Klage gewonnen: Vorwurf der Pestizid-Lobby ist unwahr

Das Handelsgericht Wien hat in erster Instanz festgestellt: Der zentrale CO₂-Vorwurf der Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP) gegen unsere Pestizid-Auswertung war unwahr. Die IGP wurde zum öffentlichen Widerruf verpflichtet - die weitere Verbreitung ist bereits untersagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dieser Erfolg vor Gericht rückt die eigentliche Debatte wieder in den Mittelpunkt: der starke Anstieg besonders problematischer Pestizide.

Worum es ging: Der starke Anstieg problematischer Pestizide

Am 5. Dezember 2025 veröffentlichten wir als erste Organisation die damals erstmals verfügbaren Pestiziddaten des Landwirtschaftsministeriums. Unsere Auswertung zeigte:

  • Die mit Substitutionskandidaten (Pestizide, die die EU wegen ihrer Gefährlichkeit durch sicherere Alternativen ersetzen will) behandelbare Fläche hat sich unseren Berechnungen zufolge seit 2010 etwa verdoppelt.

  • Die mit PFAS-Pestiziden behandelbare Fläche hat sich nahezu verdreifacht.

PFAS-Pestizide gehören zu den sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ und tragen zur Belastung von Umwelt und Trinkwasser bei. Die Ergebnisse unserer Analyse betreffen daher nicht nur die Landwirtschaft - ob im Trinkwasser, im Essen oder in unserer Umgebung - es betrifft uns alle.

Helmut Burtscher-Schaden mit Wasserglas

„Das alarmierende Ergebnis unserer Auswertung war, dass gerade besonders problematische Pestizide den stärksten Anstieg zeigten: Die mit sogenannten Substitutionskandidaten behandelbare Fläche hat sich seit 2010 etwa verdoppelt, jene von PFAS-Pestiziden nahezu verdreifacht. Dieser Befund verlangt eine sachliche Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt."

Dr. Helmut Burtscher-Schaden, GLOBAL 2000-Umweltchemiker

Falsche Behauptung lenkte von alarmierenden Pestizid-Daten ab

Statt über diese Entwicklungen zu diskutieren, reagierte die IGPexternal link, opens in a new tab (Interessenvertretung von Bayer/Monsanto, Syngenta und BASF in Österreich) mit Desinformation: Sie behauptete, GLOBAL 2000 hätte bei der Auswertung CO₂, das in der Lagerhaltung verwendet wird, fälschlicherweise mitgerechnet. Dieser angebliche Fehler habe den berechneten Pestizid-Anstieg um 22 % verursacht.

Die Folge: Die mediale Berichterstattung verlagerte sich von einem alarmierenden Pestizidanstieg hin zu einer Debatte über einen vermeintlichen Berechnungsfehler.

„Wenn falsche Tatsachenbehauptungen dazu führen können, dass unangenehme gesellschaftliche Debatten abgewürgt werden, ist das Gift für eine demokratische Debattenkultur“, sagt Helmut Burtscher-Schaden.

Nun bestätigt das Handelsgericht Wien: Die CO₂-Behauptung der IGP gegen die Pestizid-Auswertung von GLOBAL 2000 war unwahr. Die IGP muss diese Behauptung öffentlich widerrufen und darf sie nicht weiterverbreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht ordnet öffentlichen Widerruf an

Das Handelsgericht Wien hat unserer Klage in erster Instanz weitgehend stattgegeben:

  • Die CO₂-Behauptung der IGP ist unwahr.
  • Die IGPexternal link, opens in a new tab muss die Behauptung öffentlich widerrufen: auf ihrer Website, auf fünf weiteren Websites (u.a. lko.at) und per APA-OTS an alle Empfänger:innen der ursprünglichen Aussendung.
  • Der Widerruf muss zwei Monate lang online bleiben.
  • Die weitere Verbreitung der Behauptung ist der IGP bereits per einstweiliger Verfügung untersagt.

Auch zur Beweislage äußerte sich das Gericht deutlich:

  • Ein von der IGP selbst beantragter Zeuge bestätigte, dass CO₂ bei einer Flächenberechnung nicht berücksichtigt werden kann.
  • Die IGP hatte nicht bei uns nachgefragt, obwohl unsere Erläuterungen zur Berechnungsmethode bereits vorlagen.
  • Die IGP hatte Kenntnis von unserer Presseaussendung, in der die Berechnungsmethode beschrieben war

  • Das Gericht bewertete das Vorgehen der IGP als „zumindest leicht fahrlässig“.

Stellen wir die Fakten in den Mittelpunkt

Jetzt sind Ministerium, Landwirtschaftskammer und Bauernbund gefordert: Wir erwarten nun auch von der Landwirtschaftskammer Österreich, dem steirischen Bauernbund und dem Landwirtschaftsministerium, ihre damaligen Aussagen zur CO₂-Behauptung öffentlich richtigzustellen.

Damit rückt wieder jene Frage in den Mittelpunkt, um die es von Anfang an ging:

Traktor spritzt auf Feld mit grünen Pflanzen

GLOBAL 2000 / Eva Mai

Seit 2010: etwa Verdoppelung bei den gefährlicheren Pestiziden, nahezu Verdreifachung bei PFAS-Pestiziden

Genau darüber braucht es eine faktenbasierte öffentliche Diskussion.

Wir müssen über Risiken für Umwelt, unsere Gesundheit und unser Trinkwasser sprechen und wirksame Maßnahmen zu unserem Schutz einsetzen.

Helfen Sie mit, die Wahrheit zu verteidigen

Danke an all unsere Unterstützer:innen, die es möglich gemacht haben, die Klage gegen die Industriegruppe Pflanzenschutz durchzustehen. Nur dank der unabhängigen Unterstützung durch Spender:innen können wir falsche Behauptungen richtigstellen und wissenschaftliche Fakten verteidigen.

Helfen Sie jetzt, damit wir falschen Behauptungen auch künftig entgegentreten können. Vielen Dank! 

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