Heute wurde bekannt, dass Österreich im Jahr 2018 dafür eintrat, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse in die EU eingeführt werden dürfen, auch wenn diese Rückstände von Pestiziden aufweisen, die in der EU aufgrund inakzeptabler Gesundheitsgefahren verboten sind.
Die EU-Pestizidverordnung verbietet Chemikalien mit erbgutverändernden, hormonstörenden, fortpflanzungsschädigenden oder krebserregenden Eigenschaften. Mit diesem gefahrenbasierten Ansatz (= Zulassung erfolgt nur wenn keine Gesundheitsgefahren bestehen) soll verhindert werden, dass besonders besorgniserregende Stoffe in die Lebensmittelkette gelangen. Anders als in der EU, dürfen diese Stoffe in den USA entsprechend dem risikobasierten Ansatz angewendet werden (= Verbot folgt erst, wenn bereits Schaden entstanden ist).
Internationale Chemiekonzerne und die USA attackieren seit langem unseren gefahrenbasierten Ansatz in der EU. Dieser führe zu „Handelsverzerrungen“, denn Produkte mit Pestiziden, die in der EU verboten aber in der USA zugelassen sind, dürfen nicht importiert werden.