Der geplante Neubau von zwei Reaktorblöcken am ungarischen Atomkraftwerk Paks muss verhindert werden.

Ungarn plant die Erweiterung des bestehenden AKW Paks um zwei 1.200 MW Reaktorblöcke. Österreich ist sowohl räumlich – Paks liegt etwa 180 km von der Grenze entfernt – als auch marktwirtschaftlich – der subventionierte Atomstrom würde direkte Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit von österreichischem Ökostrom haben – betroffen. Gemeinsam sollten die insgesamt sechs Reaktorblöcke 86 % des ungarischen Stroms liefern: Ein Teil dessen würde nach Österreich exportiert werden und Österreich würde vom netto Stromexporteur zum Importeur werden. Das Projekt – welches zu einem großen Teil durch einen russischen Staatskredit finanziert wird – ist unter marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht durchführbar, wurde nicht ausgeschrieben und wird zu 25 % durch den ungarischen Staat finanziert. Sowohl EU Beihilfen- als auch Ausschreibungsrecht wurden bei der Planung des Projektes verletzt.

Hintergrundinformationen zum AKW Paks

AKW-Projekt Paks II: Zwei Autokraten und ein Atom-Deal

Die Kosten für zwei neue russische Druckwasserreaktoren AES 2006 (je 1200 MW) belaufen sich auf € 12,5 Milliarden. Das sind ungerechnet € 5208,33 pro Kilowatt installierte Leistung. Bis 2046 soll der € 10 Milliarden-Kredit von Russland abbezahlt werden zu einem Zinssatz von 4,95 %. Die Rückzahlung beginnt 2026, selbst wenn das AKW bis dahin nicht fertig ist.

Bestehendes AKW Paks

Momentan besteht das AKW Paks aus vier sowjetische Reaktoren WWER-440/V213, die von MVM (Staatsbesitz) betrieben werden. Das Atomkraftwerk produzierte 2014 mehr als die Hälfte (53,59 %) der ungarischen Stromversorgung. 

    Details zu den Reaktoren sowie Zwischenfälle und Störfälle im AKW Paks finden Sie hier:

    Neubau-Projekt Paks II

    Anfang 2009 entschied sich Ungarn bis 2020 zwei neue Blöcke in Paks zu bauen (2000 MW). Im Jahr 2012 bildete die ungarische Regierung unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Viktor Orban eine Kommission. Das MVM Projekt Lévai soll daraufhin eine Ausschreibung des Projekts vorbereiten. Der Prozess wurde mehrfach verschoben und ist schließlich nie passiert.

    2014 kommt dann die überraschende Wendung. Am 14. Jänner 2014 unterschreiben Russlands Premierminister Vladimir Putin und Viktor Orban einen Rahmenvertrag für den Bau mit einer Reihe von Sub-Verträgen zu Atom-Brennstoffen, Atommüll und Reparatur. Im Parlament wird diesem Deal mit 256 zu 29 Stimmen zugestimmt, auch Präsident Janos Ader stimmt schließlich zu.

    Wirtschaftsminister Mihaly Varga gibt an, dass Russland für den Neubau einen € 10 Mrd. Kredit geben wird, womit 80 % der Kosten gedeckt werden können. Das heißt, die neuen Reaktoren kosten € 12,5 Mrd. für 2400 MW. Von Beginn an beteiligt sich der ungarische Staat mit 20 %.

    Top Secret

    Im März 2015 erweitert das ungarische Parlament die Geheimhaltungsklauseln für die Verträge auf 30 Jahre wegen „nationalen Sicherheitsinteressen“. Das hat zur Folge, dass alle wirtschaftlichen, technischen und entscheidungsvorbereitenden Dokumente geheim gehalten werden. Der Zugang zu Information wird unzulässig über ein Bedürfnis nationale Sicherheit und Copyright hinaus eingeschränkt.

    Rechtliche Angriffspunkte

    Paks Aktion GLOBAL 2000

    GLOBAL 2000

    • Es fand keine Ausschreibung für den Bauvertrag statt.
    • Der Bauvertrag basiert vorgeblich auf einem Vertrag Ungarns und der Sowjetunion von 1966 (der für 6 Reaktoren war – wovon nur 4 gebaut wurden).

    Widerstand aus Ungarn

    Mitte 2014 reicht die NGO Energiaklub wegen illegaler Staatsbeihilfen eine Beschwerde bei der EU Wettbewerbskommission ein. Außerdem schließen sie sich mit anderen NGOs zusammen und wenden sich wegen des Entscheidungsprozesses und der fehlenden Informationen an das Aarhus Implementierungskomitee der Vereinten Nationen.

    Fehler im UVP-Verfahren

    Geheime Dokumente, die dem ungarischen Europaparlamentarier Benedek Javor zugespielt wurden, weisen auf fundamentale Fehler in der Umweltverträglichkeitserklärung (UVP) des Projektes und damit im Verfahren hin:

    • Der Wärme-Eintrag in die Donau durch die Ableitung des Kühlwassers wurde falsch berechnet.
    • Die Sicherheitsmerkmale des ohne Alternativenprüfung ausgewählten, bisher noch nie gebauten, Reaktortyps AES 2006 werden nicht erläutert.
    • Der Quellterm (Annahme für die Freisetzung von radioaktiven Stoffen) bei einem möglichen Unfall ist unrealistisch niedrig – tausend mal niedriger als beim Tschernobyl-Super-GAU.

    Hier finden Sie die GLOBAL 2000 Stellungsnahme zum UVP Paks II

    Staatsbeihilfen-Prüfung der EU

    • März 2015: Die EU-Kommission bestätigt, dass der Liefervertrag für Nuklearbrennstoff ausschließlich mit Russland EURATOM-widrig ist (Versorgungssicherheit).
    • April 2015: Die EU-Kommission und die ungarische Regierung einigen sich darauf, dass Russland Paks nur 10 Jahre mit Brennstoff versorgen wird - ursprünglich sollten es 20 Jahre werden.
    • November 2015: Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Grund dafür sind Bedenken der Vereinbarkeit mit der EU bezüglich der Vorschriften des öffentlichen Auftragswesen (public procurement/lack of tender Directives 2004/17/EC und 2004/18/EC)
    • November 2015: Die EU-Kommission leitet eine beihilfenrechtliche Untersuchung zu Paks II und dessen Staatlicher Beihilfen ein. Insbesondere geht es darum, ob ein privater Investor zu vergleichbaren (marktwirtschaftlichen) Bedingungen finanziert hätte wie Russland.
    • November 2016: Die EU-Kommission stellt das Vertragsverletungsverfahren wegen "technischer Exklusivität" ein.
    • März 2017: Die EU-Kommission entscheidet die Zulässigkeit der Beihilfe. Am 1. Dezember 2017 wird die Beihilfenentscheidung im Amtsblatt veröffentlicht.
    • Februar 2018: Die Republik Österreich reicht auf Drängen von GLOBAL 2000 eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Beihilfenentscheidung ein.

    Republik Österreich klagt gegen AKW Paks

    Laut dem Ministerium für Nachhaltigkeit hat die Republik Österreich am 22. Februar 2018 eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Freigabe von Staatsbeihilfen für das ungarische Atom-Projekt Paks II eingereicht. Der Europäische Gerichtshof muss sich nun mit der Frage befassen, ob das Projekt laufend Beihilfen benötigen würde (wettbewerbsrechtswidrige Betriebsbeihilfen), ob es bei der Vergabe des Projekts an den russischen Reaktorbauer ROSATOM ohne Ausschreibung zu Verstößen gegen EU-Vergaberecht gekommen ist und ob Atomkraft an sich eine förderungswürdige Technologie ist.

    Wir freuen uns über die Nichtigkeitsklage gegen dieses fragwürdige Projekt. Nur Rechtsschritte des Staats können dieses Atom-Projekt stoppen, dessen Unwirtschaftlichkeit und Wettbewerbsverzerrung selbst durch den Staatsbeihilfen-Entscheid der Europäischen Kommission bestätigt wurde: Die fehlgeleitete Argumentation der Europäischen Kommission, nach der Atomkraft ein förderwürdiges gemeinsames Interesse der EU wäre, ist unbedingt zu bekämpfen und rechtlich zu widerlegen.