17.02.2020

Tiefschlag gegen Österreichs LandwirtInnen und KonsumentInnen

Neue Dokumente belegen, dass Österreich für den Import von Produkten eintrat, die Rückstände von Pestiziden aufweisen, die in der EU verboten sind.

Heute wurde bekannt, dass Österreich im Jahr 2018 dafür eintrat, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse in die EU eingeführt werden dürfen, auch wenn diese Rückstände von Pestiziden aufweisen, die in der EU aufgrund inakzeptabler Gesundheitsgefahren verboten sind.

Die EU-Pestizidverordnung verbietet Chemikalien mit erbgutverändernden, hormonstörenden, fortpflanzungsschädigenden oder krebserregenden Eigenschaften. Mit diesem gefahrenbasierten Ansatz (= Zulassung erfolgt nur wenn keine Gesundheitsgefahren bestehen) soll verhindert werden, dass besonders besorgniserregende Stoffeexternal link, opens in a new tab in die Lebensmittelkette gelangen. Anders als in der EU, dürfen diese Stoffe in den USA entsprechend dem risikobasierten Ansatz angewendet werden (= Verbot folgt erst, wenn bereits Schaden entstanden ist).

Internationale Chemiekonzerne und die USA attackierenexternal link, opens in a new tab seit langem unseren gefahrenbasierten Ansatz in der EU. Dieser führe zu „Handelsverzerrungen“, denn Produkte mit Pestiziden, die in der EU verboten aber in der USA zugelassen sind, dürfen nicht importiert werden.

EU knickt unter Lobby-Druck ein

Der nun erschienene Bericht der NGO Corporate Europe Observatory (CEO)external link, opens in a new tab belegt den wachsenden Lobby-Druck von Pestizidkonzernen (BASF, Syngenta, Bayer etc.) und Handelspartnern wie der USA und Kanada auf die EU-Kommission.

2017 erteilte die EU der Forderung nach Importerlaubnissen mit belasteten Produkten noch eine klare Absage.

Ein Jahr später knickte sie allerdings ein und schlug den Mitgliedsstaaten einen Kompromissexternal link, opens in a new tab vor: Zwar sollten gefährliche Stoffe weiterhin in der EU verboten werden, allerdings sollen Drittländer wie die USA Importtoleranzen beantragen dürfen. Der Antrag soll dann einer Risikobewertung unterzogen werden und von Fall zu Fall entschieden werden, ob importiert werden darf oder nicht.

Als wäre dieser Vorschlag nicht schon ein Tiefschlag gegen die europ. LandwirtInnen, schockiert uns die Stellung Österreichs zu diesem Antrag noch viel mehr:

Österreich stimmt für noch stärkere Aufweichung

Eine interne Mitteilung an den Kabinettchef von Gesundheitskommissar Andriukaitis belegt nun, dass Österreich den Antrag nicht nur nicht ablehnte, sondern den Import von Produkten mit (bei uns) verbotenen Pestiziden sogar noch erleichtern möchte:

„...several Member States supported an exclusively risk-based approch to the deletion of old ITs (import-tolerances) and setting of new ITs (AT, DE, LT, NL, PL, PT, UK)…“

Übersetzt heißt das soviel wie: Österreich unterstützt einen rein risikobasierten Ansatz wenn es darum geht Importtoleranzen neu zu beurteilen. Wird nun ein Pestizidwirkstoff in der EU verboten - weil mit Studien belegt wurde, dass er inakzeptable Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier mit sich bringt - sollen Produkte aus Drittländern weiterhin importiert werden dürfen, wen sie Rückstände dieses Stoffes aufweisen. Und das einfach so, ohne Antrag oder Überprüfung.

Die Zuständigkeit für Fragen der Lebensmittelsicherheit und damit auch für Fragen von Pestizidgrenzwerten in Lebensmitteln liegt beim Gesundheitsministerium, das damals Beate Hartinger-Klein (FPÖ) angeführt hat. Wer tatsächlich Österreich bei dem entsprechenden Meeting in Brüssel vertreten hat, ist leider nicht öffentlich einsehbar, da diese Sitzungsprotokolle geheim sind.

Diese Haltung Österreichs gefährdet nicht nur die Gesundheit aller EuropäerInnen, sondern bedroht auch die Existenzgrundlage der österreichischen Bäuerinnen und Bauern. Sie werden in diesem Fall einem unfairen Wettbewerb mit importierten Produkten ausgesetzt, die weit niedrigere Produktions- und Gesundheitsstandards erfüllen müssen.

Der jetzige Gesundheitsminister Rudi Anschober, muss diesen Fehler nun schleunigst korrigieren und klar stellen, dass Österreich den Schutz der Gesundheit über den freien Warenverkehr stellt.