16.11.2023

Glyphosat: Wiederzulassung durch EU-Kommission

Auch in der zweiten Abstimmung gab es keine Mehrheit im EU-Parlament zur Wiederzulassung von Glyphosat. Dennoch kündigt die EU-Kommission eine Verlängerung der Zulassung an. Wir fordern das Verbot von Glyphosat und somit die Einhaltung des EU-Vorsorgeprinzips.

Heute hat der Berufungsausschuss der Mitgliedstaaten über die Wiederzulassung von Glyphosat abgestimmt. Obwohl auch diese zweite Abstimmung zu einem Misstrauensvotum gegen den Persilschein der EU-Behörden wurde, kündigte die EU-Kommission noch am selben Tag an, das umstrittene Pflanzengift trotz fehlender Unterstützung durch die Mitgliedstaaten im Alleingang zuzulassen.

Foto von Helmut Burtscher-Schaden

"Dass die EU-Kommission trotz mangelnder Unterstützung durch die Mitgliedstaaten und trotz der erdrückenden Beweislast für die Gefahren durch Glyphosat das Pflanzengift im Alleingang für weitere 10 Jahre genehmigen will, trägt nicht dazu bei, das Vertrauen in die Europäischen Institutionen zu stärken. Besonders brisant ist, dass erst vor wenigen Tage besorgniserregende erste Datenexternal link, opens in a new tab aus der ersten unabhängigen tierexperimentellen Krebsstudie mit Glyphosat vorgestellt wurden und die Kommission nicht einmal deren Prüfung durch die Behörden abgewartet hat.”

 

Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei GLOBAL 2000

Kommission ignoriert Vorsorgeprinzip

Gründe für ein Glyphosat-Verbot auf Basis des EU-Vorsorgeprinzips sind zahlreich. Dazu zählen der bis heute ungelöste Widerspruch zwischen Behörden und der WHO-Krebsforschungsagentur IARC bei der Bewertung der Karzinogenität, Enthüllungen über nicht vorgelegte Studien und Datenlücken im Zulassungsantrag des Herstellerkonsortiums, sowie die kürzlich präsentierten besorgniserregenden Vorab-Ergebnisse aus der oben genannten Langzeit-Krebsstudie zu Glyphosat.

Das Vorsorgeprinzip ist sowohl in Artikel 1 der EU-Pestizidverordnungexternal link, opens in a new tab als auch im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Es besagt, dass bei wissenschaftlicher Unsicherheit über mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt präventive Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Schäden zu vermeiden oder zu verringern. Es dient als Leitlinie für die EU, um proaktiv zu handeln, selbst wenn vollständige wissenschaftliche Beweise über die möglichen Folgen einer Handlung fehlen. Die ersten Verbote von bienengefährlichen Insektiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide im Sommer 2013 basierten auf diesem Vorsorgeprinzip. 

Wie geht es weiter?

Bislang hat die Kommission nur ihre Absichtexternal link, opens in a new tab der Glyphosat-Wiederzulassung bekundet. Eine formelle Entscheidung muss erst getroffen werden. GLOBAL 2000 appelliert an die Kommission, Glyphosat auf Basis des EU-Vorsorgeprinzips zu verbieten. Denn bei Glyphosat sind die Voraussetzungen für eine Anwendung des Vorsorgeprinzips, um das Pflanzengift vom Markt zu nehmen, ganz klar erfüllt.

 

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