Gemeinwohl bleibt auf der Strecke
Es geht um das so genannte ICS (Investment Court System) – ein eigenständiges paralleles Rechtssystem eigens für Konzerne, mit dem diese Staaten verklagen können. Unternehmen könnten klagen, wenn sie eine „indirekte Enteignung“ beziehungsweise entgangene Gewinne aufgrund neuer Gesetze befürchten. Über ISDS können unliebsame Gesetze bereits im Voraus verhindert werden. Weil sie hohe Prozesskosten und Klagerisiken fürchten, könnten Regierungen und Parlamente davor zurückschrecken, bestimmte Gesetze zu erlassen. Jedes Land, das Gesetze schaffen will, wird vorher den „ICS-Check“ durchführen. Regierungen und Parlamente werden vor jedem Bestreben, Umwelt-, KonsumentInnen- und Sozialstandards zu verbessern, prüfen, ob diese einen solchen Prozess überstehen. Und dann Gesetzesvorhaben still begraben. Gewinnen Unternehmen einen Fall, können sie oftmals mit Millionenentschädigungen rechnen. Unternehmerische Risiken von Investitionen würden damit auf alle BürgerInnen abgewälzt, während Gewinne bei den Unternehmen bleiben.
ICS statt ISDS? Bloß alter Wein in neuen Schläuchen!
Ursprünglich hatte dieses Sonderklagerechte vier Buchstaben: ISDS (Investor to State Dispute Settlement). Nach den heftigen öffentlichen Protesten an den Handelsabkommen TTIP und CETA präsentierte die EU-Kommission einen „Reformvorschlag“: Diese Schiedsgerichtsklagen sollen nun zwar nicht mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit privaten Anwaltskanzleien als Richtern stattfinden, am Grundproblem hat sich jedoch auch mit ICS nichts geändert: Es würde ein Sonderklagerecht für Konzerne schaffen, eine Paralleljustiz neben dem bestehenden Rechtssystem, mit dem sie Umweltschutz- oder KonsumentInnenschutz-Gesetze aushebeln können, wenn diese ihr Geschäft beeinträchtigen. Inzwischen ist dieser Reformvorschlag seit Februar 2016 nachträglich auch in den CETA-Vertrag eingefügt worden.