Wir fechten Wiederzulassung von Glyphosat vor EU-Gericht an
Gemeinsam mit PAN Europe ziehen wir vor das EU-Gericht. Denn rechtliche und wissenschaftliche Kriterien stehen in direktem Widerspruch zur Wiederzulassung von Glyphosat.
Die Europäische Kommission wird in den nächsten Tagen das Herbizid Glyphosat für weitere 10 Jahre formell zulassen. Gemeinsam mit dem Pestizid-Aktions-Netzwerk PAN Europeexternal link, opens in a new tab und weitere PAN Europe-Mitgliedsorganisationen werden wird die Zulassung von Glyphosat vor dem EU-Gericht anfechten.
Die Wiederzulassung steht im direkten Widerspruch zu den Erkenntnissen zahlreicher unabhängiger Wissenschaftler:innen, die die Auswirkungen von Glyphosat erforscht haben. Sie widerspricht dem Willen der großen Mehrheit der Europäer:innenexternal link, opens in a new tab und ignoriert die dringende Notwendigkeit und das politische Engagement, den Pestizideinsatz zu reduzieren. Vor allem aber verstößt sie gegen die EU-Pestizidverordnung, die dem Schutz der Gesundheit und der biologischen Vielfalt Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einräumt.
Österreich stimmte erneut gegen Wiederzulassung
Direkt nach der Abstimmung im Berufungsausschuss der EU-Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission im Alleingang angekündigtexternal link, opens in a new tab, Glyphosat für weitere 10 Jahre zuzulassen. Bei der Abstimmung war es der Kommission nicht gelungen, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung zu gewinnen. Gegen die Wiederzulassung stimmten Österreich, Kroatien und Luxemburg. Große Länder wie Frankreich, Deutschland und beim Berufungsausschuss auch Italien enthielten sich der Stimme, ebenso wie Belgien, Bulgarien, Malta und die Niederlande. Für die Verlängerung stimmten Länder, die tatsächlich lediglich 42 % der EU-Bürger:innen repräsentieren.
"Jahrzehntelang konnten nur die Hersteller Einspruch gegen Zulassungsentscheidungen vor Gericht erheben. Sie haben dieses Recht oft ausgenutzt, um für sie ungünstige Entscheidungen anzufechten. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2021 haben nun aber auch Umwelt-NGOs und Bürger:innen die Möglichkeit, ihre Umweltrechte vor dem Gerichtshof der EU geltend zu machen. Der aktuelle Fall bietet die Gelegenheit zu beweisen, dass die Wiederzulassung von Glyphosat nicht mit der EU-Pestizidverordnung in Einklang steht.”
Wissenschaftler:innen äußern Bedenken
Wissenschaftler:innen äußern Bedenken bezüglich der Bewertung von Glyphosat durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Obwohl die EFSA zahlreiche Glyphosat-Studien der letzten zehn Jahre begutachtet hat, wurden nur 30 (1,8 %) als relevant und zuverlässig für ihre Bewertung betrachtet. In Belgien und den Niederlanden haben über 300 Wissenschaftler:innen, darunter mehr als 100 Universitätsprofessor:innen, ihre Regierungen aufgefordert, die Zulassung von Glyphosat abzulehnen.
Probleme mit der Einhaltung von Daten und Bewertungen
PAN Germany weist darauf hin, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) klare Beweise für krebserregende Wirkungen von Glyphosat ignorierte und neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht berücksichtigte. Das Versäumnis, wichtige Gesundheitsfragen angemessen zu behandeln, wird als potenzieller direkter Schaden für die Menschen betrachtet. Epidemiologische Studien weisen auf mögliche Zusammenhänge zwischen Glyphosat und verschiedenen Krankheiten hin. Zudem wird betont, dass Glyphosat auch verheerende Auswirkungen auf die Umwelt haben kann, indem es aquatische und terrestrische Arten schädigt, Ökosysteme bedroht und Wasserquellen in Europa verunreinigt. Trotz zahlreicher neuerer wissenschaftlicher Studien, die auf Umweltschäden hinweisen, haben die EU-Behörden anscheinend den Schluss gezogen, dass Glyphosat sicher sei.
Für eine gesunde Zukunft
Gemeinsam können wir eine Zukunft schaffen, in der unsere Natur geschützt und unsere Gesundheit bewahrt wird. Helfen Sie uns dabei, diese dringende Mission voranzutreiben - Mit Ihrer Spende können wir Aufklärungskampagnen starten, um das Bewusstsein für die Auswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt und die Gesundheit zu schärfen. Danke!
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Zweck: Bereitstellung von Web-Formularen mit Typeform Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten Ihrer Anfrage Speicherdauer: variabel Auftragsverarbeiter: TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betriebs der technischen Systeme/p>
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Zweck: Bereitstellung von Karten-Inhalten über Spotteron Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Spotteron GmbH, Faßziehergasse 5/16, 1070 Wien, Österreich Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Karten-inhalten über Spotteron wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt.
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