Dem allseits beliebten Obst werden viele gesundheitsfördernde Eigenschaften zugeschrieben: Es hilft gegen Krebs und Asthma, schützt das Herz-Kreislaufsystem, senkt den Cholesterinspiegel und leistet einen wichtigen Beitrag zur Osteoporose-Vorsorge. Ob das wohl der Grund ist, dass der Apfel Österreichs beliebtestes Obst ist? Unsere Expert:innen aus dem PestizidReduktionsProgramm (PRP) erzählen Interessantes über das knackige Kernobst.
Geschichte des Apfels
Archäologische Funde belegen, dass Äpfel in Europa schon seit fast 6.000 Jahren am Speiseplan stehen. Schon die Römer bauten verschiedene Sorten an. Unsere heutigen Sorten stammen von verschiedenen zentralasiatischen Wildapfel-Arten und dem europäischen Holzapfel ab.
Unter Karl dem Großen wurde der Apfelanbau in Europa ausgeweitet, vor allem durch die Aktivität von Klöstern. Auch in Österreich förderten Klöster seit dem Mittelalter den Apfelanbau. Schon früh wurde steirisches Tafelobst exportiert. Und zwar in die Nachbarländer der Monarchie und sogar bis an den Zarenhof. Bis in die 1950er-Jahre gab es noch eine große Vielfalt an Apfelsorten. In der Steiermark allein war von rund 800 Sorten die Rede. Heute überwiegen einige wenige Sorten, viele ehemalige Sorten sind verschwunden.
“Der Apfel steht in Österreich wohl deshalb so hoch im Kurs, weil der Geschmack eines frischen, knackigen Apfels mit nichts zu vergleichen ist und es in der österreichischen Küche unzählige Rezepte mit Äpfeln als Grundlage gibt. Stichwort: Apfelstrudel mit Vanillesoße.”
6 Fragen zum Apfel
Immerhin ganze 15 bis 20 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Und diesen hohen Bedarf können wir fast zur Gänze mit heimischen Äpfeln decken. Gut so, denn wir Österreicher:innen greifen gern zu heimischen Produkten.
Äpfel gibt es das ganze Jahr über. Ein paar wenige Sorten reifen bereits ab August. Haupterntezeit sind aber die Monate September und Oktober. Danach werden Äpfel in großen Kühlzellen eingelagert. In der gekühlten und kontrollierten Atmosphäre lagern sie die Äpfel dann bis zum Start der nächsten Ernte.
Ursprünglich wurden Äpfel in Streuobstwiesen auf mächtigen Hochstammbäumen angebaut. Doch durch die zunehmende Mechanisierung wurden immer mehr Streuobstwiesen in reine Wiesen, Äcker und Intensivobstanlagen umgewandelt. Ein ungeahnter Verlust an Biodiversität.
Nur einige wenige kleine „Inseln“ sind übrig. Für den Erhalt alter Obstsorten und der für dieses Ökosystem spezifischen Tier- und Pflanzenarten sind diese Flächen jedoch enorm wichtig. Der überwiegende Teil der Äpfel wird jedoch in Plantagen angebaut, in denen die Wuchsform der Apfelbäume nach den Anforderungen einer intensiven Bewirtschaftung ausgerichtet ist, und die Apfelbäume in Reihen ähnlich wie 2 bis 3 Meter hohe Hecken stehen. Zum Glück gibt es in ganz Österreich noch Initiativen zum Erhalt der Sortenvielfalt. Dort können Bäume, Säfte aber auch frische Äpfel erworben werden.
Sie haben Interesse am Erhalt von Streuobst-Apfelplantagen?
Werden Sie Teil der Streuobstwiesen-Bewegung! Hier finden Sie bestimmt die passende Initiative mit Produkten aus Streuobstwiesen oder einen Verein zum Mitmachen:
Zwischen 600 und 2.000 Sorten. Zu den alten Sorten gehören etwa Bananenapfel, Berlepsch, Bellefleur, Cellini, Gloria, Himbeerapfel, Jakob Lebel, James Grieve, Kalvill, Königinapfel, Krummstiel, Limoniapfel, London Pepping, Mantet, Maschanzker, Mundi, Mutsu, Rosenapfel, Schafnase, Welschbrunner und Wunder aus Repten.
In Österreichs Supermärkten werden aber hauptsächlich 10 Sorten angeboten, darunter: Gala, Golden, Elstar und Jonagold.
Teilweise findet jedoch gerade eine Verschiebung im Sortenspektrum statt. Weniger krankheitsanfällige Sorten oder auch solche, die widerstandsfähiger gegen Frost sein sollen, werden im Anbau immer beliebter. Außerdem gibt es, aus wirtschaftlichen und vermarktungstechnischen Gründen, einen Trend hin zu sogenannten Club-Sorten. Dau gehören Äpfel wie Jazz, Evelina, Natyra oder Kanzi.
Äpfel sind sehr gesund. Sie sind kalorienarm, enthalten viele Vitamine, Mineral- und Ballaststoffe. Letztere üben einen äußerst positiven Effekt auf die Verdauung aus. Auch die hohen Gehalte an weiteren Inhaltsstoffen wie Flavonoide oder andere polyphenolische Verbindungen tragen zur gesundheitsfördernden Wirkung von Äpfeln bei. Das beliebte Obst besitzt eine stark antioxidative Wirkung und beeinflusst die Signalübertragung zwischen Körperzellen. Insgesamt reduziert das Kernobst das Risiko chronischer Erkrankungen, verhindert die Vermehrung von Krebszellen, senkt Cholesterin-Gehalte und zeigt positive Effekte bei Alzheimer-Erkrankten. Besonders die Schale der Früchte enthält hohe Gehalte an gesundheitsförderlichen Inhaltsstoffen.
Vereinzelt gibt es Personen mit einer Apfelallergie. Für diese sind meist ältere Apfelsorten verträglicher. Zusätzlich kann auch durch Kochen die allergene Wirkung von Äpfeln deutlich reduziert werden.
Äpfel sollten an einem kühlen Ort, am besten jedoch nicht im Kühlschrank, gelagert werden. Weil der Apfel das Reifegas Ethylen produziert, sollte er nicht nebenanderem Obst oder Gemüse liegen. Da Ethylen den Reifeprozess fördert, altern neben Äpfeln aufbewahrte Früchte schneller.
Apfelsorten unterscheiden sich übrigens in ihrer Lagerfähigkeit. Sommeräpfel lassen sich zum Beispiel nicht ganz so gut lagern wie andere.
Am 10.11. ist übrigens Tag des Apfels
Schauen Sie sich unser Video dazu an:
Fakten, Fakten, Fakten: Der Apfel 🍎
Apfel-Anbau & Produktion
73 % der gesamten österreichischen Apfelanbauflächeexternal link, opens in a new tabliegen im steirischen Hügelland. Aber auch in Nieder- und Oberösterreich, Burgenland und Tirol wachsen die beliebten Früchte. Der Selbstversorgungsgradmit Äpfeln liegt in Österreich in den letzten Jahren bei etwa 90 %. Kleine Mengen importieren wir aus Italien und bestimmte Sorten, die es in Österreich nicht gibt, auch aus Übersee.
Der Bio-Anteil bei den Apfelkulturen liegt in Österreich übrigens schon bei 22 %.
Apfel & Pestizide
Zahllose Pilzkrankheiten und Schadinsekten befallen Äpfel und Apfelbäume und ziehen wirtschaftliche Einbußen nach sich. Das führt dazu, dass große Mengen an Pestiziden eingesetzt werden. 30 Pestizid-Behandlungen pro Saison sind keine Seltenheit. Keine andere Kultur benötigt so viele Pflanzenschutzmaßnahmen wie der Apfel.
Die meisten Behandlungen erfordert sicherlich der Apfelschorf, eine Pilzkrankheit, die bereits junge Blätter befällt und im schlimmsten Fall die gesamte Ernte vernichten kann.
Und da Äpfel über Monate hinweg gelagert werden, wird vor der Ernte noch ein Einsatz von Pestiziden, um sichergestellt, dass mit den Früchten keine Krankheiten in die Kühlhäuser eingeschleppt werden.
Die Gründe für den intensiven Pflanzenschutz im Apfelanbau sind vielfältig
Zum einen können sich während der langen Zeit von der Blüte bis zur Ernte, insbesondere in Monokulturen, die verschiedensten Krankheiten und Schadinsekten verbreiten. Zum anderen sind es die Qualitätsnormen des Gesetzgebers und des Handels und die überzogenen Vorstellungen vom makellosen Apfel von uns Konsument:innen, die den Einsatz der Wirkstoffe verstärken. Denn ohne Pflanzenschutz gäbe es die perfekten „Schneewittchenäpfel“ in den Geschäften gar nicht.
Apfel & Bio-Anbau
Beim Tafelapfel unterscheidet sich der Bio-Anbau in der Anzahl der Behandlungen nur wenig vom konventionellen. Der große Unterschied besteht allerdings in der Art der ausgebrachten Mittel: Im Bio-Anbau dürfen keinerlei chemisch-synthetische Pestizide eingesetzt werden, sondern nur Biomittel, die für Menschen und Umwelt deutlich weniger gefährlich sind.
Apfel & die Klimakrise
Die Klimakrise spüren die Obstproduzent:innen in Form von Spätfrösten besonders stark. Denn die immer wärmeren Winter führen dazu, dass die Apfelbäume immer früher austreiben und Spätfröste während der Blüte die ganze Ernte zerstören. Die immer häufiger auftretenden Wetterextreme, wie überlange Phasen mit ungewöhnlich hohen Temperaturen und Trockenheit oder untypisch kühle und extrem nasse Perioden, begünstigen das Auftreten immer neuer Schädlinge und bisher unbekannter Krankheiten.
Rückgang von Apfel-Bauern und -Bäuerinnen
Neben Wetterkapriolen, Schädlingen und Krankheiten sind Landwirt:innen zudem seit Jahren mit immer kleiner werdenden Gewinnspannen konfrontiert. Und da die Apfelkultur sehr lange Vorlaufzeiten benötigt, weil eine Apfelanlage erst nach etwa 5 Jahren Gewinn bringt, müssen die Entscheidungen ‒ etwa welche Apfelsorte angepflanzt werden soll ‒ ebenso lange im Vorhinein getroffen werden. Und da kommen mit den klimatischen Unwägbarkeiten und der Unsicherheit hinsichtlich Preisentwicklung für die Landwirt:innen dann eben zu viele Faktoren zusammen.
Das PestizidReduktionsProgramm (PRP)
Um die Pestizidbelastung auf frischem Obst und Gemüse zu reduzieren, entwickelte GLOBAL 2000 im Jahr 2002 das PestizidReduktionsProgramm (PRP). Dieses wird seit 2003 in Zusammenarbeit mit BILLA und seit 2006 auch mit BILLA PLUS (früher Merkurmarkt) und PENNY, drei Supermärkten der REWE International AG umgesetzt. Alle Untersuchungsergebnisse werden auf der Billa Homepagexternal link, opens in a new tabe veröffentlicht.
Die Zusammenarbeit mit Apfel-Produzent:innen
Das PRP arbeitet unter anderem mit Apfel-Produzent:innen zusammen und kontrolliert die Lieferungen auf Pestizidrückstände, bevor sie in den Handel kommen. 129 Apfelproben wurden im Jahr 2022 für REWE Österreich untersucht. In den letzten 20 Jahren wurden insgesamt 2.187 Apfelproben kontrolliert. Unsere Mitarbeiter:innen vom PestizidReduktionsProgramm sind mit allen Apfel-Lieferanten & -Produzent:innen von REWE im Austausch.
Die Rückstandsbelastung am Apfel selbst ist trotz hohem Pestizideinsatz im Anbau vergleichsweise gering. In den 20 Jahren des Bestehens unseres PRP waren Überschreitungen des gesetzlichen Höchstwerts und der Referenzdosis für akute Giftigkeit (ARfD) auf den von uns beprobten Äpfeln im REWE Österreich-Sortiment kein Thema. Sogar die strengeren PRP-Obergrenzen wurden in der Vergangenheit kaum überschritten.
Trotzdem sind die regelmäßigen Kontrollen wichtig. Denn auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, arbeiten wir von GLOBAL 2000 zusammen mit den Apfelbäuerinnen und -bauern an einer Reduktion von für die Umwelt besonders problematischen Wirkstoffen.
Hormonell wirksame Stoffen
Seit 2015 arbeitet das PestizidReduktionsProgramm intensiv an der Reduktion von hormonell wirksamen Pestiziden (EDCs). Rund 75 % der Apfelproben sind mit einem oder mehreren EDC belastet und davon genügen schon geringste Mengen, um der menschlichen Gesundheit zu schaden.Zusätzlichhabensie auch negative Auswirkungen auf die Umwelt.
Chlorpyrifos
In der Vergangenheit hat sich das PRP über einen längeren Zeitraum hinweg mit dem hormonell wirksamen Insektizid Chlorpyrifos beschäftigt, das hauptsächlich gegen den Apfelwickler-Wurm eingesetzt wurde. Chlorpyrifos ist hochtoxisch für Bienen, Vögel und Fische. Es ist reproduktions- und neurotoxisch und kann außerdem das menschliche Hormonsystem stören, welches etwa bei Kindern zu Aufmerksamkeitsdefiziten oder Lernschwierigkeiten führen kann. Von 2010 bis 2013 wurden im Rahmen unseres PRP in ungefähr 40 % der als Kinderäpfel vermarkteten Äpfel Rückstände von Chlorpyrifos gefunden. Im PRP wurde bereits länger auf eine Vermeidung dieses Pestizids hingewirktund in Zusammenarbeit mit Produzent:innen konnte ab 2013 durch die Förderung alternativer Methoden eine deutliche Reduktion von Chlorpyrifos-Rückständen erreicht werden. Seit 2017 wurde dieser Wirkstoff nur in einer einzigen ‒ aus Übersee importierten ‒ Apfelprobe festgestellt. Mittlerweile ist Chlorpyrifos in der EU nicht mehr zugelassen.
Captan
In Zusammenarbeit mit allen Apfel-Lieferanten & -Produzent:innen von REWE wurden im Rahmen des PRP seit 2020 Informationen zum Einsatz des krebserregenden und hormonell wirksamen Fungizids Captan gesammelt und den gefundenen Captan-Rückständen gegenübergestellt. In diesen Untersuchungen konnte ein witterungsabhängiger Zusammenhang zwischen der ausgebrachten Captan-Menge und der Höhe des Rückstands festgestellt werden. Auf Basis dieser Ergebnisse erarbeitete das PRP gemeinsam mit Produzent:innenMöglichkeiten eines reduzierten Captan-Einsatzes.
Alternativen zur hormonell wirksamen Pestiziden
Das Thema „hormonell wirksame Pestizide“ beschäftigt das PRP seit Jahren. 2015 startete GLOBAL 2000 ein Forschungsprojekt gemeinsam mit Partnern aus der Praxis, dem Handel und der Forschung, um alternative, praxistaugliche Pflanzenschutzstrategien gegen die wirtschaftlich bedeutsamsten Pilzkrankheiten in der Apfelproduktion zu entwickeln. Über drei Saisonen durchgeführte Praxisversuche in Erwerbsapfelanlagen haben gezeigt, dass mit umweltverträglichen Alternativen eine gleich gute Bekämpfungswirkung erzielt werden konnte wie mit zwei verbreitet eingesetzten, chemisch-synthetischen und hormonell wirksamen Fungiziden.
8 Äpfel 1 EL Rosinen 100 ml Rum 20 g weiche Butter 20 g Zucker 1 Pkg. Vanillezucker 2 EL geriebene Mandeln 2 EL Mandelstifte etwas Staubzucker zum Bestreuen
Zubereitung:
Rohr auf 200 °C Ober- und Unterhitze vorheizen.
Rum über die Rosinen gießen, zudecken und über Nacht einweichen lassen.
Apfelgehäuse mit Apfelausstecher entfernen, aber nicht ganz durchstechen.
Die Rum-Rosinen mit Butter, Zucker und Vanillezucker in die Äpfel füllen. Einen kleinen Gupf anhäufen und mit Mandelstiften verzieren. Auflaufform fetten, Äpfel hineinstellen und 40 Minuten backen.
Mit Staubzucker bestreuen und genießen. Ein besonderes vorweihnachtliches Geschmackserlebnis sind die Bratäpfel, wenn man sie zusätzlich mit Vanillesoße und Preiselbeermarmelade serviert.
Apfelpunsch
Zutaten:
½ l naturtrüben Apfelsaft ¼ l Wasser 4 Nelken 1 Sternanis Zimt- und Vanillepulver Honig
Zubereitung:
Saft und Wasser erhitzen. Achtung: Nicht kochen!
Nelken und Anis in einem Tee-Ei 15 darin ziehen lassen.
Mit Vanille- und Zimtpulver und Honig nach Belieben abschmecken.
Apfel-Vanille-Crumble
Zutaten:
800 g Äpfel 3 EL Zucker 75 g Roh- oder Vollrohrzucker 1 EL Vanillezucker Saft von ½ Zitrone 150 g Mehl 100 g gemahlene Mandeln 125 g Butter oder vegane Margarine
Zubereitung:
Backofen auf 180 °C Ober- und Unterhitze vorheizen.
Äpfel schälen, vierteln & Kerngehäuse ausschneiden. Würfeln, mit Zucker, Vanillezucker und Zitronensaft durchmischen und in einer gebutterten Auflaufform verteilen.
Mehl mit gemahlenen Mandeln, Zucker und Butter verkneten und mit den Händen zu Streuseln verreiben. Über die Äpfeln streuen und das Ganze 25 bis 30 Minuten backen.
Etwas abkühlen lassen und mit Schlagober oder Vanilleeis servieren.
Apfeltiramisu
Zutaten:
¼ kg Mascarpone ¼ l Schlagobers ¼ l Apfelmus 80 g Zucker 1 TL Zimt 1 TI Vanillezucker Zitronensaft 200 ml Apfelsaft (optional etwas Gin dazu) 1 Pkg. Bio-Vollkornbiskotten (200g)
Zubereitung:
Mascarpone mit Zucker, Zimt, Vanillezucker, Zitronensaft und Apfelmus verrühren
Schlagobers schlagen und unterheben
Apfelsaft mit Zimt verquirlen, Biskotten darin einweichen und in eine Form schlichten.
Mit der Apfelcreme bedecken, danach eine weitere Schicht Biskotten darauf, danach wieder mit Creme bedecken.
Das Tiramisu über Nacht kalt stellen. Mit Zimt bestreuen und genießen.
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Zweck: Wiedergabe von Videos Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Google; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Google Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst YouTube wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Facebook
Zweck: Bereitstellung von Facebook Diensten Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Facebook; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Facebook Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Facebook wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Buzzsprout
Zweck: Bereitstellung von Audio-Inhalten über Buzzsprout Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Higher Pixels, 5133 San Jose Blvd, Jacksonville, FL 32207, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Audioinhalten über Buzzsprout wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Typeform
Zweck: Bereitstellung von Web-Formularen mit Typeform Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten Ihrer Anfrage Speicherdauer: variabel Auftragsverarbeiter: TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betriebs der technischen Systeme/p>
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotteron Karten
Zweck: Bereitstellung von Karten-Inhalten über Spotteron Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte und das Nutzungsverhalten Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Spotteron GmbH, Faßziehergasse 5/16, 1070 Wien, Österreich Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Abruf von Karten-inhalten über Spotteron wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google Formulare (Standard)
Zweck: Bereitstellung von Formularen über Google Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die eingegebenen Inhalte Speicherdauer: variabel Datenweitergabe an Dritte: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Die Eingabemöglichkeit für Google-Formulare wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.