Auch in der zweiten Abstimmung gab es keine Mehrheit im EU-Parlament zur Wiederzulassung von Glyphosat. Dennoch kündigt die EU-Kommission eine Verlängerung der Zulassung an. Wir fordern das Verbot von Glyphosat und somit die Einhaltung des EU-Vorsorgeprinzips.
Heute hat der Berufungsausschuss der Mitgliedstaaten über die Wiederzulassung von Glyphosat abgestimmt. Obwohl auch diese zweite Abstimmung zu einem Misstrauensvotum gegen den Persilschein der EU-Behörden wurde, kündigte die EU-Kommission noch am selben Tag an, das umstrittene Pflanzengift trotz fehlender Unterstützung durch die Mitgliedstaaten im Alleingang zuzulassen.
"Dass die EU-Kommission trotz mangelnder Unterstützung durch die Mitgliedstaaten und trotz der erdrückenden Beweislast für die Gefahren durch Glyphosat das Pflanzengift im Alleingang für weitere 10 Jahre genehmigen will, trägt nicht dazu bei, das Vertrauen in die Europäischen Institutionen zu stärken. Besonders brisant ist, dass erst vor wenigen Tage besorgniserregende erste Datenexternal link, opens in a new tab aus der ersten unabhängigen tierexperimentellen Krebsstudie mit Glyphosat vorgestellt wurden und die Kommission nicht einmal deren Prüfung durch die Behörden abgewartet hat.”
Kommission ignoriert Vorsorgeprinzip
Gründe für ein Glyphosat-Verbot auf Basis des EU-Vorsorgeprinzips sind zahlreich. Dazu zählen der bis heute ungelöste Widerspruch zwischen Behörden und der WHO-Krebsforschungsagentur IARC bei der Bewertung der Karzinogenität, Enthüllungen über nicht vorgelegte Studien und Datenlücken im Zulassungsantrag des Herstellerkonsortiums, sowie die kürzlich präsentierten besorgniserregenden Vorab-Ergebnisse aus der oben genannten Langzeit-Krebsstudie zu Glyphosat.
Das Vorsorgeprinzip ist sowohl in Artikel 1 der EU-Pestizidverordnungexternal link, opens in a new tab als auch im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Es besagt, dass bei wissenschaftlicher Unsicherheit über mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt präventive Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Schäden zu vermeiden oder zu verringern. Es dient als Leitlinie für die EU, um proaktiv zu handeln, selbst wenn vollständige wissenschaftliche Beweise über die möglichen Folgen einer Handlung fehlen. Die ersten Verbote von bienengefährlichen Insektiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide im Sommer 2013 basierten auf diesem Vorsorgeprinzip.
Wie geht es weiter?
Bislang hat die Kommission nur ihre Absichtexternal link, opens in a new tab der Glyphosat-Wiederzulassung bekundet. Eine formelle Entscheidung muss erst getroffen werden. GLOBAL 2000 appelliert an die Kommission, Glyphosat auf Basis des EU-Vorsorgeprinzips zu verbieten. Denn bei Glyphosat sind die Voraussetzungen für eine Anwendung des Vorsorgeprinzips, um das Pflanzengift vom Markt zu nehmen, ganz klar erfüllt.
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Zweck: Bereitstellung von Audio-Inhalten über Buzzsprout Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Higher Pixels, 5133 San Jose Blvd, Jacksonville, FL 32207, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Audioinhalten über Buzzsprout wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
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Zweck: Bereitstellung von Web-Formularen mit Typeform Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten Ihrer Anfrage Speicherdauer: variabel Auftragsverarbeiter: TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betriebs der technischen Systeme/p>
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Zweck: Bereitstellung von Karten-Inhalten über Spotteron Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Spotteron GmbH, Faßziehergasse 5/16, 1070 Wien, Österreich Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Karten-inhalten über Spotteron wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt.
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Zweck: Bereitstellung von Formularen über Google Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die eingegebenen Inhalte Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Die Eingabemöglichkeit für Google-Formulare wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.