EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von Trifluoressigsäure TFA

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure TFA offiziell als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Die Entscheidung gilt als bedeutender Wendepunkt in der Bewertung der weit verbreiteten PFAS-Verbindung und könnte weitreichende Folgen für die Zulassung von Pestiziden haben, die TFA freisetzen. GLOBAL 2000 fordert nun rasche regulatorische Maßnahmen und die Festlegung verbindlicher Grenzwerte.

Wendepunkt bei der Bewertung von TFA

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Ewigkeitschemikalie TFA (Trifluoressigsäure) offiziell als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Künftig wird TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B geführt und trägt den Gefahrenhinweis:

„Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“

Mit dieser Entscheidung sehen Umweltorganisationen einen Wendepunkt in der Bewertung der weit verbreiteten PFAS-Chemikalie. Österreich und die AGES werden aufgefordert, gesetzlich sichere Grenzwerte für TFA festzulegen.

Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht mehr erfüllt

Diese Entscheidung hat nach Einschätzung von GLOBAL 2000 unmittelbare Auswirkungen auf PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen.

Helmut Burtscher-Schaden mit Wasserglas

„Heute ist ein Wendepunkt. Die EU bestätigt: TFA ist keine harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine Ewigkeitschemikalie mit schwerwiegenden Gefahreneigenschaften, die sich dauerhaft in der Umwelt anreichert. Nach den Vorgaben der EU-Pestizidverordnung hat das unmittelbare Konsequenzen für PFAS-Pestizide, die Trifluoressigsäure freisetzen. Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr.“

Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000

Studien zeigen Auswirkungen auf Fortpflanzung und Entwicklung

Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren Studien, in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus sowie bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und der Spermienzahl ausgelöst hat.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden bei der Bewertung durch die EU-Chemikalienagentur berücksichtigt.

Neue Einstufung hat Folgen für Pestizidzulassungen

Ein Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Prof. Dr. Peter Hilpold, das im Auftrag von GLOBAL 2000 erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass die EU-Pestizidverordnung fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 1B grundsätzlich von der Genehmigung ausschließt.

Laut Gutachten gilt dieses Ausschlusskriterium auch dann, wenn relevante Abbauprodukte diese Eigenschaften aufweisen. Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerrufen, wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

„Die Behörden können sich nicht weiter auf wissenschaftliche Unsicherheiten berufen. Die entscheidende wissenschaftliche Frage ist mit der veröffentlichten Entscheidung der EU-Chemikalienagentur geklärt. Folglich erfüllen PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, die Zulassungsvoraussetzungen nicht“, so Burtscher-Schaden.

PMT- und vPvM-Einstufung verschärfen die Problematik

Zusätzlich wurde TFA als PMT (persistent, mobil, toxisch) sowie als vPvM (äußerst persistent, äußerst mobil) eingestuft.

Diese Bewertungen bedeuten, dass TFA nicht nur als fortpflanzungsgefährdend gilt, sondern zugleich extrem langlebig und mobil im Wasserkreislauf ist.

„Die Kombination aus Persistenz, Mobilität und Toxizität macht den Stoff besonders problematisch. Nach Erkenntnissen des deutschen Umweltbundesamtes sind PFAS-Pestizide die wichtigste Quelle der TFA-Belastung des Grundwassers und setzen potentiell jährlich bis zu 434 Tonnen allein in Deutschland frei.“

GLOBAL 2000 fordert rasches Handeln

GLOBAL 2000 fordert die zuständigen Behörden in Österreich sowie die Europäische Kommission auf, die Zulassungen aller TFA-freisetzenden PFAS-Pestizide unverzüglich zu überprüfen und die erforderlichen regulatorischen Konsequenzen zu ziehen.

Mit der offiziellen Einstufung durch die ECHA sieht die Umweltschutzorganisation die wissenschaftliche Grundlage für entsprechende behördliche Maßnahmen nun als gegeben an.

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