7 Tipps für Schule, Uni- & Arbeitsalltag – Spare Geld und Energie
September ist Schulstart-Zeit und das Uni-Semester rückt in greifbare Nähe. Nach dem Urlaub geht es außerdem frisch erholt in die Arbeitswelt zurück. Die vielen Neuanschaffungen und Pendeln mit dem Auto wirken sich allerdings negativ auf unseren Kontostand aus. Daher haben wir hier 7 Tipps, wie Sie den Schulstart ihrer Kinder, aber auch den eigenen Arbeits- oder Unialltag günstiger und nachhaltiger gestalten können. Win-Win-Win: mein Börserl, meine Energie und meine Umwelt.
Egal ob zur Schule, zur Uni oder in die Arbeit: Die Anreise mit dem Auto kostet Geld und zwar viel. Damit der Weg nicht nur günstig, sondern auch möglichst klimafreundlich vonstatten geht, empfehlen wir: möglichst auf Öffis, aufs Rad oder den Roller umsteigen. Alternativ lohnt es sich, Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn Ihr Arbeitsweg 10km entfernt ist und Sie statt mit dem Auto mit den Öffis anreisen, sparen Sie im Jahr 1500€ und 130kg CO2. Bei einem 5km Fahrtweg steigen Sie aufs Fahrrad um. Würden das alle machen, würden die österreichischen Treibhausgasemissionen im Personenstraßenverkehr dadurch um 6% sinken.
Neuanschaffungen gehören zum Schul- oder Unistart einfach dazu. Um hier ressourcenschonend und sparsam zu agieren, empfehlen wir möglichst viel gebraucht zu besorgen. Radiergummi, Spitzer, Hefte, Buntstifte und Füllfeder müssen nicht immer nigelnagelneu sein. Überprüfen Sie zuerst, was Sie noch zuhause haben und fragen Sie bei Freund:innen oder Bekannten nach. In vielen Haushalten liegen diese Dinge ungebraucht herum. Zu guter Letzt lohnt es sich auf Plattformen wie willhaben.atexternal link, opens in a new tab nach gebrauchtem Schul- oder Bürobedarf zu suchen. Viele der Dinge können Sie dort wie neu zu einem günstigen Preis erwerben.
3. Besorgen Sie Schul- und Bürobedarf Second Hand
Neuanschaffungen gehören zum Schul- oder Unistart einfach dazu. Um hier ressourcenschonend und sparsam zu agieren, empfehlen wir möglichst viel gebraucht zu besorgen. Radiergummi, Spitzer, Hefte, Buntstifte und Füllfeder müssen nicht immer nigelnagelneu sein. Überprüfen Sie zuerst, was Sie noch zuhause haben und fragen Sie bei Freund:innen oder Bekannten nach. In vielen Haushalten liegen diese Dinge ungebraucht herum. Zu guter Letzt lohnt es sich auf Plattformen wie willhaben.atexternal link, opens in a new tab nach gebrauchtem Schul- oder Bürobedarf zu suchen. Viele der Dinge können Sie dort wie neu zu einem günstigen Preis erwerben.
„Kochen braucht auch eine Menge Energie. Ich koche mittlerweile fast immer ein paar Portionen mehr und hebe sie in sterilisierten Twist-Off Gläsern ein paar Tage auf. Dann brauche ich nur ein paarmal aufwärmen oder mein immer hungriges Kind hat ein fertiges Essen und braucht nichts zu bestellen. Das geht schnell und ist billiger als bestelltes Essen. Ich koche diverse Sugi, Eintöpfe und Currys gerne auf diese Art vor, aber auch Suppen verlieren auf diese Art nicht ihren guten Geschmack.“
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4. Verwenden Sie Mehrweg-Verpackungen für die Jause
Vermeiden Sie Einwegprodukte wie Plastikflaschen, Alu- und Frischhaltefolien als täglichen Begleiter in die Schule oder in der Arbeit. Auf Dauer kostet das einiges an Geld. Investieren Sie das Geld lieber in eine qualitativ hochwertige Trinkflasche, ein paar Bienenwachstücher und eine Jausenbox aus Metall. Verwenden Sie die Produkte immer wieder und tun Sie damit der Umwelt etwas Gutes.
5. Leihen Sie Bücher oder kaufen Sie diese gebraucht
Egal ob für den Deutschunterricht, für ein Uniseminar oder zur Fortbildung: Im Laufe eines Semesters häufen sich Bücher an, die nur für kurze Zeit gebraucht werden. Die Bibliothek ist hierfür die erste Adresse, dadurch ersparen Sie sich auch den Kauf eines neuen Bücherregals.
Tauschen Sie mit Freund:innen, Arbeitskolleg:innen oder der Familie Bücher, auch das entlastet das Geldbörserl. Alternativ können Sie gebrauchte Bücher über willhaben.at oder medimops.deexternal link, opens in a new tab kaufen. Bei momox.atexternal link, opens in a new tab haben Sie außerdem die Möglichkeit Ihre alten Bücher wieder zu verkaufen.
6. Lassen Sie alte Elektrogeräte reparieren
Ein neuer Laptop, ein neues Smartphone, Kopfhörer oder ein Tablet. Elektro-Geräte sind mittlerweile fester Bestand in unserer Arbeits- und Ausbildungswelt. Leider geben diese Artikel aber auch schnell den Geist auf. Ein kaputtes Display oder ein langsames Betriebssystem ist jedoch kein Grund für den Mülleimer. Lassen Sie sich von Expertinnen und Experten helfen und bringen Sie das Produkt zur Reparatur. Mit dem Reparaturbonusexternal link, opens in a new tab sparen Sie 50% der Reparaturkosten bei elektronischen Geräten. Das ist gut fürs Börserl und spart kostbare Ressourcen.
Wenn Sie keine teuren Cases oder Schutzfolien für Ihre Geräte zur Hand haben: stecken Sie Ihr Handy in eine Socke oder wickeln Sie den Laptop beim Transport in einen Pullover. Sorgen Sie so dafür, dass Ihre E-Geräte lange fit bleiben.
7. Sparen Sie Strom im Homeoffice
Wenn der Schulalltag, das Seminar oder das Meeting kurzfristig im Homeoffice statt findet, ist es wichtig Strom zu sparen. Weil den zahlen schlussendlich wir. Ein paar einfache Tricks sind: die Helligkeit des Bildschirmexternal link, opens in a new tab regulieren, bei ausgeschalteten PCs den Stecker ziehen, den Stromsparmodus aktivieren und das Wlan in der Nacht ausschalten.
Je heller der Bildschirm, desto mehr Strom frisst das Gerät. Das gilt für Fernseher, Laptops, PCs aber auch Smartphones. Passen Sie daher die Helligkeit ihren Bedürfnissen und der Umgebung an. Alte PCs ziehen Strom aus der Steckdose, wenn sie bereits ausgeschalten sind. Ziehen Sie nach Gebrauch den Stecker und sparen Sie Energie. Viele E-Geräte verfügen über einen Energiesparmodus, den Sie über die Systemeinstellungen aktivieren können. Auch das Wlan-Gerät braucht Strom, wenn Sie es nicht nutzen, zum Beispiel in der Nacht. Ein abgeschalteter Wlan-Router spart somit Energie im Schlaf.
Ein nachhaltiger Start ins neue Schuljahr, das neue Uni-Semester oder zurück in die Arbeit kommt oft teuer. Mit unseren Tipps können Sie ihre Energiekosten senken und tun gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes. Werden Sie kreativ, reparieren und leihen Sie, schauen Sie, was zuhause vorhanden ist oder kaufen Sie Büro- und Schulbedarf gebraucht. Kleine, einfache Ideen oder sinnvolle Investitionen können gemeinsam einen großen Unterschied machen.
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Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
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Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
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Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Buzzsprout
Zweck: Bereitstellung von Audio-Inhalten über Buzzsprout Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Higher Pixels, 5133 San Jose Blvd, Jacksonville, FL 32207, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Audioinhalten über Buzzsprout wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Typeform
Zweck: Bereitstellung von Web-Formularen mit Typeform Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten Ihrer Anfrage Speicherdauer: variabel Auftragsverarbeiter: TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betriebs der technischen Systeme/p>
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotteron Karten
Zweck: Bereitstellung von Karten-Inhalten über Spotteron Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Spotteron GmbH, Faßziehergasse 5/16, 1070 Wien, Österreich Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Karten-inhalten über Spotteron wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google Formulare (Standard)
Zweck: Bereitstellung von Formularen über Google Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die eingegebenen Inhalte Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Die Eingabemöglichkeit für Google-Formulare wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.