Pestizidreduktion: Irreführender Indikator der EU-Kommission
Ist Backpulver wirklich gefährlicher als synthetische Pestizide? Der irreführerende Indikator HRI-1 führt zur Bedrohung der Pestizidreduktion und Bio-Landwirtschaft in der EU.
Der irreführende Harmonised Risk Indicator 1 - und wie wir ihn reparieren können
Packt Sie nach diesem Video die Lust, unseren Vertreter:innen im EU-Parlament eine E-Mail zu schreiben? Wir würden uns darüber sehr freuen.
Wichtige Entscheidungen über Pestizideinsatz in Europa:
Heute hat der Europäische Rat Gespräche über Regeln für die nachhaltige Nutzung von Pestiziden (SURexternal link, opens in a new tab) begonnen. Doch es gibt große Sorgen: Die Organisation "Bienen und Bauern retten" und die Bio-Bewegung in Europa warnen davor, dass uns falsche Informationen über Pestizide gegeben werden könnten.
Warum gibt es Sorgen?
Die EU-Kommission hat einen Messwert vorgeschlagen, um zu zeigen, wie viel Pestizid verwendet wird. Aber dieser Vorschlag hat große Fehler. Unser Video zeigt, dass zum Beispiel ein Verbot eines bestimmten Pestizids in den Niederlanden zu einer angeblichen Reduzierung von 60 % führte. Aber in Wirklichkeit wurde es einfach durch ein ähnliches Pestizid ersetzt. Außerdem zeigt das Video, dass der Vorschlag dazu führt, dass ungefährliches Backpulver als viel gefährlicher eingestuft wird als ein wirklich gefährliches Pestizid.
"Der Mogel-Indikator der EU-Kommission schafft die Illusion einer Pestizidreduktion auf dem Papier, während Einsatz und Risiko von Pestiziden auf dem Feld sogar zunehmen können. Zudem belohnt dieses schlecht konzipierte Messinstrument die Verwendung von besonders giftigen chemisch-synthetischen Pestiziden. Sollte er angenommen werden, könnten Bienensterben und die Kontamination von Wasser und Böden sogar weiter zunehmen, während sich EU-Politiker:innen im Ruhm einer erfundenen Pestizidreduktion sonnen."
Warum ist das wichtig?
Diese Fehler könnten der biologischen Landwirtschaft schaden. Der vorgeschlagene Indikator schafft Anreize, die an den beiden Hauptzielen der Farm to Fork-Strategie vorbeizielt: der Reduktion von Pestiziden und der Ausweitung der Biolandwirtschaft.
Was passiert als nächstes?
Die Mitgliedstaaten der EU beraten darüber, welchen Messwert sie verwenden sollen. Am 24. Oktober 2023 wird im Europäischen Parlament darüber abgestimmt. Wir fordern, dass die Agrarminister:innen im Rat die Mängel des Indikators entsprechend korrigieren, um unsere Umwelt und unsere Bauern zu schützen.
Gemeinsam mit "Bienen und Bauern retten" und der europäischen Bio-Bewegung appellieren wir an alle Entscheidungsträger:innen im Parlament und im Rat, kein Messinstrument zu verabschieden, das die Pestizidreduktionspläne der EU ad absurdum führen würde.
Schreiben Sie unseren Vertreter:innen im EU-Parlament ein E-Mail
Gemeinsam mit unseren Partner:innen der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ haben wir eine E-Mail-Aktion gestartet: Machen Sie mit und fordern Sie die zuständigen Landwirtschaftsminister und die EU-Parlamentarier:innen auf, sich für ein starkes Gesetz zur Pestizidreduktion und die Wiederherstellung der Artenvielfalt einzusetzen.
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Zweck: Bereitstellung von Audio-Inhalten über Buzzsprout Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Higher Pixels, 5133 San Jose Blvd, Jacksonville, FL 32207, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Audioinhalten über Buzzsprout wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
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Zweck: Bereitstellung von Web-Formularen mit Typeform Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten Ihrer Anfrage Speicherdauer: variabel Auftragsverarbeiter: TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betriebs der technischen Systeme/p>
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotteron Karten
Zweck: Bereitstellung von Karten-Inhalten über Spotteron Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Spotteron GmbH, Faßziehergasse 5/16, 1070 Wien, Österreich Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Karten-inhalten über Spotteron wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google Formulare (Standard)
Zweck: Bereitstellung von Formularen über Google Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die eingegebenen Inhalte Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Die Eingabemöglichkeit für Google-Formulare wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.