten als höhere Dosen. Studien haben außerdem gezeigt, dass hormonell wirksame Chemikalien gegenseitig ihre Wirkung sogar verstärken können. Sie wirken dann sozusagen als Chemikaliencocktail. 

Politische Säumigkeit bei der Regulierung von hormonell wirksamen Chemikalien

Als im Jahre 1996 eine Wissenschaftskonferenz alarmierende Erkenntnisse über Chemikalien mit verheerenden Auswirkungen auf das Hormonsystem von Mensch und Tier darlegte, reagierte Europa, anders als USA und Asien, rasch und entschlossen. Am Anfang sah alles nach einer Erfolgsgeschichte der Europäischen Union aus.

Die EU als Vorreiterin beim Schutz vor hormonschädigenden Chemikalien - eine Chronologie

  • 1998 forderte das europäische Parlament in einer Resolution die Kommission dazu auf, zielgerichtete Maßnahmen zum Schutz vor hormonell wirksamen Chemikalien einzuleiten.
  • Bereits 1999 präsentierte die Kommission eine Strategie, wie Europa den Schutz von Umwelt und Gesundheit vor hormonschädigenden Stoffen gewährleisten soll. Da einheitliche Kriterien und standardisierte Untersuchungsmethoden für die Identifizierung hormonschädigender Chemikalien fehlten, begann die EU mit der Erstellung einer Verdachtsliste von Chemikalien, für die in der wissenschaftlichen Literatur Hinweise auf hormonelle Wirksamkeit vorliegen. Daraus entstand im Laufe der Jahre die sogenannte „EU-Prioritätenliste für hormonell wirksame Stoffe“, auf die wir uns im vorliegenden Kosmetikcheck beziehen.
  • 2006 wurden im Zuge der Neuordnung der europäischen Chemikalienpolitik (REACH) trotz heftigen Widerstands der Chemischen Industrie Stoffe mit hormonschädigender Wirkung auf einer Ebene mit den sogenannten „Substances of Very High Concern“ - das sind krebserregende, erbgutverändernde und fruchtschädigende Chemikalien - als “Substances of Equivalent Concern“ eingestuft und damit einer strengen Regulierung zugeführt.
  • 2009 wurden im Zuge der Neuregelung der europäischen Pestizidgesetze gegen den Widerstand der Pestizidindustrie und einiger nationaler Zulassungbehörden hormonschädigende Stoffe vom Einsatz in Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich ausgeschlossen.
  • 2012 wurde eine vergleichbare Regelung für Biozidwirkstoffe festgelegt. Gleichzeitig wurde die Dringlichkeit einer vorsorgeorientierten gesetzlichen Regulierung hormonschädigender Stoffe Ende 2012 durch zwei umfangreiche wissenschaftliche Publikationen, den WHO-Report “State of the Science of Endocrine Disrupting Chemicals“ und das von der EU-Kommission beauftragte “State of the Art Assessment of Endocrine Disruptors“ von Andreas Kortenkamp nochmal deutlich unterstrichen.

Wer brachte Sand ins Getriebe der Europäischen Chemikalienpolitik?

Alles schien auf Schiene. Damit die gesetzlich festgelegten Verbote für hormonschädigende Pestizide und Biozide schlagend werden können, brauchte es nurmehr entsprechende Kriterien zur Identifizierung dieser Stoffe. Diese Kriterien bereitszustellen, war Aufgabe der EU-Kommission. Die gesetzliche Frist: spätestens 13. Dezember 2013.

Doch im Sommer 2013 wendete sich das Blatt. Obwohl zu diesem Zeitpunkt mit dem WHO-Report und dem EU-internen Kortenkamp-Report wissenschaftliche Argumente für eine strenge Regulierung hormonell wirksamer Chemikalien so klar auf dem Tisch lagen wie niemals zuvor, verließ die EU-Kommission den gesetzlich vorgegebenen Pfad für die Regulierung dieser Stoffe.

Anstatt die Kriterien für die Umsetzung der Verbote von hormonschädigenden Pestiziden und Bioziden fristgerecht zu liefern, entschied sie sich, eine Folgeabschätzung (Impact Assessment) zu den “sozioökonomischen Auswirkungen“ des gesetzlich bereits verankerten Verbots hormonschädigender Pestizide durchzuführen. Seither liegt die Regulierung hormonell wirksamer Stoffe auf unbestimmte Zeit auf Eis. Es ist sogar ungewiss, ob selbige überhaupt noch kommt. Sicher ist nur, dass die Industrie in jedem Fall drei Jahre für die uneingeschränkte Vermarktung ihrer hormonschädigenden Chemikalien dazugewonnen hat. Sei es in Pestiziden für die Produktion unserer Lebensmittel, sei es in Kosmetika oder in anderen Produkten des täglichen Gebrauchs.

Über die Hintergründe dieses demokratisch nicht legitimiertene Kurswechsels der Kommission wird viel spekuliert. Kein Geheimnis ist, dass die Pestizid- und Kosmetikindustrie ihre Vorstellung einer europäischen Chemikalienpolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa erhält, nicht hinterm Berge hielt. Viele Beobachter glauben aber, dass die Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP der eigentliche Grund für die Vollbremsung der Kommission ist.

Die Hüterin der Verträge verstößt gegen Unionsrecht

Im Sommer 2014 klagte Schweden die Kommission wegen Untätigkeit. Parlament und EU-Rat schlossen sich der Klage an. Am 16. Dezember 2015 fällte das Gericht der Europäischen Union das mit Spannung erwartete Urteil. Ein Urteil, das an Klarheit wenig zu wünschen übrig ließ: Die EU-Kommission verstößt gegen Unionsrecht, indem sie keine Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften erlassen hat. Die europäische Kommission dürfe im Rahmen der Ausübung der ihr vom Gesetzgeber übertragenen Befugnisse das vom Gesetzgeber gewünschte Gleichgewicht zwischen der Verbesserung des Binnenmarkts einerseits und der Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Gesundheit und die Umwelt andererseits nicht gefährden. Das Urteil ist rechtskräftig.

EU-Kommission beugte sich Chemie-Industrie

Mit zweieinhalbjähriger Verspätung und nach einer Verurteilung durch den europäischen Gerichtshof wegen Säumigkeit hat die europäische Kommission 2016 endlich die mit Spannung erwarteten Kriterien zur Regulierung von hormonell wirksamen Chemikalien in Pestiziden vorgelegt.

Das Ergebnis ist allerdings nicht nur enttäuschend, sondern ein gesundheitspolitischer und demokratiepolitischer Skandal. Indem die Kommission in Abweichung von der WHO-Definition den Beweis für die hormonschädigende Wirkung beim Menschen verlangt, setzt sie die Latte für die Identifizierung und Regulierung dieser Stoffe so hoch, dass das Ziel des Gesundheitsschutzes nicht erreichbar ist. Die Juncker-Kommission arbeitet offenbar zielgerichtet daran, sämtliche umwelt- und gesundheitspolitischen Fortschritte des letzten Jahrzehnts rückgängig zu machen und Europa fit für TTIP und CETA zu machen.

Zusätzlich möchte die Kommission auch nachträglich ein Schlupfloch in der 2009 beschlossenen Pestizidverordnung durchsetzen. Die bestehende Ausnahmeregelung von „vernachlässigbarer Exposition“ soll in “vernachlässigbares Risiko“ umgewandelt werden, was einer Aushöhlung des gesetzlich vorgeschriebenden gefahrenbasierten Ansatzes in der EU-Pestizidverordnung bedeutet. Dies ist eine klare Verletzung des EU-Rechts und der demokratisch mit dem EU-Parlament vereinbarten Regeln.

Das Vorsorgeprinzip verlangt ein Verbot von Kosmetik-Hormonen

Insgesamt ist die wissenschaftliche Datenlage aber gerade bei den Kosmetikinhaltsstoffen wie Parabenen, UV-Filtern & Co unbefriedigend. Abschließende Beweis dafür, dass dieses Stoffe die menschliche Gesundheit schädigen, liegen derzeit (noch) nicht vor, entsprechende Hinweise gibt es dafür zahlreiche. Laut EU-Kosmetikverordnung (1223/2009)2 müssen Kosmetikprodukte bei normalem Gebrauch sicher sein und Maßnahmen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gesundheit von Menschen auf dem Vorsorgeprinzip beruhen. Das heißt: eigentlich muss die Kosmetikindustrie beweisen, dass diese Stoffe sicher sind. Und davon, diesen Beweis erbringen zu können, ist die Industrie meilenweit entfernt. Vor diesem Gesichtspunkt bestehen bereits heute alle Voraussetzungen für die Anwendung des Vorsorgeprinzips und damit für ein Verbot der Verwendung dieser besorgniserregenden Chemikalien in Kosmetikprodukten.

Für unsere Gesundheit

Hormonell wirksame Chemikalien sind eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesundheit und die Umwelt. Gemeinsam können wir strengere Regulierungen und sichere Alternativen fördern, um diese Substanzen einzudämmen. Helfen Sie uns, unsere Gesellschaft und die Umwelt zu schützen - spenden Sie jetzt!

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