19.05.2020

Kommt österreichisches Glyphosatverbot doch?

Nationalrat reicht erneut österreichisches Totalverbot von Glyphosat bei der EU-Kommission ein.

Heute hat der heimische Nationalrat das geplante österreichische Glyphosatverbot erneut - und dieses Mal formaljuristisch korrekt - zur Notifizierung an die Europäische Kommission geschickt hat. Nun liegt der Ball wieder in Brüssel. Drei Monate hat die EU-Kommission jetzt Zeit, um den Gesetzesvorschlag zu prüfen.

Ein Totalverbot von Glyphosat wäre ein großer Erfolg unserer jahrelanger Arbeit gegen gefährliche Pestizide. 

Bereits im Juli 2019 wurde im Nationalrat über ein bundesweites Totalverbot von Glyphosat abgestimmt. Doch aufgrund eines Formfehlers ließ Übergangsministerin Brigitte Bierlein das Gesetz nicht in Kraft treten. Lesen Sie hier was damals geschah:

9.12.2019 - Übergangsministerin verhindert Glyphosatverbot 

EU-Kommission erklärt österreichisches Glyphosatverbot für rechtskonform - doch Übergangskanzlerin Brigitte Bierlein will Verbot wegen eines Formfehlers nicht in Kraft treten lassen.

Das österreichische Glyphosatverbot, welches im Juli 2019 im Österreichischen Parlament mit den Stimmen aller Parteien mit Ausnahme der ÖVP verabschiedet wurde, könnte laut EU-Kommission, wie beschlossen ab 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Denn nachdem am 29.11.2019 die gesetzlich vorgesehene dreimonatige Stillhaltefrist abgelaufen war, wurde am 3.12. auf der Website der EU-Kommission ersichtlich, dass auf einen Einspruch verzichtet wurde. Doch Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein möchte das österreichische Glyphosatverbot nicht mit Jahresanfang gelten lassen. Grund dafür ist ein Formfehler: Das Gesetz hätte der EU vor der Abstimmung im Parlament als Vorschlag zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist. 

Wenn ein souveräner EU-Mitgliedstaat trotz klarer Mehrheit im Parlament und breiter Unterstützung in der Bevölkerung eine wahrscheinlich krebserregendes Pestizid nicht verbieten kann, dann läuft etwas grundlegend falsch in Europa. Es ist zu vermuten, dass das was die EU-Kommission als Formalfehler bezeichnet, tatsächlich eine bewusste Entscheidung des Parlaments war, da sich eine Notifizierung im Voraus – als Entwurf – mit anschließender Abstimmung in der kurzen Zeit des freien Spiels der Kräfte vor der Nationalratswahl nicht ausgegangen wäre.

Entscheidend ist aber, dass auch nach der Nationalratswahl, jene Parteien, die in der Vergangenheit gegen die Zulassung von Glyphosat aufgetreten waren, über eine deutliche Parlamentsmehrheit verfügen. Um das Vertrauen in die EU und die Österreichische Politik wieder herzustellen, ist es daher wichtig, dass das Parlament den ‚Formfehler‘ repariert und das Glyphosatverbot zum Schutz der Menschen sichert.

Dazu müssen jene Parlamentsparteien, die das Glyhosatverbot wollen, jenen Entschließungsantrag unterstützen, mit dem die SPÖ die Bundeskanzlerin dazu auffordert, einen gleichlautenden Gesetzestext wie im bisherigen Glyphosat-Verbot - nur dieses Mal als “Vorschlag” tituliert - zur “Notifizierung” nach Brüssel zu schicken. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten hätten dann erneut drei Monate Zeit, den Gesetzesvorschag zu prüfen. Bleibt ein Einspruch in Form einer “ausführlichen Stellungnahme” aus, dann kann das wegweisende Glyphosatverbot endlich kommen.

Erstes glyphosatfreies Land

Österreich würde mit dem Verbot als erstes Land der Europäischen Union den Ausstieg aus Glyphosat vollziehen. Es wäre wichtig, dass unsere Bäuerinnen und Bauern jene Unterstützung erhalten, die ihnen den Umstieg auf eine glyphosatfreie Produktionsweise erleichtert. 'Herkunftsland Österreich' könnte in ganz Europa für Freiheit von Glyphosat stehen.

Rechtswidrig oder nicht?

Im Vorfeld waren von verschiedener Seite Zweifel an der Vereinbarkeit des österreichischen Glyphosatverbots mit EU-Recht laut geworden. Bereits einen Tag nach dem Parlamentsbeschluss hatte der Glyphosat-Hersteller Bayer CropScience die Legitimität des Verbots angezweifelt und die Prüfung rechtlicher Schritte angekündigt. Auch Vertreter der ÖVP hatten das Verbot als EU-rechtswidrig bezeichnet und sich dabei auf eine von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger beauftragte „Nationale Machbarkeitsstudie zum Glyphosatausstieg“ berufen. Diese war zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Glyphosatausstieg nicht machbar sei. Daraufhin wurde die EU-Kommission aufgefordert, rasch zu einer möglichen Rechtswidrigkeit des österreichischen Glyphosatverbots Stellung zu beziehen.

Die Notifizierungsrichtlinie (EU) 2015/1535 sieht für die Kommission und EU-Mitgliedsstaaten zwei Möglichkeiten vor, Stellung zu beziehen: Eine sogenannte „ausführliche Stellungnahme“, wäre dann abzugeben, wenn sich herausstellte, dass der Gesetzesentwurf „Hemmnisse für den freien Warenverkehr“ schaffen kann. Dies hätte zur Folge, dass die Stillhaltefrist um drei weitere Monate ausgedehnt wird und der betroffene Mitgliedstaat Maßnahmen erläutern muss, die er zu ergreifen beabsichtigt. Alternativ dazu können die Kommission und die Mitgliedstaaten auch sogenannte „Bemerkungen“ über einen notifizierten Entwurf vorbringen, der mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang zu stehen scheint, dessen Auslegung jedoch eine Klarstellung erfordert. 

Da die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten auf das Rechtsinstrument einer „ausführlichen Stellungnahme“ verzichtet haben, sondern lediglich Bemerkungen übermittelten, würde dem Inkrafttreten des österreichischen Glyphosatverbots nichts mehr im Weg stehen, wäre da nicht dieser eine Formfehler.

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