18.12.2017

Wir klagen die slowakische Atomaufsichtsbehörde wegen geschwärzter Dokumente

Abbruch des Inbetriebnahmeverfahrens für AKW Mochovce 3 und 4 gefordert. Transparenz statt Heimlichtuerei bei Unterlagen zur Reaktorsicherheit.

Am 18. Dezember 2017 reichten wir beim Landesgericht Bratislava (Slowakei) eine verwaltungsrechtliche Klage gegen die slowakische Atomaufsichtsbehörde UJD ein. Seit 32 Jahren sind die Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce in Bau. Zu Beginn dieses Jahres startete die slowakische Behörde das Inbetriebnahmeverfahren mit grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung. Die dabei vorgelegten Dokumente waren so massiv geschwärzt, dass dutzende Seiten unlesbar waren.

Vorgeschobenes 'Terrorismus'-Argument - Informationen mit Relevanz für Atom-Unfälle

Im Oktober 2017 legten wir Berufung gegen die durchgängige Schwärzungen der Dokumente ein. Die Behörde wies diese aber ab, mit der Begründung, dass diese Informationen aufgrund von "Terrorgefahr" und ähnlichen Sicherheitsbedenken bei Nuklearanlagen nicht veröffentlicht werden können. Außerdem hätten viele der angeforderten Informationen gar keine Umweltrelevanz. Das ist nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver, da viele der Informationen keine Relevanz für Terrorismus haben. Dafür betriffft es aber sehr wohl für Atom-Unfälle und die Sicherheit der Bevölkerung von Mitteleuropa.

Während Behörde und Betreiberfirma Slovenské Elektrarne von ‚freiwilliger‘ Öffentlichkeitsbeteiligung spricht, beruht das Verfahren auf einem Entscheid des slowakischen Obersten Gerichtshofes. Demnach soll die Anwendung der Aarhus-Konvention über die Rechte der Bürger:innen auf Information und Beteiligung unmittelbare Gültigkeit haben. Die, zusammen mit slowakischen Partnern und mit Unterstützung der Windkraft Simonsfeld, eingereichte Klage argumentiert, dass z. B. Nuklearabfälle eindeutig unter die Aarhus-Konvention fallen. Diese stellen die klassischen Emissionen dar. Die Frage nach Kühlwasser und den vorhandenen Kapazitäten ist ebenso eine Umweltfrage. Bei einem Störfall können nur ausreichende Kühlmöglichkeiten einen schweren Unfall und somit massive radioaktive Freisetzungen verhindern. Ebenfalls geschwärzt wurden Informationen über die anfallenden radioaktiven Spaltprodukte. Genau diese Informationen über die Menge der zusätzlich erzeugten radioaktiven Stoffe, deren Ausbreitungsreichweite und somit auch Gesundheitsauswirkung auf Pflanzen, Tiere und Menschen betreffen uns Bürger:innen. Nur die Offenlegung der Daten kann Auskunft über den technischen Zustand der Reaktoren bringen.

Verheimlichungs-Verordnung ist rechtswidrig

Die slowakische Behörde erließ zur Rechtfertigung ihrer Sicht, ‚sensible‘ Informationen nicht herauszugeben. Stattdessen wurde eine eigene Verordnung, die es ermöglicht, jegliche Information über Nuklearanlagen zu verheimlichen, veröffentlicht. Die Aarhus-Konvention verlangt jedoch nicht nur die Veröffentlichung von Informationen mit Umweltrelevanz, sondern auch eine restriktive Auslegung bei der Nicht-Veröffentlichung von Information. Da die Aarhus-Konvention auch geltendes EU-Recht ist, fordern wir mit der Klage das Gericht auf, das Inbetriebnahmeverfahren für Mochovce 3 und 4 einzustellen. Außerdem fordern wir den Europäischen Gerichtshof, um ein präjudizielles Verfahren im Sinne von Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu ersuchen.