Erfolg: Der EU-Gerichtshof erklärt Notfallzulassungen für Neonicotinoide für rechtswidrig.
Neonicotinoide sind Insektizide, die in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Seit 2019 ist der Einsatz von Neonicotinoiden in der EU verboten. GLOBAL 2000 hat viele Jahr lang für dieses Verbot gekämpft. Denn Neonicotinoide sind mitverantwortlich für das Bienensterben.
Doch trotz des EU-weiten Verbots, landen Neonicotinoide Jahr für Jahr auf österreichischen Zuckerrübenfeldern. Das passiert deshalb, weil das Verbot über das Schlupfloch der Notfallzulassungen umgangen wird.
In Österreich gab es seit dem Verbot jedes Jahr zumindest eine Notfallzulassung für Neonicotinoide zur Behandlung von Zuckerrüben-Saatgut.
"Dass diese Praxis rechtswidrig ist, hatte GLOBAL 2000 bereits 2019 betont, und gegen die Notfallzulassungen von bienengefährlichen Neonicotinoide in Österreich Beschwerdeexternal link, opens in a new tab eingelegt."
Richtungsweisendes Urteil
Dieser systematische Missbrauch des Systems der Ausnahmeregelungen durch die Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich – wird nun ein Ende haben.
Denn der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 19. Jänner 2023 ein richtungsweisendes Urteilexternal link, opens in a new tab veröffentlicht: Der Gerichtshof erklärte das Erteilen von Notfallzulassungen für die Behandlung von Saatgut mit Pestiziden, die explizit verboten wurden, für unzulässig. Dies gilt also auch für Neonicotinoide.
„Dieses Urteil stellt sicher, dass gefährliche Pestizide, die aufgrund inakzeptabler Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit verboten wurden, nicht über das Schlupfloch einer ‚Notfallzulassung‘ weiter am Markt gehalten werden können“.
Das EuGH-Urteil ist ein großer Erfolg für die Bienen und den Einsatz für eine gute Landwirtschaft der Zukunft!
GLOBAL 2000 sieht sofortigen Handlungsbedarf in Österreich
In Österreich liegt aktuell, laut Auskunft der Zulassungsbehörde, beim Bundesamt für Ernährungssicherheit, ein Antrag auf eine neuerliche Notfallzulassung von Neonicotinoiden zur Beizung von Zuckerrübensaatgut auf. Mit der EuGH-Entscheidung ist allerdings klar, dass eine Bewilligung dieses Antrags durch die dem Landwirtschaftsminister unterstellte Behörde rechtswidrig wäre.
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Zweck: Bereitstellung von Web-Formularen mit Typeform Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten Ihrer Anfrage Speicherdauer: variabel Auftragsverarbeiter: TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betriebs der technischen Systeme/p>
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