Glyphosat - Keine Mehrheit in EU-Ausschuss für neue Zulassung
Am 13. Oktober 2023 wurde über eine Wiederzulassung von Glyphosat bis 2033 in der EU-Kommission abgestimmt. Bei der Abstimmung gab es keine eindeutige Mehrheit für Glyphosat. Wie geht es jetzt weiter?
Die EU-Mitgliedsstaaten konnten heute keine qualifizierte Mehrheit für die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat erzielen. GLOBAL 2000 und das Europäische Pestizid-Netzwerk PAN Europe begrüßen dieses Ergebnis.
Österreich stimmt gegen den Antrag
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Malta, Frankreich und die Niederlande haben sich ihren Stimmen enthalten. Während Österreich, Kroatien und Luxemburg gegen die Wiederzulassung gestimmt haben, was GLOBAL 2000 begrüßt. Für eine qualifizierte Mehrheit wird die Zustimmung von mindestens 55 % der EU-Staaten gebraucht, die gleichzeitig mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Misstrauensvotum der Mitgliedsstaaten gegen Zulassungsbehörden
„Dass die Mitgliedstaaten einer Zulassung von Glyphosat nicht zugestimmt haben, ist ein Misstrauensvotum gegen die EU-Zulassungsbehörden EFSA und ECHA. Leider ist dieses Misstrauen berechtigt. Denn die Behörden stellten Glyphosat einen Persilschein aus, obwohl unabhängige Studien und - teilweise auch die Studien der Hersteller - klar zeigen, dass Glyphosat die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung verfehlt. Zudem stehen die Antragsteller im Verdacht, unvorteilhafte Studien und Daten zurückgehalten zu haben.“
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen werden die Mitgliedsstaaten erneut zur Abstimmung über den Vorschlag der EU-Kommission zur Wiederzulassung eingeladen. Es wird erwartet, dass die Kommission den Vorschlag anpassen wird. Sollte erneut keine qualifizierte Mehrheit erreicht werden, liegt die Entscheidung allein bei der Kommission.
GLOBAL 2000 fordert: Österreich muss nun im Rat für mehrheitliches Nein werben
Wir fordern, dass politische Entscheidungsträger:innen die Ergebnisse dieser unabhängigen Forschung bei ihrer für die Gesundheit der Europäer:innen und die Umwelt folgenschweren Entscheidung berücksichtigen werden.
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Zweck: Bereitstellung von Audio-Inhalten über Buzzsprout Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Higher Pixels, 5133 San Jose Blvd, Jacksonville, FL 32207, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Audioinhalten über Buzzsprout wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Typeform
Zweck: Bereitstellung von Web-Formularen mit Typeform Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten Ihrer Anfrage Speicherdauer: variabel Auftragsverarbeiter: TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betriebs der technischen Systeme/p>
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotteron Karten
Zweck: Bereitstellung von Karten-Inhalten über Spotteron Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Spotteron GmbH, Faßziehergasse 5/16, 1070 Wien, Österreich Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Karten-inhalten über Spotteron wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google Formulare (Standard)
Zweck: Bereitstellung von Formularen über Google Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die eingegebenen Inhalte Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Die Eingabemöglichkeit für Google-Formulare wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.