Atomkraftwerke werden oft als kontrollierte Hochtechnologie dargestellt, doch absolute Sicherheit gibt es nicht. Schwere Unfälle mit gravierenden Folgen sind jederzeit möglich, wie eine Reihe internationaler Störfälle zeigt. Neben technischen Risiken spielen auch menschliches Versagen, Naturkatastrophen und mögliche gezielte Angriffe eine Rolle. Gerade diese Kombination aus Unberechenbarkeit und potenziell katastrophalen Auswirkungen macht Atomkraft zu einer der riskantesten Energieformen.
Auslöser von Unfällen sind vielfältig. Neben den Risiken aus der Technologie selbst spielen auch menschliches Versagen, Naturkatastrophen und mögliche gezielte Angriffe, etwa mit Drohnen, eine Rolle. Bereits ein Ausfall der externen Stromversorgung kann eine Katastrophe auslösen. Dazu kommen unerwartete Abläufe in Atomkraftwerken, Effekte aus Modernisierungen, wie etwa im Steuerungssystems des Reaktors. Gerade diese Kombination aus Unberechenbarkeit und potenziell katastrophalen Auswirkungen macht Atomkraft zu der bei weitem riskantesten Stromerzeugung.
Bei einem Unfall in einem Atomkraftwerk kann die Freisetzung radioaktiver Stoffe nicht ausgeschlossen werden. Dabei können Radionuklide wie Cäsium, Strontium, Iod oder auch Plutonium in die Umwelt gelangen. Über Luft, Wasser und Nahrung kann diese Strahlung in den menschlichen Körper aufgenommen werden und dort auf Zellen und DNA wirken – mit potenziell schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, einschließlich eines erhöhten Krebsrisikos.
"Gerne wird behauptet, dass die Atomkraftwerke heute sicher seien, da man aus den Unfällen gelernt hätte und dass es sich um eine beherrschbare Hochtechnologie handele. Doch die Technologie an sich hat sich nicht geändert - Atomkatastrophen mit gravierenden Folgen sind jederzeit möglich. Störfälle und Fast-Unfälle passieren in AKWs laufend. Das Risiko schwerer Unfälle wurde nicht geringer, sondern erhöht sich vielmehr: Die mittlerweile sehr alten Reaktoren werden immer wirtschaftlicher betrieben, mit weniger Wartungen und Stillständen bei immer höherer Leistung und höher angereichertem Brennstoff."
Die Geschichte der Atomkraft ist von einer Reihe schwerer Unfälle und Störfälle geprägt. Auch in Europa kam es bereits zu gravierenden Ereignissen. Die folgende Übersicht zeigt einige der größten und bekanntesten Unfälle in der Geschichte der Atomenergie.
Wie schwer ist ein Atomunfall?
Wie schwer ein Atomunfall ist, wird mithilfe der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES – International Nuclear Event Scale) eingestuft. Die INES wurde von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und der Kernenergiebehörde der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) initiiert. Die Skala gibt Aufschluss über die sicherheitstechnische Bedeutung eines Ereignisses:
INES 0 = Ereignis ohne sicherheitstechnischer Bedeutung: Keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.
INES 1 = Störung: Es kommt zu einer Abweichung vom normalen Betrieb der Anlage.
INES 2 = Störfall: Es kommt zu einem begrenzten Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen.
INES 3 = Ernster Störfall: Durch einen weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen werden sehr geringe Mengen radioaktiven Materials freigesetzt, die zu einer schwere Kontamination oder akuten Gesundheitsschäden des kerntechnischen Personals führen.
INES 5 = Ernster Atomunfall: Durch schwere Schäden an Schutzbarrieren und/oder Reaktorkern werden einige 100 bis 1.000 Terabecquerel radioaktiven Materials freigesetzt. Es werden mehrere Todesfälle infolge einer Strahlenexposition verzeichnet und einzelne Katastrophenschutzmaßnahmen müssen eingesetzt werden.
INES 4 = Atomunfall: Nach Schäden am Reaktorkern/an den radiologischen Barrieren kommt es zu einer Freisetzung von einigen 10 bis 100 Terabecquerel radioaktiven Materials und zu einer schwere Kontamination des kerntechnischen Personals, sowie mindestens einem Todesfall durch Strahlenexposition.
INES 6 = Schwerer Atomunfall: Nach einer Zerstörung von Schutzbarrieren und/oder Reaktor kommt es zur Freisetzung von 1.000 bis 10.000 Terabecquerel radioaktiven Materials. Ein voller Einsatz der Katastrophenschutzmaßnahmen ist nötig.
INES 7 = Katastrophaler Atomunfall: Infolge einer meist kompletten Zerstörung der Anlage bzw. des Reaktorkerns kommt es zu einer Freisetzung von mehr als 10.000 Terabecquerel radioaktiven Materials. Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in weitem Umfeld und gesundheitliche Spätschäden über große Gebiete.
Ehemaliges Atomkraftwerk Tschernobyl
Atomkraftwerk Krško, Slowenien
Atomkraftwerk Mochovce, Slowakei
Die größten Unfälle in Atomkraftwerken
2011: Fukushima, Japan - INES 7
Am 11. März trifft nach einem Erdbeben der Stärke 8,9 ein gewaltiger Tsunami auf Japan. Mehrere Nachbeben erschüttern die Region. Tausende Menschen kommen dabei ums Leben. Das AKW Fukushima wird dabei schwer beschädigt und es kommt zur Kernschmelze in drei Reaktoren und einer weiteren Explosion in Reaktor 4. 15 Jahre danach sind die Folgen immer noch nicht bewältigt.
2008: Tricastin, Frankreich
In Südfrankreich ereigneten sich innerhalb kurzer Zeit 3 AKW-Unfälle. 18 Kubikmeter mit Uran belasteter Flüssigkeit liefen aus dem AKW Tricastin aus. In der Nuklearanlage in Saint-Alban waren 15 Mitarbeiter bei einer Inspektion radioaktiv belastet.
2006: Forsmark, Schweden
Am 25. Juli 2006 kommt es im schwedischen AKW Forsmark fast zu einem GAU (= größter anzunehmender Unfall) durch Kernschmelze, wie ein Konstruktionsleiter des Kraftwerks berichtete. Nach einem Kurzschluss startete das Notkühlsystem nicht – auch das Steuerungssystem war ausgefallen. Fast eine halbe Stunde lang hatte die Betriebsmannschaft keinen Überblick über den Zustand des Atomkraftwerks.
1999: Tokaimura, Japan - INES 5
Am 30. September kommt es in der japanischen Urananreicherungsanlage zu einem schweren Unfall. Beim Mischen radioaktiver Substanzen wird eine nukleare Kettenreaktion ausgelöst. In einem Radius von 350 Meter rund um das Werk werden alle Menschen evakuiert. Innerhalb von 10 Kilometern dürfen die Bewohner ihre Häuser nicht verlassen. Drei Arbeiter werden mit einer hohen Dosis verstrahlt, zwei davon sterben Monate später.
Am 28. März kommt es im Atomkraftwerk bei Harrisburg (Pennsylvania) zu einer teilweisen Kernschmelze und dem Austritt von Radioaktivität. Stundenlang ist der Reaktor außer Kontrolle, eine Explosion droht. Eine beispielhafte Serie von Pannen und Fehlern läuft ab. Die Behörden geben eine erhöhte Krebsrate unter der Bevölkerung zu, streiten einen Zusammenhang mit dem Unfall jedoch ab.
1977: Belojarsk, Sowjetunion – INES 5
Bei einem Unfall schmelzen 50 % der Brennstoffkanäle des Blocks 2 vom Belojarsker AKW, einem Druckröhrenreaktor. Die Reparatur dauern etwa ein Jahr. Das Personal wird hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt.
1974/75: Leningrad, Sowjetunion - INES 4-5
Im Februar 1974 kommt es aufgrund siedenden Wassers zu einem Bruch des Wärmetauschers im Block 1 des Kernkraftwerks Leningrad. Drei Menschen sterben und hochradioaktives Wasser aus dem Primärkreislauf zusammen mit radioaktivem Filterschlamm werden in die Umwelt freigesetzt. Im Oktober des folgenden Jahres kommt es zu einer teilweisen Zerstörung des Reaktorkerns in Block 1. Nach dem Abschalten des Reaktors wird dieser gereinigt, indem man eine Notreserve Stickstoff hindurchpumpt und durch den Abluftschornstein abbläst. Dabei werden ca. 55 Petabecquerel an radioaktiven Substanzen an die Umwelt abgegeben.
1969: Lucens, Schweiz – INES 5
Nachdem während eines einjährigen Stillstandes eines experimentellen Reaktors im Versuchsatomkraftwerk Lucens Wasser aufgrund einer kaputten Gebläse-Dichtung in den Kühlkreis des Reaktors kommt, korridieren die Brennstab-Umhüllungsrohre. Nachdem der Reaktor wieder in Betrieb genommen wird, verhindert die Korrosion die Kühlung des Reaktors. Es kommt zu einer partiellen Kernschmelze, da der Brennstoff überhitzt.
1959: Simi Valley, USA – INES 5-6
Im kalifornischen Santa Susana Field Laboratory kommt es aufgrund eines verstopften Kühlkanals zu einer 30-prozentigen Kernschmelze. Auch wenn der Großteil der Spaltprodukte abgefiltert werden konnte, wurden die radioaktiven Gase jedoch an die Umwelt freigesetzt. Es kommt zu einer der größten Freisetzungen von radioaktivem Jod-131 der Nuklargeschichte. Der Unfall selbst wurde lange Zeit verheimlicht.
1957: Windscale, Großbritannien - INES 5
In der Wiederaufbereitungsanlage Windscale, dem heutigen Sellafield, gerät ein Gas-Graphit-Reaktor in Brand. Es dauert drei Tage, bis das Feuer endlich unter Kontrolle ist, die Reaktorruine muss danach einbetoniert werden. Rund 500 km2 Land werden radioaktiv verseucht.
Ca. 1.700 Kilometer östlich von Moskau explodiert ein Tank mit hochaktivem flüssigen Atommüll und verseucht eine Fläche so groß wie ein Viertel Österreichs. Die freigesetzte Strahlung zog etwa 270.000 Menschen in Mitleidenschaft.
Was bei einer Atomkatastrophe passieren könnte - ein beispielhaftes Video
Unfälle in Atomkraftwerken kennen keine Grenzen
Egal, in welchem Land wir wohnen - die Gefahren, die von Atomkraftwerken ausgehen, betreffen uns alle. Gemeinsam können wir unsere wunderschöne Natur, unsere Gesundheit und die Zukunft unserer Kinder schützen, indem wir uns gegen Atomkraft erheben. Lassen Sie uns gemeinsam handeln - unterstützen Sie heute unsere Arbeit gegen Atomkraft und für eine sichere und nachhaltige Zukunft mit Ihrer Spende!
Auch wenn wir in einem Land wie Österreich leben und uns glücklich schätzen, kein AKW und keinen hochaktiven Atommüll zu haben - die Gefahren, die von Atomkraftwerken ausgehen, betreffen uns dennoch. Gemeinsam können wir unsere wunderschöne Natur, unsere Gesundheit und die Zukunft unserer Kinder schützen, indem wir uns gegen Atomkraft stellen. Lassen Sie uns gemeinsam handeln & unterstützen Sie unsere Arbeit gegen Atomkraft und für eine sichere und nachhaltige Zukunft mit Ihrer Spende!
Für das Abschalten von Schrott-Reaktoren
FAQ Unfälle in Atomkraftwerken
Die Ursachen sind vielfältig: technisches Versagen, menschliche Fehler, Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Tsunamis sowie externe Risiken wie Angriffe. Besonders die Kombination dieser Faktoren macht Atomkraft zu einer risikoreichen Technologie.
Unfälle und Störfälle in Atomkraftwerken sind keine Einzelfälle. Weltweit kam es bereits zu zahlreichen Ereignissen – von technischen Problemen bis hin zu schweren Katastrophen. Unerwartete Auslöser, System- und Bedienfehler sowie der Ausfall einzelner Komponenten können sich dabei zu einer Verkettung von Ereignissen entwickeln, die Abschaltungen, Störfälle oder auch Unfälle mit Freisetzung radioaktiver Stoffe zur Folge haben. Zur Einordnung: In den deutschen Atomkraftwerken, die jeweils rund 30 bis 40 Jahre betrieben wurden, wurden insgesamt Hunderte meldepflichtige Störfälle registriert – pro Anlage.
Was als Störfall beginnt, kann sich zum Unfall entwickeln. Ein beinahe katastrophaler Vorfall ereignete sich 2006 im schwedischen AKW Forsmark: Nach einem Kurzschluss fielen sowohl die Kühlung als auch Teile der Steuerung aus, und die Dieselgeneratoren starteten zunächst nicht. Die Situation war zeitweise nur noch etwa 30 Minuten von einer möglichen Katastrophe entfernt.
Auch im schwedischen AKW Ringhals kam es 2011 zu einem sicherheitsrelevanten Vorfall. Ursache war ein Kurzschluss, ausgelöst durch einen im Containment vergessenen Staubsauger der Reinigungskräfte, der einen Brand verursachte.
Bei schweren Unfällen können große Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt werden. Diese breiten sich über Luft, Wasser und Nahrungsketten aus und können langfristige Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben.
Durch verschiedene unkontrollierte Abläufe kann genau das eintreten, was eigentlich verhindert werden soll: die Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Reaktorkern. Im schlimmsten Fall kommt es zu Explosionen wie in Tschernobyl, bei denen Teile des Reaktorkerns herausgeschleudert wurden. Der Reaktor brannte anschließend zehn Tage lang weiter, da die Brände nicht vollständig gelöscht werden konnten – es kam dabei zu anhaltenden Freisetzungen radioaktiver Stoffe.
Besonders gefährlich ist der Ausfall der Kühlung, der im Extremfall zur Kernschmelze führt. Dabei entstehen Überdrucksituationen, mögliche Freisetzungen in die Atmosphäre oder auch Wasserstoffexplosionen.
Risiken bestehen jedoch nicht nur in Atomkraftwerken selbst, sondern entlang der gesamten nuklearen Kette: Brände in End- und Zwischenlagern, beschädigte oder umgestürzte Atommüllbehälter, Zwischenfälle bei Transporten sowie Kritikalitätsunfälle beim Umgang mit Uran oder Plutonium. Die Folge können langfristige Kontaminationen von Böden, Gewässern und ganzen Landstrichen sein.
Die Planung beginnt bereits lange vor dem Eintritt eines schweren Unfalls, der die nähere oder weitere Umgebung eines Atomkraftwerks betreffen könnte. Die Betreiber beziehungsweise der Betreiberstaat sind verpflichtet, Katastrophenschutzpläne zu erstellen und regelmäßig zu üben. Dafür werden verschiedene Szenarien entwickelt, auf deren Basis etwa Abläufe für Warnung, Kommunikation oder Evakuierung festgelegt werden. Diese Szenarien sind jedoch oft begrenzt, da in der Regel nicht vom maximal denkbaren Worst-Case ausgegangen wird.
Die konkreten Maßnahmen hängen stark von der Einschätzung der Betreiber sowie der nationalen Atomaufsichtsbehörden über den Verlauf des Ereignisses ab. Dabei spielen unter anderem die erwartete Menge freigesetzter Radionuklide, insbesondere über die Luft, sowie aktuelle Wind- und Wetterprognosen eine zentrale Rolle. Auf dieser Grundlage werden Schutzmaßnahmen für die potenziell betroffene Bevölkerung festgelegt.
In Österreich müssen die zuständigen Behörden die Informationen zunächst von der zuständigen Stelle des betroffenen Staates oder von der International Atomic Energy Agency bestätigen lassen, bevor sie die Öffentlichkeit über den Österreichischer Rundfunk informieren. Aktuelle Informationen sind hier zu finden.
Kurzfassung:
Zu den schwersten Atomunfällen zählen die Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima. Beide führten zu einer massiven Freisetzung radioaktiver Stoffe und hatten weitreichende Folgen für Mensch und Umwelt.
Ausführlicher: Die Explosion des Reaktorkerns im Block 4 des Kernkraftwerk Tschernobyl gilt als der bisher schwerste Atomunfall. Die Folgen sind bis heute erheblich und in vielen Bereichen weiterhin spürbar.
Die Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi ereignete sich im März 2011 in Japan. Die dreifache Kernschmelze in einem hochindustrialisierten Land sorgte weltweit für großes Aufsehen und führte in mehreren Staaten zu einem politischen Umdenken – unter anderem in Deutschland, wo der Atomausstieg beschlossen und 2023 vollzogen wurde.
Fukushima HEUTE: Ein Teil der Region um Fukushima gilt inzwischen wieder als bewohnbar, jedoch ist die Dekontamination größtenteils auf unmittelbare Bereiche wie Straßen und Siedlungen beschränkt, während umliegende Wälder und Berge weiterhin belastet sind. Die Infrastruktur in manchen Gebieten ist nach wie vor eingeschränkt, weshalb viele evakuierte Bewohnerinnen und Bewohner bislang nur vereinzelt zurückgekehrt sind.
Die beschädigten Reaktoren müssen bis heute gekühlt werden. Das kontaminierte Wasser wird gesammelt, teilweise aufbereitet und anschließend – trotz internationaler Kritik – kontrolliert ins Meer eingeleitet, da dies als praktikabelste Lösung gilt.
Die geschmolzenen Reaktorkerne sind bislang nicht geborgen. Der Betreiber Tokyo Electric Power Company konnte deren genaue Lage und Zustand bislang nur teilweise bestimmen. Von geschätzten rund 880 Tonnen Corium – einer Mischung aus geschmolzenem Kernbrennstoff und Reaktormaterial – wurde bisher nur eine sehr geringe Menge zu Untersuchungszwecken entnommen. Die vollständige Bergung und Dekontamination wird noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen.
Vielen Dank für Ihren Besuch auf global2000.at, der Website von Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000/Friends of the Earth Austria in Österreich. Wir nutzen Technologien von Partnern (9), um unsere Dienste bereitzustellen. Dazu gehören Cookies und Tools von Drittanbietern zur Verarbeitung einiger Ihrer personenbezogenen Daten. Diese Technologien sind für die Nutzung der Website nicht zwingend erforderlich. Dennoch ermöglichen sie es uns, einen besseren Service zu bieten und enger mit Ihnen zu interagieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit anpassen oder widerrufen.
Analyse / Statistik (2)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen der Kategorie Analyse / Statistik
Anonyme Auswertung zur Fehlerbehebung und Weiterentwicklung
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google Analytics (via Google TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Anonymisierung und Erstellung von Statistiken, Untersuchung des Nutzungsverhaltens und Optimierung von Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Google Ireland Limited ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat. Die Datenschutzerklärung von Google Ireland Limited: https://business.safety.google/privacy/.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Hotjar (via Google TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Anonymisierung und Erstellung von Statistiken, Untersuchung des Nutzungsverhaltens und Optimierung von Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den Auftragsverarbeiter Hotjar Limited, Level 5, Dragonara Business Centre, Dragonara Road, Paceville St Julian's STJ 3141, Malta. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs 1 lit a iVm Art. 49 Abs 1 lit a DSGVO. Sie wurden bereits vor Erteilung Ihrer Einwilligung informiert, dass die USA über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau verfügt. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können.
Targeting / Profiling / Werbung (3)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen der Kategorie Targeting / Profiling / Werbung
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Meta Pixel (via Google TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Untersuchung des Nutzungsverhaltens, Analyse der Wirkung von Online-Marketing Maßnahmen und Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Meta Platforms Ireland Ltd. ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google GTag (via Google TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Untersuchung des Nutzungsverhaltens, Analyse der Wirkung von Online-Marketing Maßnahmen und Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Google Ireland Limited ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat. Die Datenschutzerklärung von Google Ireland Limited: https://business.safety.google/privacy/.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Unbounce (via Google TagManager)
Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Anonymisierung und Erstellung von Statistiken, Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Untersuchung des Nutzungsverhaltens. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Unbounce, West Georgia Street 400 - 401, BC V6B5A1 Vancouver, Kanada. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Unbounce ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO.
Sonstige Inhalte (8)
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen der Kategorie Sonstige Inhalte
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Buzzsprout
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung und Bereitstellung der Website und Übermittlung von Audio-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Higher Pixels, 5133 San Jose Blvd, Jacksonville, FL 32207, USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Higher Pixels ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat. Die Datenschutzerklärung von Higher Pixels: https://www.buzzsprout.com/privacy.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Facebook
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Bereitstellung von Social Media-Diensten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Google Forms (Free)
Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen), Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken und Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung und Bereitstellung der Website. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Google Ireland Limited ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat. Die Datenschutzerklärung von Google Ireland Limited: https://business.safety.google/privacy/.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Open Street Map
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden, Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Anzeige interaktiver Karten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an OpenStreetMap Foundation, St Johns Innovation Centre, Cowley Road, Cambridge, CB4 0WS. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in das Vereinigte Königreich erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2021) 4800 der Europäischen Kommission.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotteron Maps
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen). Zweck der Verarbeitung: Auslieferung und Bereitstellung der Website. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Spotteron GmbH, Faßziehergasse 5/16, 1070 Wien, Österreich. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Spotteron GmbH ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Die Datenschutzerklärung von Spotteron GmbH: https://www.spotteron.net/de/datenschutz.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Typeform
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Informationen über Ihre Anfrage. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung und Bereitstellung der Website. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: ein berechtigtes Interesse, das die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegt (Art. 6 (1) f DSGVO). Berechtigte Interessen in diesem Zusammenhang: starkes wirtschaftliches Interesse an einem sicheren und funktionierenden Betrieb der technischen Systeme. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den Auftragsverarbeiter TYPEFORM S.L., c/ Pallars 108, 08018 Barcelona, Spanien.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Vimeo
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden, Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Übermittlung und Darstellung von Video-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, NY 10011, USA. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten erfolgt auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs 1 lit a iVm Art. 49 Abs 1 lit a DSGVO. Sie wurden bereits vor Erteilung Ihrer Einwilligung informiert, dass die USA über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau verfügt. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes YouTube
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden, Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Übermittlung und Darstellung von Video-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten (Einwilligungen erteilen oder bereits erteilte Einwilligungen widerrufen), können Sie jederzeit Ihre Einstellungen ändern.