UVP-Gesetz-Abänderungsantrag: Offenlegung der BürgerInnen-Daten ist rechtswidrig
Von Evelyn Knoll erstellt am
Künftig sollen sich Umweltschutzorganisationen mit unter 100 Mitglieder nicht mehr an Umweltverträglichkeitsprüfungen beteiligen können.
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Künftig sollen sich Umweltschutzorganisationen mit unter 100 Mitglieder nicht mehr an Umweltverträglichkeitsprüfungen beteiligen können.